Zuverlässigkeitsprüfung bestehen trotz MPU & Schulden

  • Guten Abend miteinander,


    ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen. Ich habe in den letzten Jahren eine schwere Zeit durchgemacht, mein Leben allerdings nach und nach wieder geordnet bekommen und stehe vor einem Neuanfang. Meinen alten Beruf möchte ich aus verschiedenen Gründen (u.a. kurze Zeitverträge, keine Sicherheiten) nicht mehr ausführen.
    Das Jobcenter hat mir angeboten eine Umschulung für die Prüfung nach §34a durchzuführen. Die Branche allgemein interessiert mich schon länger und ich würde wirklich gerne dort einsteigen.

    Es wird ja für die Bewacher-ID eine Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt.
    Nun zu meinen Bedenken:

    Ich hatte 2018 eine BTM Fahrt mit Führerscheinentzug. Darauf hin war ich in Therapie, hatte eine Professionelle MPU-Vorbereitung und habe die MPU als solche problemlos beim ersten mal bestanden. Ich bin seit 2018 absolut drogenfrei und abstinent. Meinen Führerschein habe ich seit 2 Jahren zurück.

    2020 hatte ich zwei Gerichtsverfahren als Angeklagter vor dem Landgericht. Meine Unschuld war allerdings relativ schnell zu belegen und beide Verfahren wurden eingestellt (eins gegen 70 Sozialstunden).

    Zusätzlich habe ich aktuell noch Schulden und somit Eintragungen im Schuldnerverzeichnis. Da bin ich allerdings mit der Schuldnerberatung drann diese abzubezahlen.

    Wiegesagt, die letzten Jahre ist vieles passiert, aber ich arbeite kontinuierlich daran alles wieder in den Griff zu bekommen.

    Habe ich so überhaupt eine Möglichkeit die Zuverlässigkeitsprüfung zu bestehen - oder soll ich mir die Mühe sparen? Es wäre ärgerlich wenn ich die Fortbildung 3 Monate mache, die Prüfung absolviere und dann trotzdem nicht zugelassen werde.


    Viele liebe Grüße,

    Alex

  • Guten Morgen Alex,


    erstmal willkommen hier im Forum.


    Die Schulden sind für das Bewacherregister uninteressant.


    Die wären relevant wenn du in den Geld/Werttransport willst. Und es könnte sein je nach dem in welches Objekt du willst/kommst das dort eine zusätzliche Überprüfung stattfindet für die dann ggf. die Schufa wieder interessant wird. Z.B. Bundesbank o.ä.. Bei der SÜ2 (Sicherheitsüberprüfung 2) könnte es auch interessant sein da dort auch geschaut wird ob man evtl. empfänglich ist für Bestechung durch ausländische Organisationen etc..


    Was die beiden Verfahren angeht. Sofern die nicht im Führungszeugnis auftauchen, dort werden Geldstrafen ab 90 Tagessätzen und Haftstrafen eingetragen, ist das nicht so schlimm Je nachdem wie gründlich das Amt prüft könnte aber auch das Bundeszentralregister abgefragt werden dort werden alle Strafen vermerkt. Wenn das geprüft wird kommt es auf den Sachbearbeiter und die konkrete Strafe an. Wenn dort Einträge wegen z.B. Körperverletzung sind könnte das zur Ablehnung führen. Ist aber wie gesagt dann immer eine Einzelfallentscheidung. Ich weiß von Fällen wo selbst eine Vorermittlung (wie sich hinterher rausgestellt hat war der Mitarbeiter unschuldig) zur Ablehnung geführt haben, wiederum hatte ich auch schon den Fall das eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung ohne weiteres durchgegangen ist. Hier könnte es evtl. was bringen wenn man vorab über den potentiellen Arbeitgeber mal anfragen lässt ob eine Chance besteht.


    Die Sache mit der MPU ist auch wieder schwer zu 100% zu bewerten. Das Bewacherregister prüft nach meinem Kenntnisstand nicht ob man einen Führerschein hat oder den schonmal verloren hatte etc. Hier könnte der potentielle Arbeitgeber bei einer Einstellung im Revier eher das Problem sein. Wenn man im Objektschutz tätig ist interessiert das den Arbeitgeber eher wenig wie man da hin kommt.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Ich habe bei der Polizei gearbeitet, also für die Polizei über 20 Jahre.

    Führerscheinentzug hatte ich, interessiert wie alle Verkehrsdelikte nicht.

    Nur wenn es eine Haftstrafe nach sich zieht, dies Verkehrsdelikt oder etwas gleichwertiges, an Tagessätzen.

    Körperverletzung allerdings schon, Teilnahme an gewalttätigen demos auch, wir hatten einen Kollegen, der hat das hiesige Polizeirevier aufgemischt, hat die ordentlich verprügelt nach Festnahme.

    Der stand hier bei der Polizeiakademie etwa 4 Stunden am Eingang, dann war er weg. ^^

    War der Einsatzleiter, "Ich geb jedem eine Chance" Vollpfosten, der den da hin gebracht hat.

  • Zitat

    Meine Unschuld war allerdings relativ schnell zu belegen und beide Verfahren wurden eingestellt (eins gegen 70 Sozialstunden).

    Eine blöde Frage: wie kommt man an 70 Sozialstunden, obwohl die eigene Unschuld "schnell zu belegen" war?

  • Moin,


    es gibt die Möglichkeit Verfahren nach §153 STPO mit einer Auflage einzustellen.

    Hierunter können Geldauflagen wie auch Sozialstunden fallen.


    Der Staat hält sich hier aber immer offen, das Verfahren bei neuen Erkenntnissen wieder aufzunehmen.


    Daher könnte man meinen, das sie sich bei einem Verfahren nicht zu 100% sicher waren ob eine Verurteilung möglich gewesen wäre.


    Aber zurück zum Thema:
    Die Aberkennung der Fahrtauglichkeit mit MPU kann dennoch zur Ablehnung führen, es kommt wie immer nur auf den Sachbearbeiter und die meldenden Behörden an.


    Da Polizei usw. für das Bewacherregister abgefragt werden, ist meistens eine Meldung dazu dabei.


    Wurde die Fahrerlaubnis (zum Beispiel) in Zusammenhang mit Betäubungsmitteln entzogen, wird es mit der Freigabe vermutlich auch nichts.

    Aber:
    In Bayern spielt der Konsum von Bier eine andere Rolle wie in Hamburg. Auch wenn überall gleich zu entscheiden sein sollte.


    Tom

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