Neuer Arbeitsvertrag - beginn 02.01?

  • Moin,

    mein (ex) Kollege beginnt demnächst bei einer neuen Firma ein neues Arbeitsverhätnis. Beim durchschauen des Arbeitsvertrags sind wir aber ein wenig stutzig geworden:


    Warum könnte einem AG in BaWü daran gelegen sein den Arbeitsvertrag patu nicht am 01.01 sondern am 02.01 beginnen zu lassen?


    Hat das Einfluss auf seinen Urlaub :/?

  • Ja klar ist das ein Feiertag. Aber man hat ja keinen Anspruch darauf an diesem Tag zu arbeiten.


    Entsprechend wäre es doch ganz normal jemanden am 01.01 einzustellen - Dienstbeginn bzw Tag der Einweisung wäre dann halt zweiter Januar...

  • Mein Arbeitsvertrag ist ab dem 1.1.2022. Mein 1. Arbeitstag begann am 1.1.2022 um 0:00 Uhr.

    Mein letzter Arbeitstag beim alten Arbeitgeber endete am 31.12.2021 um 24:00 Uhr.

    Gleiches Objekt. Ich habe mich nur umgezogen.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Dann nehmen wir als Beispiel mal den Oktober 2022.

    Arbeitstage sind werktags von Montag bis Freitag.

    Warum sollte hier der 1. Oktober im Arbeitsvertrag stehen?

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  • Warum könnte einem AG in BaWü daran gelegen sein den Arbeitsvertrag patu nicht am 01.01 sondern am 02.01 beginnen zu lassen?

    Warum der Arbeitgeber sich so verhält können wir wohl alle nur Mutmaßen, aber einige Punkte dir mir einfallen:


    - Der Vertragsbeginn wirkt sich auf die Urlaubstage aus, der volle Urlaubsanspruch ist dann erst einen Tag später gültig, für den ersten Monat bekommt er keine Urlaubstage (soweit mir bekannt bekommt man nur Urlaubstage für jeden vollständig gearbeiteten Monat)

    - Der Tag hat Einfluss auf die Mindeststunden lt. Tarifvertrag (könnte ja sein das in dem Objekt es durch Feiertage knapp wird mit den Stunden)

    - Die Regel wer im Krankheitsfall bezahlen muss wird dadurch einen Tag nach hinten auf die Krankenkasse geschoben

    - Vermeidung von Diskussionen warum der SMA den Feiertag nicht bekommen hat

    - die Probezeit geht dadurch auch einen Tag länger

    - der befristete Vertrag geht dadurch einen Tag länger

    - ...


    Generell ist es aber oft so das neue SMA ungerne an Feiertagen, Sonntagen eingewiesen werden wegen der Kosten, man bekommt meisten für die Einweisung keine Bezahlung vom Kunden müsste aber am Feiertag nochmal 100% drauflegen bei dem neuen SMA.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Der Vertragsbeginn wirkt sich auf die Urlaubstage aus, der volle Urlaubsanspruch ist dann erst einen Tag später gültig, für den ersten Monat bekommt er keine Urlaubstage (soweit mir bekannt bekommt man nur Urlaubstage für jeden vollständig gearbeiteten Monat)

    So wie mir bekannt ist, gilt dies nur bei den ersten 6 Monaten. Wenn der AN das volle Jahr arbeitet, erhält er den üblichen vollen Jahresurlaub. Bin mir aber nicht sicher.

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  • ja nach 6 Monaten Zugehörigkeit gilt der volle Urlaubsanspruch, deswegen schrieb ich ja "für den ersten Monat"

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  • D.H wenn der Kollege vor den 6 Monaten Kündigen sollte bekommt er 2,5 tage weniger Urlaub?!

    Aber das scheint ins Bild zu passen - habe eben seinen Arbeitsvertrag noch mal genau studiert.

    Was da drin steht zieht einem ja die Schuhe aus....unter anderem Dinge wie "der MA verzichtet auf sein Anspruch bzw auf sein Weihnachtsgeld..." gleichzeitig schreibt man aber man wolle sich an den Tarifvertrag BaWÜ halten.... das stinkt doch zum Himmel...

  • Ja. Dafür bekäme der Kollege bei einer Arbeitsdauer ab 6 Monaten und einem Tag den vollen Jahresurlaub.


    Verzicht auf Anspruch Weihnachtsgeld: Wo gibt es denn im Sicherheitsgewerbe einen Anspruch auf Weihnachtsgeld bzw. wo gibt es überhaupt Weihnachtsgeld?

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  • WOW. Das wusste ich nicht. Hätte ich auch nicht erwartet. Da muss beim BDSW irgendwas schief gelaufen sein.

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  • Was da drin steht zieht einem ja die Schuhe aus....unter anderem Dinge wie "der MA verzichtet auf sein Anspruch bzw auf sein Weihnachtsgeld..." gleichzeitig schreibt man aber man wolle sich an den Tarifvertrag BaWÜ halten.... das stinkt doch zum Himmel...

    Deswegen ließt man sich einen Arbeitsvertrag VOR Unterschrift ja auch genau durch.


    Der Arbeitgeber hat das Recht genau sowas reinzuschreiben. Er hält sich generell an den Tarifvertrag (weil das viele Kunden wollen das man das Garantiert) Streicht dann aber das Weihnachtsgeld wieder raus. Immerhin ist der Arbeitgeber ehrlich. Viele haben sowas nicht drin stehen und zahlen trotzdem kein Weihnachtsgeld.

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  • Deswegen ließt man sich einen Arbeitsvertrag VOR Unterschrift ja auch genau durch.


    Der Arbeitgeber hat das Recht genau sowas reinzuschreiben. Er hält sich generell an den Tarifvertrag (weil das viele Kunden wollen das man das Garantiert) Streicht dann aber das Weihnachtsgeld wieder raus. Immerhin ist der Arbeitgeber ehrlich. Viele haben sowas nicht drin stehen und zahlen trotzdem kein Weihnachtsgeld.

    Na wenn die es reinschreiben und nicht einhalten würden - ich persönlich - würde die einmal quer durch alle Instanzen unserer Gerichtsbarkeit schleifen...

    Warum nicht in den Arbeitsvertrag reinschreiben das jeder MA jeden Monat 10000€ erhält und dann einfach nicht einhalten? Wäre ja genau das gleiche.


    Edit: Funkfakt: Der MA hat jetzt Kontakt mit dem Kunden aufgenommen (bzw dessen BR) und fragt nach ob der Firma bekannt ist mit welcher Firma sie da eigentlich zusammenarbeiten.

  • Das haben Sie falsch verstanden. Die schreiben ja nicht explizit rein das die Weihnachtsgeld zahlen sondern nur das die sich an den Tarifvertrag halten.


    Nur die SMA wissen das nicht oder haben keine Lust zu klagen das weiß ich nicht.

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