Vor wenigen Tagen wurde hier über diesen Punkt diskutiert. Mir ist nur ein Gerichtsurteil bekannt. Dort wurde einem Kollegen an einem Freitag der folgende Sonntag sprichwörtlich "weggenommen". Der Kollege erschien dennoch zum Dienst und wurde nach Hause geschickt.
Er klagte erfolgreich auf Vergütung des Sonntages. Ob die Klage sinnvoll war, mag dahingestellt sein.
Wenn ich Arbeitgeber wäre, würde ich folgenden Punkt im Arbeitsvertrag einbauen:
"Bei Einreichung einer Krankmeldung ändert sich der Dienstplan ggf. wie folgt: Die nächsten 4 Tage nach Ende der Krankmeldung sind
Freischichten. Die Mindeststundenzahl gemäß Arbeitsvertrag wird dadurch nicht berührt.
Frühestens ab dem 4. Tag nach der Gesundmeldung wird der Mitarbeiter wieder eingesetzt.
Der Mitarbeiter erhält eine Bestätigung über seine Gesundmeldung per email."
Damit soll verhindert werden, dass bei Folgekrankmeldungen kurzfristig Ersatz gesucht werden muss. Dieser Punkt soll in erster Linie "problematische" Mitarbeiter treffen, somit nicht alle.
Wer in NRW 173 Stunden Vollzeit arbeitet, wird keine Nachteile haben. Bei 200 Stunden könnten schon einige Stunden "verloren" gehen.
Ein Arbeitgeber, der bei Teilzeitverträgen die tatsächliche Stundenanzahl angibt, ist selber Schuld. Es existieren schon Teilzeitarbeitsverträge mit der Angabe 20-100 Stunden.
Ein Gespräch mit einer Kollegin in einer Flüchtlingsunterkunft vor einigen Jahren:
Sie sagte mir, dass nächste Woche an ihrem Wohnort für 5 Tage ein Stadtfest ist und sie an diesen Tagen beim dortigen Sicherheitsdienst
als Mini-Jobberin tätig ist. Sie war dann auch an diesen Tagen nicht bei uns im Dienst. Allerdings wurde mir gesagt, sie hätte für diese 5 Tage eine Krankmeldung eingereicht. Fand ich nicht so gut. Dennoch habe ich sie nicht verraten.