Zulagen Festlohn

  • Hallo zusammen,


    erhalte einen Festlohn und bin gestern das erste mal 12h an einem Sonntag tätig gewesen.


    Nun finde ich nichts zu Zuschlagen bei Gehaltsempfängern.


    Man sagt, dass ca 10% der monatlichen Arbeitszeit als zusätzliche Überstunden wohl abgegolten sind oder? Also bei 173h/Monat knapp 17h Überstunden sein können (unbezahlt) also 190h danach würde ein Freizeitausgleich erfolgen. Bei den Stundenlöhnern wird jede Überstunde vergütet.


    Aber wie sieht es mit den Nacht & Sonntagszulagen sowie Feiertags aus?


    Wird davon ausgegangen, dass der Gehaltsempfänger schön nickt wenn er bspw 1-2 Sonntage oder Feiertage im Monat macht ohne es zusätzlich vergütet zu bekommen?


    Beste Grüße

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

  • Hey mal wieder,


    die Prozentzahl des Zuschlags erhält der Mitarbeiter im Wert von Zeit oben drauf.


    Beispiel:

    1 Stunde in der Nachtarbeit.

    1 Stunde + 10 % der Stunde (6 Minuten) = 66 Minuten Arbeitszeit.


    Somit dann wird die Tabelle dann bis zur Sollstundenzahl aufgefüllt.

    Ab Erfüllung Soll dann frei oder nach Vereinbarung Überstunden.


    Tom

  • Gibt es hinsichtlich dieser Thematik irgendwelche Quellen?


    Das mit den Mehrstunden ohne Vergütung ist mir bekannt, allerdings nur von Führungskräften.


    Zudem sind Zuschläge steuerfrei. Wie können diese dann mit normalen Stunden vermischt werden?

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Wo bekommen SMA`s ein Festlohn? Hört sich für mich nach einer neuen kreativ miesen Idee an Mitarbeiter über den Tisch zu ziehen.


    Was genau steht im Arbeitsvertrag zum Thema Überstunden? Sätze wie "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind generell unwirksam.

  • Also ich leite gerade nur von dem bisherigen Wissen und meiner Logik ab.


    Nehmen wir die Grundlage:
    Das Arbeitsrecht verhält sich nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz

    https://www.hensche.de/Rechtsa…nehmer%20behandeln%20darf.


    Arbeitet der MA mit Festlohn innerhalb zuschlagsgewährender Zeiten ohne einen Ausgleich (welche Form auch immer), würde er theoretisch schlechter gestellt sein als der "Stundenlöhner" mit Zuschlägen in monetärer Form.


    Also wie gleicht man das aus?
    Siehe den öffentlichen Dienst, in welchen mit Zeitausgleichen bei Arbeit in Sonderformen arbeiten:

    https://www.haufe.de/oeffentli…esk_PI13994_HI713246.html


    Im Bewachungsgewerbe habe ich tatsächlich beim rumgooglen keine Quelle gefunden, aber orientiere mich an obigen Beispielen.


    Aus eigener Erfahrung habe ich dies bisher so gehandhabt, das ich einen Ausgleich in Form von Zeit berechnet habe.

    Gerade in der vergangenen Woche war in Berlin der 08.03.2023 ein Feiertag.

    Berlin ist meine erste Arbeitsstätte und ich war aber beruflich in Hessen unterwegs.

    Also vorher mit meinem Vorgesetzten gesprochen und er sagte ganz klar, das mir für den Feiertag entweder der Zeitausgleich zusteht (also weniger arbeiten) oder ich einen anderen Tag frei nehmen soll.


    Man kann aber auch über Geld die Zuschläge als Festlohnempfänger abrechnen lassen.

    Dann wird entsprechend der Festlohn durch die zu leistenden Monatsstunden geteilt und anhand des daraus resultierenden Stundenlohns der Zuschlag berechnet.

    Dann Bruttolohn + Zuschläge bezahlt.


    @DerSherrif

    Im Bereich der Einsatzleiter oder der Empfängskräfte wird meist eine Eingruppierung in den Festlohngruppen durchgeführt.

    Mit dem Hinweis der Überstünden kannst du recht haben, aber dann müssten diese aber auch entsprechend berechnet werden.

    > Dann wieder obige Grundlage der Berechnung der Stundenzahl.


    Tom

  • Was genau steht im Arbeitsvertrag zum Thema Überstunden? Sätze wie "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind generell unwirksam.

    Also bei uns im System steht 173h.


    Nach Recherche sind 10% wohl mit dem Monatslohn abgegolten.


    Wären bei 173h + 10% = ~17h = 190h.


    Oder liege ich da falsch?

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

  • 10% gibt es nicht leider gibt es generell keine Regelungen im Arbeitsrecht beim Thema Überstunden bei Festgehalt.

    Man nimmt das Arbeitszeitgesetz zur Hand und nimmt als Richtwert die 8std. bis zur Obergrenze von 10Std pro Tag um daraus die zulässige Anzahl an Überstunden zu errechnen.


    Deswegen ist zwingend erforderlich das bei Überstundenregelung man sich mit dem Arbeitgeber auf eine festgelegte Anzahl einigt und im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten wird wie die Überstunden abgegolten sind. z.B. so „Überstunden im Umfang von bis zu 15 Prozent über die vereinbarte Wochen-/Monatsarbeitszeit hinaus sind mit dem Gehalt abgegolten.” oder „Mit dem Gehalt sind bis zu drei Überstunden pro Woche bzw. 12Std im Monat abgegolten.”

  • Weil man die Stelle haben will?

    Viele Firmen stellen Ihre Führungskräfte so ein. Ich hab keine Überstundenklausel, versuche aber meine Arbeit auch in der dafür vorgesehenen Zeit zu erledigen.


    Ansonsten gibt es einen humanen Ausgleich in Form von Freizeit.

  • Wenn Mehrarbeit anfällt ist diese zu bezahlen. Arbeit gegen Lohn. So sehe ich das. Ist ja auch nicht so das ich einfach eine "Weniger Stunden Klausel" einfüge - und einfach voll bezahlt weniger Arbeite ;)

  • Ist der Ryuni Sicherheitsmitarbeiter oder arbeitet er im Büro und macht was Verwaltungstechnisches? Falls er im Büro sitzt, warum arbeitet er Sonntags? Der Tarifvertrag ist doch allgemeinverbindlich sobald er als SMA eingesetzt werden, oder nicht? Die Zulagen sind es auch. Was macht der da für Geschichten? Verstehe das nicht.

  • Nur mal ein Beispiel von Ford in Köln:


    Abteilungsleiter mit hohem Festgehalt incl. aller Mehrstunden.


    Seine Untergebenen haben durch bezahlte Überstunden mehr verdient als er.

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  • Was für ein Schmarn.

    Im operativen Teil des Wachgewerbe gibt es keine Überstunden.

    Wirst du in keinem Tarifvertrag finden!

    Bei weitaus höheren Gehaltsklassen mag das anders aussehen, aber mit einem Stundenlohn nah am Mindestlohn, stellen unbezahlte Überstunden nichts anderes dar, als eine Unterschreitung des Mindestlohn und Tarifvertrag dar.

    Ein Unternehmen was dies von seinen Erfüllungsgehilfen fordert, gehört angezeigt und boykottiert.


    Leute überlegt doch mal welchen Menschen ihr eure berufliche Zukunft in die Hände legt.

    Absolut lächerlich, darüber in einer akzeptierenden Haltung zu sprechen.

  • Patron: Auf welchen Beitrag bezieht sich dein Kommentar?

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

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  • Werd ich nicht beantworten, es war bewusst generalisierend geschrieben.


    Jeder der unbezahlte Überstunden im Wachgewerbe auch nur im Ansatz akzeptiert und versucht zu begründen, ist dumm, branchenfremd oder verfolgt eine Agenda.

  • Im Prinzip okay. Aber dein Kommentar folgte auf meinen Zeilen. Deshalb irretierend für mich.


    Unabhängig davon ein Nachtrag von mir: Ford Köln, IT-Abteilung (also nicht der Werkschutz)

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  • Patron


    Ich stimme nur bedingt zu. Zumal es immer eine freiwilliger Arbeitsvertrag von beiden Seiten aus ist.

    Der Arbeitszwang wurde schon sehr viel früher ausgesetzt und abgeschafft.


    Wieso gibt es keine Überstunden?

    Wie oben beschrieben muss dies im Arbeitsvertrag geregelt sein und wenn dies passiert ist muss auch im Hintergrund durch den Arbeitgeber die Unterschreitung des Mindestlohn geprüft sein.

    Im Wachgewerbe dann noch entsprechend der Tarifvertrag für die Tätigkeit.


    Im Falle Ryuni ist die Passage nicht eindeutig und vermutlich bei Überprüfung durch die Juristerei nicht haltbar.

    Aber er hat ja bereits die Hinweise erhalten und das Gespräch aufgenommen.


    Aber:
    Ein Ausgleich von Überstunden bei Festlohn / Gehalt muss immer in Form von Zeit oder Geld erfolgen.


    Wir sind auch hier im Wissensaufklärung der weniger Wissenden zu betreiben. Dazu ist das Forum da.

  • Gut das ich schon lange vom Mindestlohn weg bin Patron.


    Ansonsten stimme ich deiner Aussage natürlich zu :-)


    Beste Grüße

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