Zuverlässigkeitsüberprüfung für Ausbildung Fachkraft Schutz und Sicherheit

  • Guten Tag

    Ich habe eine Frage bezüglich der zuverlässigkeitsüberprüfung.

    Wenn man vor 4 Jahren eine Anzeige wegen btm Besitz bekommen hat und diese dann vor Gericht eingestellt wurde gegen Zahlung einer Geldauflage (Zuchtmittel)

    Hat man dann noch Chancen die Zuverlässigkeit zu bekommen?

    Und werden Bußgeldverfahren vom Ordnungsamt auch überprüft?

    Mfg

  • Peter S.

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Ich glaube nicht, dass dieser Rechtsverstoß zum Ausschluss der Zuverlässigkeit führt.

    Es kam ja nicht zu einem Urteil.

    Ordnungswidrigkeiten sind ebenfalls kein hinreichender Ausschlussgrund.

    Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Ausbildung, das Gewerbe braucht dringend neue Leute!

    Und reiß dich künftig am Riemen!

  • Großer Irrtum. Die kleinste Verfehlung kann zum Ausschluss der Zuverlässigkeit führen.

    Selbst ein Verdacht reicht aus. Im Zweifel gegen den Antragsteller. Die Behörden gehen hier keinerlei Risiko ein.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Großer Irrtum. Die kleinste Verfehlung kann zum Ausschluss der Zuverlässigkeit führen.

    Selbst ein Verdacht reicht aus. Im Zweifel gegen den Antragsteller. Die Behörden gehen hier keinerlei Risiko ein.

    so ein Unsinn.
    Es steht doch alles im § 34a der GewO:


    Die erforderliche Zuverlässigkeit liegt in der Regel nicht vor, wenn der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Person

    1. Mitglied in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, war und seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,

    2. Mitglied in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473), das zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, festgestellt hat, war und seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,

    3. einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1818) geändert worden ist, verfolgt oder unterstützt oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt hat,

    4. in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrags wegen Versuchs oder Vollendung einer der nachstehend aufgeführten Straftaten zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist oder bei dem die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind:

    a) Verbrechen im Sinne von § 12 Absatz 1 des Strafgesetzbuches,

    b) Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, des Menschenhandels oder der Förderung des Menschenhandels, der vorsätzlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, des Diebstahls, der Unterschlagung, Erpressung, des Betrugs, der Untreue, Hehlerei, Urkundenfälschung, des Landfriedensbruchs oder Hausfriedensbruchs oder des Widerstands gegen oder des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte oder gegen oder auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen,

    c) Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Waffengesetz, Sprengstoffgesetz, Aufenthaltsgesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder

    d) staatsschutzgefährdende oder gemeingefährliche Straftat.

  • c) Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz

    Wo die Grenze gezogen wird ist mir allerdings auch nicht bekannt.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Steht doch alles da.



    4. in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrags wegen Versuchs oder Vollendung einer der nachstehend aufgeführten Straftaten zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist oder bei dem die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind.

  • Senior, ich habe das Gefühl zu viel Forum bekommt dir nicht gut.

    Immer mehr Käse, was ist los?

    Anfangsverdacht, wo lebst du?

  • Und wann werde ich es erfahren ob ich zugelassen wurde?

    Vertrag ist unterschrieben und Beginn ist in einem monat

  • Warum hoffst du es nicht?

    Weil ich weder etwas von Drogen halte, noch von Leuten, die diese konsumieren.

    Als Mitarbeiter in der Sicherheit brauche ich so etwas nicht als Kollegen.


    In diesem Tätigkeitsfeld geht es um Regeln und das Einhalten von Regeln. Dass Du das nicht hinbekommst, ist durch die Aktion dokumentiert. Daher aus meiner Sicht für das Tätigkeitsfeld ungeeignet. Es gibt genügend andere Jobs.


    Das ist vollkommen unabhängig davon, wie das die Behörde sehen wird.

    Ich habe bzw. hatte dienstlich genug mit den akuten Folgen und Langzeitfolgen von Drogenkonsum zu tun und auch meinen Anteil an Erlebnissen mit denen, die damit handeln.

  • Sie erfahren es, sobald ihnen die Firma es Ihnen mitteilt.
    Da aber sehr wahrscheinlich niemand davon, hier im Forum ist.

    Wird die Frage, hier keiner richtig beantworten können.



    Aber aufgrund Ihrer Angaben, sollten Sie die Zulassung erhalten.

  • Senior, ich habe das Gefühl zu viel Forum bekommt dir nicht gut.

    Immer mehr Käse, was ist los?

    Anfangsverdacht, wo lebst du?

    Vielen Dank für das Kompliment.

    Und nicht vergessen: Ich bin Quereinsteiger im Sicherheitsgewerbe.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Aber aufgrund Ihrer Angaben, sollten Sie die Zulassung erhalten.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der zuständige Sachbearbeiter die Zulassung erteilt, sofern ihm diese Angaben vorliegen. Denn er kann für seine Entscheidung persönlich haftbar gemacht werden. Warum sollte er dieses Risiko für einen wildfremden Menschen eingehen? Er ist in seiner Entscheidung frei. Kein Gericht der Welt kann ihn dazu zwingen eine Zulassung zu erteilen.

    Sicherlich fehlen 20.000 Sicherheitskräfte, aber dann fehlen eben 20.001.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Wo ziehst du deine Grenze hinsichtlich Konsum von Rauschmitteln?

    Feierabendbier, Drinks auf Zusammenkünften, Dexamorphin zur Schmerzmittelbehandlung im Krankenhaus oder Ritalin bei ADHS?

    Oder geht es eher um die "dokumentierten Regelverstöße"

    Und wenn, wie lange muss der Rechtsbrecher mit dem Stigma leben, bis er sich vollstens rehabilitiert hat?


    Ich mein, du weißt nix über die Person, es wird wohl eher ein geringer Verstoß gewesen sein, sonst wäre die Einstellung des Verfahrens gegen Geld kein Thema gewesen.


    Ich für meinen Teil bin froh über jeden halbwegs gescheiten Azubi der sich in dieses Gewerbe begibt.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der zuständige Sachbearbeiter die Zulassung erteilt, sofern ihm diese Angaben vorliegen. Denn er kann für seine Entscheidung persönlich haftbar gemacht werden. Warum sollte er dieses Risiko für einen wildfremden Menschen eingehen? Er ist in seiner Entscheidung frei. Kein Gericht der Welt kann ihn dazu zwingen eine Zulassung zu erteilen.

    Sicherlich fehlen 20.000 Sicherheitskräfte, aber dann fehlen eben 20.001.

    Wie SecurityRichter schrieb: 34a gewo regelt die Zugangsvoraussetzung. Kein Sachbearbeiter ist frei in der Entscheidung, sondern Ausschlussgründe regelt das Gesetz.

    Und was soll das mit der persönlichen Haftung? Wer hat dir das denn erzählt?

    Gewaltenteilung, gegenseitige Kontrolle sind wohl auch Fremdwörter...

  • Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erhält nur, wer – wie der Name schon sagt – als zuverlässig eingestuft wird. Liegen negative Merkmale vor, so wird der Antrag abgelehnt.


    Geklaut aus dem Internet.


    Das soll's dann auch von meiner Seite aus zu diesem Thema gewesen sein. Vieleicht erfahren wir ja irgendwann mal wie's ausgegangen ist.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Wo ziehst du deine Grenze hinsichtlich Konsum von Rauschmitteln?

    Ganz, ganz früh.


    Konsum von Rauschmitteln?

    Feierabendbier, Drinks auf Zusammenkünften, Dexamorphin zur Schmerzmittelbehandlung im Krankenhaus oder Ritalin bei ADHS?

    Den Unterschied zwischen dem Konsum von Rauschmitteln zum Zwecke des Erlebens eines Rauschgefühls und einer medikamentösen Behandlung akuter Schmerzen oder einer medikamentösen Behandlung einer angeborenen Aktivitäts-, Aufmerksamkeits- und Emotionsstörung erkennst Du vielleicht noch selber.


    Im Übrigen halte ich - bedingt durch Erfahrungen im persönlichen Umfeld - auch medikamentös gut eingestellte ADHS-Betroffene nicht geeignet für eine Tätigkeit im Sicherheitswesen. Aus vielfältigen praktischen Gründen, aber auch bedingt durch die unter Umständen gegebene Notwendigkeit, verschreibungspflichtige Betäubungsmittel einnehmen zu müssen. Dort ist aber die MPH-Gabe eine tolle Möglichkeit, den Betroffenen ein halbwegs normales Leben zu ermöglichen. Für die gibt es aber jede Menge anderer Berufe, die besser mit ihrem Krankheitsbild übereinpassen.


    Für Leute, die der Meinung sind, MPH-Präparate zur "Leistungssteigerung" einnehmen zu müssen, ohne von ADHS oder Narkolepsie betroffen zu sein, und die sich regelwidrig Zugriff auf diese Betäubungsmittel verschaffen, greift wieder meine Null-Toleranz-Einstellung.


    Ich persönlich halte auch nichts von Alkohol auf Zusammenkünften oder "Feierabendbier", insbesondere nicht, wenn sich da auch nur ansatzweise eine Regelmäßigkeit erkennen lässt.

    Als Waffenträger halte ich mich von jeglicher bewusstseinsverändernder Substanz fern, vollkommen egal ob im oder außerhalb des Dienstes. Schon immer.


    In meinem Freundes- und Bekanntenkreis kann man die Personen, die regelmäßig Alkohol trinken an einem Finger abzählen. Diese Person hat aber keine Tätigkeit im Bereich Sicherheitsdienstleistungen.

    In meinem Bekantenkreis gibt es aber auch ganz gezielt keine Raucher (Freunde kann man sich aussuchen), bei meinen Kollegen glücklicherweise auch nicht (mehr, Kollegen kann man sich zwar nicht immer aussuchen, aber ab einem gewissen Punkt kann man es beeinflussen).


    Ich mein, du weißt nix über die Person, es wird wohl eher ein geringer Verstoß gewesen sein, sonst wäre die Einstellung des Verfahrens gegen Geld kein Thema gewesen.


    So, wie ich Leute mit sehr hoher Genauigkeit über ihren Umgang mit Schusswaffen einschätzen gelernt habe, so schätze ich sie im Rahmen ihres Umgangs mit Rauschmitteln und der Beachtung der zugrundeliegenden Regeln und Gesetze ein. Und damit habe ich bisher noch nie wesentlich falsch gelegen.


    Daher werde ich dieses erprobte System beibehalten und muss auch nichts Weiteres über die Person wissen.


    Wenn Vater Staat der Meinung ist, ihm die Zuverlässigkeit zuzuerkennen - dann sei das so.

    Wenn Du froh bist über jemanden mit diesem Verhalten und ihn gerne als Azubi hättest - viel Spaß.


    Ich würde das nicht, will das nicht und da wo ich darauf Einfluss habe, würde ich dafür sorgen, dass es nicht dazu kommt. Aber diese Sphäre ist naturgemäß recht eingeschränkt, und das ist auch ok für mich, ich kann nicht die ganze Welt retten.



    Ich für meinen Teil bin froh über jeden halbwegs gescheiten Azubi der sich in dieses Gewerbe begibt.

    Ich bezweifle grundsätzlich, dass jemand mit BTM Historie (gehen wir mal davon aus, dass er nicht beim allerersten und einzigen Mal erwischt wurde) ein "halbwegs gescheiter Azubi" in diesem Gewerbe ist.


    Vielleicht ist er ein netter und lustiger Kerl, vielleicht auch nicht. Aber das sind für mich nicht die Kriterien, auf die es in diesem Job ankommt.


    Aber wir haben in den letzten Wochen und Monaten ja hier gesehen, dass es ganz unterschiedliche Ansichten und Meinungen zum Sicherheitsgewerbe gibt.

    Und wenn, wie lange muss der Rechtsbrecher mit dem Stigma leben, bis er sich vollstens rehabilitiert hat?

    Ich persönlich habe da exakt null Toleranz.

    Dort, wo ich es beeinflussen kann, gibt es null Toleranz.


    Die Leute wollen alt genug sein zum Wählen und zum Autofahren, dann sind sie auch alt genug, mit den Konsequenzen ihres Tuns und ihrer Entscheidungen zu leben.


    Unser Staat sieht das unter Umständen anders.

    Dort, wo ich es nicht beeinflussen kann, ist es mir letztenendes egal. Eine Meinung habe ich darüber dennoch.

  • WOW. Ich hätte es nicht besser sagen können.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Auszubildende werden doch garnicht in das Bewacherregister eingetragen von daher wird auch keine züp veranlasst.

    Deswegen reicht ein sauberes Führungszeugnis für die Ausbildung.

  • Die Zuverlässigkeit solltest du eigentlich problemlos bekommen da keine Strafe verhängt würde.

    Hier sind leider sehr viele unqualifizierte Leute die keine Ahnung haben...

    Um die Zuverlässigkeit zu versagen müssen schon schwerwiegendere Straftaten vorliegen als ein btm Konsum der eingestellt wurde.

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