Geld und Werttransport Voraussetzungen

  • Hallo, ich interessiere mich für den Beruf als Geld und Werttransport Fahrer. Ich weiß auch schon das ich die sachkundeprüfung 34a brauche und die Waffensachkunde Paragraph 7. Brauche ich denn zusätzlich noch einen Waffenschein? Wenn ja, brauche ich den kleinen oder den großen? Und gibt es sonst noch voraussetzungen?

  • Angus

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Ich denke das die Unterrichtung ausreichend ist um im GWT zu arbeiten. Sachkundeprüfung ist natürlich besser.

  • Ich weiß auch schon das ich die sachkundeprüfung 34a brauche


    Die Sachkundeprüfung benötigt man zwingend für die folgenden Tätigkeitsgebiete:


    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
    • Schutz vor Ladendieben,
    • Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken,
    • Bewachung von Flüchtlingsheimen in leitender Funktion und
    • Bewachung von Großveranstaltungen in leitender Funktion


    Für alle anderen Tätigkeiten reicht auch die SachkundeUnterrichtung nach §34a GewO (siehe auch unten).


    Beim ersten Aufzählungspunkt kann es unter Umständen je nach Behörde zu Diskussionen kommen (Stichwort Geldtransporte in Einkaufszentren, Malls, Fussgängerzonen, etc.), aber eigentlich ist


    Aber ich stimme Momo zu, haben ist besser als brauchen, daher ist die Sachkundeprüfung aus meiner Sicht anzustreben. Und wenn sich die Möglichkeit bietet und man keine anderen Qualifikationen hat, dann sollte man sich mit der Zeit weiterqualifizieren, nachdem man ein wenig Erfahrung gesammelt hat und mit der Branche klarkommt.


    Waffensachkunde Paragraph 7.


    Nicht "irgendeine" Waffensachkunde, sondern die erweiterte Waffensachkunde für Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe i.S.d. Nr. 7.5.1 der WaffVwV mit einer Mindest-Lehrgangsdauer von 24 Vollzeitstunden.


    Das muss auf dem Sachkundezertifikat auch entsprechend erkennbar sein, dabei ist auch ein "bestimmtes Trefferniveau" zu erreichen und zu dokumentieren. Auch muss erkennbar sein, dass die Prüfung für die Kombinationen der Schusswaffen- und Munitionsarten durchgeführt wurde, die dienstlich Verwendung finden (besonderer Spaß für Bewacher von US Kasernen eines bestimmten Anbieters).




    Brauche ich denn zusätzlich noch einen Waffenschein?


    Jein*, aber darum brauchst Du Dich nicht zu kümmern, das wird seitens des Arbeitgebers erledigt.


    Was Du nachweisen musst bzw. was von der Behörde hinsichtlich Deiner Person geprüft wird, sind die im §4 Waffengesetz aufgeführten Voraussetzungen für eine Erlaubnis:


    • die Vollendung des 18. Lebensjahrs (das ist recht einfach, je nach Behörde ggf. noch ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis, wenn man das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat),
    • die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (prüft die Behörde in Zusammenarbeit mit anderen Behörden, siehe §5 WaffG),
    • die persönliche Eignung (prüft die Behörde in Zusammenarbeit mit anderen Behörden, siehe §6 WaffG),
    • der Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde (siehe oben), sowie der
    • der Nachweis des persönlichen Bedürfnisses an der Waffe und dem Umgang damit (das erfolgt über den Arbeitgeber, genauso wie der Nachweis der Versicherung, siehe *).



    * je nach Waffenbehörde und deren Denkweise gibt es entweder einen personenbezogenen Waffenschein auf Grundlage des von der Firma nachgewiesenen Bedürfnisses, das ist aber immer seltener der Fall und bei "normalem" GWT heute eher unüblich. Die Alternative ist eine "Waffentrageberechtigung", die ihre Berechtigung von einem für die jeweiligen Tätigkeiten auf die Firma ausgestellten Waffenschein ableitet. Die waffenrechtlichen Voraussetzungen sind für beides die Gleichen, nur dass die Behörde damit ihre Statistik schönen kann und die Anzahl der ausgestellten Waffenscheine klein hält.


    Wenn ja, brauche ich den kleinen oder den großen?

    Wofür ist der Kleine Waffenschein?


    Siehe §10 Abs. 4 Satz 4 WaffG i.V.m Anlage 2, Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1.


    Wofür ist der "Große" Waffenschein?


    Siehe §28 WaffG.



    Kurz gesagt:


    Der Kleine Waffenschein ist ausschließlich für SRS ("Schreckschuss- und Gaswaffen"), nichts anderes.

    Der "richtige" Waffenschein für scharfe Schusswaffen. Für Bewacher nach §28 WaffG, für gefährdete Personen nach §19 WaffG (es gibt nur selten Schnittmengen, aber es gibt sie).


    Und gibt es sonst noch voraussetzungen?

    Je nach Fahrzeug und dessen Gewicht und Deinem Alter sind ggf. noch höherwertige Führerscheine nötig, wobei da oft versucht wird, unter den wirklich teuren Schwellen zu bleiben.


    Ansonsten obliegt es dem Arbeitgeber, im Rahmen seiner Gefährdungsanalyse weitere Anforderungen an die Qualifikationen seiner Mitarbeiter zu definieren.


    Ein Beispiel wären hier z.B. entsprechende Fahrtrainings für die verwendeten Fahrzeuge, insbesondere bei Verwendung gepanzerter Fahrzeuge, deren Fahrverhalten ggf. deutlich von dem "normaler" Fahrzeuge abweicht.


    Ein anderes Beispiel können z.B. höherwertige medizinische (Ersthelfer-)Ausbildungen sein.


    Wenn das nicht bereits in den Stellenausschreibungen steht, wirst Du das spätestens rausfinden, wenn Du mit einem potentiellen Arbeitgeber sprichst. Grade solche Dinge sollte der Arbeitgeber aber auch als interne Weiterbildungen anbieten.

  • Für alle anderen Tätigkeiten reicht auch die Sachkundeunterrichtung.

    Ich kenne die Sachkundeprüfung nach §34a GewO und die Unterrichtung nach §34a GewO. Eine Sachkundeunterrichtung habe ich bis heute noch nie gehört oder gelesen.


    Deine Links einen Beitrag weiter geben ebenfalls nur die Sachkundeprüfung nach §34a GewO und die Unterrichtung wieder.


    Ist die Sachkundeunterrichtung demnach nur umgangssprachlich die Unterrichtung? Oder gibt es da tatsächlich etwas neues das ich noch nicht kenne?

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • ...Ich weiß auch schon das ich die sachkundeprüfung 34a brauche...

    Generell genügt die Unterrichtung nach §34a GewO für den GWT (Geld- und Werttransport). Davon Abweichend kann natürlich der Arbeitgeber höhere Qualifikationen fordern. Einfach mal beim Potentiellen Arbeitgeber anfragen, die meisten sind sehr gerne bereit Auskünfte zu erteilen und wenn die nötigen Qualifikationen nicht vorliegen, sei es jetzt die Unterrichtung oder höher oder auch die Waffensachkunde usw., hier auch entsprechende Angebote zu Unterbreiten. Wenn du gerade Arbeitssuchend gemeldet bist hilft auch die Agentur oftmals weiter mit entsprechenden bildungsgutscheinen die sogar einen entsprechenden Führerschein beinhalten können.


    Das sind aber alles immer Einzelfall Entscheidungen und abhängig sowohl vom Arbeitgeber (was er gerne vom zukünftigen Arbeitnehmer hätte und bereit ist vorzufinanzieren bei einem Bewerber) als auch von der Agentur (was die alles bereit sind zu finanzieren)

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  • Ich kenne die Sachkundeprüfung nach §34a GewO und die Unterrichtung nach §34a GewO. Eine Sachkundeunterrichtung habe ich bis heute noch nie gehört oder gelesen.


    Ist die Sachkundeunterrichtung demnach nur umgangssprachlich die Unterrichtung? Oder gibt es da tatsächlich etwas neues das ich noch nicht kenne?

    Was wird bei der "Unterrichtung nach §34a GewO" denn unterrichtet?


    Doch nicht etwa die Inhalte der Sachkunde(prüfung)?

  • Die Inhalte der Sachkunde werden nicht vollständig bei der Unterrichtung erzählt. Und es gibt einfach keine Sachkundeunterrichtung. Da die Unterrichtung über die notwendigen Kenntnisse gemäß §34a der GewO ist und nicht die Unterrichtung über die Inhalte der Sachkunde.


    Da es schon genug Verwirrungen um Begrifflichkeiten im Sicherheitsgewerbe gibt sollte man nicht ständig neue Begriffe "erfinden" sonst wird die Verwirrung nur immer noch größer.

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  • Da es schon genug Verwirrungen um Begrifflichkeiten im Sicherheitsgewerbe gibt sollte man nicht ständig neue Begriffe "erfinden" sonst wird die Verwirrung nur immer noch größer.


    OK, da hast Du einen Punkt, dem ich nicht wiedersprechen kann und will.


    Ich hab's oben mal geändert und auf den Beitrag mit den IHK-Links zu Sachkundeprüfung und Unterrichtung verwiesen.

  • Danke für die ganzen Antworten.

    Ist es denn möglich innerhalb von 4 Tagen ohne Vorkenntnisse die Waffensachkunde zu bestehen?

    Die selbe Frage gilt für die Unterrichtung der Sachkunde 34a. Der Unterricht dauert hier bei uns eine Woche bzw 4 Tage und dann ist schon Prüfung.

    • die Unterrichtung nach §34a dauert 40h (meist 5 Tage und Verständnis Fragen, keine echte Prüfung) bei der IHK

    da kann man eigendlich nicht durchfallen!



    • die Sachkundeprüfung nach §34a der GewO ist eine 90min Prüfung bei der IHK

    da ist die Durchfallrate sehr hoch und bei ca. 50%+



    • die Waffensachkunde nach §7 WaffG für Dienstwaffenträger, dauert 3 Tage und ist bei einem zugelassen Bildungsträger mit Prüfung

    hier ist mir die Durchfallrate nicht bekannt und wahrscheinlich von Bildungsträger sehr unterschiedlich, aber leichter als die Sachkundeprüfung nach §34a der GewO

  • Ist es denn möglich innerhalb von 4 Tagen ohne Vorkenntnisse die Waffensachkunde zu bestehen?

    Kommt immer drauf an wie schnell man den Stoff in den Kopf bekommt. Möglich ist es schon. 24 Vollzeitstunden wären 3 tage a 8 Stunden. Ob das Sinn macht das so "durchzuprügeln" ist ein anderes Thema. Als Waffenträger hat man eine sehr große Verantwortung und sollte sich da schon zeit nehmen damit man hinterher wirklich weiß auf was man sich da einlässt etc.


    Die selbe Frage gilt für die Unterrichtung der Sachkunde 34a. Der Unterricht dauert hier bei uns eine Woche bzw 4 Tage und dann ist schon Prüfung.

    Das ist das was ich vorhin meinte mit Verwirrungen. Entweder man macht die Unterrichtung oder die Sachkunde, eine Unterrichtung der Sachkunde gibt es nicht.


    Die Unterrichtung dauert normalerweise 5 Tage a 8 Stunden = 40 Stunden und wird bei der IHK gemacht. Die Unterrichtung hat keine Prüfung im klassischen Sinn.


    Die Sachkundeprüfung an sich ist 1-2 Tage, der Lehrgang dazu ist keine Pflicht (macht aber wenn man frisch in die Branche kommt sinn) Lehrgänge gibt es gefühlt 100 Verschiedene von paar Tagen bis mehrere Wochen und sogar über einen Monat habe ich bereits alles gesehen.


    Die Sachkundeprüfung ohne Vorkenntnisse innerhalb einer Woche zu bestehen ist möglich wenn auch sehr Anspruchsvoll an die eigenen Lehrfähigkeiten da zumindest für die mündliche Prüfung der Stoff ja auch sinnvoll wiedergegeben werden muss. Bei der Schriftlichen kann man sich dank Multiplechoices noch so durchmogeln wenn man sich das wichtigste zusammenreimen kann. Eine gründliche Vorbereitung darauf macht aber ebenfalls sehr viel Sinn wenn man sich wirklich mit den Rechtlichen Rahmenbedingungen befassen will und nicht wie leider viel zu viele einfach nur den job wegen dem Geld macht und keine Ahnung haben will was man da eigentlich tut oder darf.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Ist es denn möglich innerhalb von 4 Tagen ohne Vorkenntnisse die Waffensachkunde zu bestehen?

    Die Antwort ist ein klassisches "Kommt drauf an":


    Auf Dich, Deine Lernfähigkeit und Stressresistenz bei der Prüfung.

    Und auf den/die Dozenten und wie sie die Inhalte vermitteln und wie sie prüfen.


    Üblicherweise ist die Waffensachkunde für Leute mit Interesse am Thema, die mitarbeiten und lernen kein unüberwindliches Thema.

    Die selbe Frage gilt für die Unterrichtung der Sachkunde 34a. Der Unterricht dauert hier bei uns eine Woche bzw 4 Tage und dann ist schon Prüfung.

    Da kommen wir dann wieder zur von Huskymann angesprochenen Verwirrung um die Begrifflichkeiten:


    Wenn Du nach einem "Unterricht" eine Prüfung hast, dann ist das vermutlich ein Vorbereitungskurs zur Sachkundeprüfung.


    Wenn Du in einer 40stündigen Unterrichtung sitzt, dann gibt es keine Prüfung im eigentlichen Sinne. Da braucht es für den Erhalt des Nachweises nur Mitarbeit durch aktiven Dialog sowie die gelegentliche Beantwortung von mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen, letztere soweit mir bekannt meist über die Tage verteilt.


    Die Sachkundeprüfung ist für den einen oder anderen schon etwas schwerer, grade wenn man Sprach- oder Lernprobleme hat oder die Thematik auf wenig Verständnis trifft.


    Online findet man Aussagen über Durchfallquoten irgendwo zwischen 30% bis zu 70%, meist so um die 50%. Das betrifft aber meiner Beobachtung nach häufig Leute mit Sprachproblemen, Lernproblemen, Motivationsproblemen oder im Rahmen einer Zwangsteilnahme mit Absicht.

  • Aber diese 40 std Unterrichtung / ohne Prüfung ist dann das was die Firmen fordern?

    • IHK Sachkundeprüfung gem §34a GewO
    • Waffensachkunde §7 WaffG
  • die Waffensachkunde nach §7 WaffG für Dienstwaffenträger, dauert 3 Tage

    Das ist so in seiner Pauschalität falsch.


    Der Gesetzgeber fordert eine Mindestdauer - ohne Prüfung wohlgemerkt - von 24 Vollzeitstunden. Das kann man natürlich in 3 Tage quetschen und dann im Anschluss noch eine Prüfung abnehmen, ob das Sinn ergibt über das reine schnellstmögliche Erteilen eines Stücks Papier, steht aber auf einem anderen Blatt. Eine ausreichend umfangreiche Wissens- und Fähigkeitsvermittlung für einen Berufswaffenträger bekomme ich in dieser Zeit sehr wahrscheinlich nicht hin.


    Mindestens 4, besser aber 5 Tage halte ich für einen realistischen Zeitansatz, um ein Mindestmaß an Wissen und Fertigkeiten zu vermitteln und halbwegs dauerhaft mitzugeben.


    Das lässt sich auch schnell einschätzen, wenn man sich den Praxisanteil solcher 3-Tages-"Schulungen" anschaut. Der Gesetzgeber fordert, dass dem (künftigen) Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe besondere Fertigkeiten im Schießen insbesondere mit Kurzwaffen vermittelt werden sollen und dieser dann den Nachweis eines bestimmten Trefferniveaus erbringen solle.


    Wie die Realität solcher Schulungen aussieht, hat vielleicht der eine oder andere schon erlebt.


    Und wer in sich geht und sich fragt, ob er denn "besondere Fertigkeiten im Schießen mit Kurzwaffen" erworben hat und ob er in der Lage ist, bei Bedarf ein "bestimmtes Trefferniveau" nachzuweisen, der findet wenn er ehrlich zu sich ist vielleicht Antworten, die ernüchternd sind, wenn der Lehrgang 3 Tage gedauert hat.


    Ich bin z.B. mit meinen Leuten alleine 8 Stunden auf dem Schießstand für diese Fähigkeitsvermittlung und finde das persönlich immer noch viel zu kurz, es gab auch schon Lehrgänge mit 2x 8 Stunden, die gingen dann aber auch keine 3 (und auch keine 5) Tage.


    Ich persönlich kann nur jedem von einem 3-tägigen Kurs abraten. Da weiss ich bereits im Vorraus, wie es um die Qualität bestellt ist.

    Ein 4-tägiger Kurs ist schon knapp bemessen und zeitlich sportlich, ab 5 Tagen und mehr müssen nicht mehr allzu viele Abstriche an die Qualität gemacht werden.


    Als Waffenträger hat man eine sehr große Verantwortung und sollte sich da schon zeit nehmen damit man hinterher wirklich weiß auf was man sich da einlässt etc.


    Genau das steht nämlich dahinter, das sollte man nie vergessen.

    Am Ende ist der bewaffnete Mitarbeiter für seine Handlungen (mit)verantwortlich.

    Da würde ich keine Abkürzungen nehmen, die vielleicht 1-2 Tage und ein paar Euro sparen.

  • Aber diese 40 std Unterrichtung / ohne Prüfung ist dann das was die Firmen fordern?

    Nein, Dein erster Aufzählungspunkt spricht ja jetzt explizit von der Sachkundeprüfung.


    Außerdem hängt "was die Firmen fordern" vom jeweiligen Job ab. Das kann entweder das eine oder das andere sein.





    Du sprachst aber grade von:

    Die selbe Frage gilt für die Unterrichtung der Sachkunde 34a.

    Das ist nicht das Gleiche.


    Der Unterricht dauert hier bei uns eine Woche bzw 4 Tage und dann ist schon Prüfung.

    Das hier beschreibt eine Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung mit anschließender Sachkundeprüfung nach §34a GewO.



    Das ist die Begriffsverwirrung, die Huskymann gemeint hat.

  • Was bringt mir dann diese 40 ständige Unterrichtung ohne Prüfung für über 300 Euro? Und wo kann man speziel diese Prüfung machen.

  • Das ist so in seiner Pauschalität falsch.


    Der Gesetzgeber fordert eine Mindestdauer - ohne Prüfung wohlgemerkt - von 24 Vollzeitstunden. Das kann man natürlich in 3 Tage quetschen ...

    Das war nicht Pauschal sondern nach Quelle.
    Welche Du ja selbst darstellt und auch einer der Urheber der jetzt leider nicht mehr tätig ist aufgrund des Alters.


    Tag 1 - 10h
    Tag 2 - 10h
    Tag 3 - 4h + Prüfung



  • Das war nicht Pauschal sondern nach Quelle.


    Doch, die Aussage "die Waffensachkunde nach §7 WaffG für Dienstwaffenträger, dauert 3 Tage" ist eine Pauschalaussage.


    Richtig wäre in Deinem Fall die Aussage "Meine Waffensachkunde nach §7 WaffG für Dienstwaffenträger hat 3 Tage gedauert, es gibt aber auch Lehrgänge, die länger dauern".


    Mit der würde ich aber nicht hausieren gehen.


    Sonst kommt irgendwann noch jemand auf die Idee zu hinterfragen, ob denn dieser Lehrgangsanbieter tatsächlich die gesetzlich geforderten Rahmenbedingungen eingehalten hat oder nicht.


    Es wäre nicht das erste Mal, dass Sachkundenachweise nachträglich nicht mehr anerkannt werden und Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten dann ganz hektisch einen neuen Nachweis erbringen müssen.


    Tag 1 - 10h
    Tag 2 - 10h

    Das kann man natürlich so machen.


    Ob es aber der Wissensvermittlung hilft, die durchaus schon komplexen waffenrechtlichen, strafrechtlichen und technischen Sachverhalte in 10-Stunden-Tage zu packen und dann zu erwarten, dass dieses Wissen abrufbereit sitzt, stelle ich mal in Frage.


    Und wie es mit der praktischen Fertigkeitsvermittlung bei so einem Zeitplan aussieht, wirst Du vermutlich selber wissen. Wie es um Deine besonderen Fertigkeiten im Schießen mit Kurzwaffen und ein bestimmtes erreichbares Trefferniveau aussieht, kannst Du hoffentlich einschätzen.


    Ansonsten kann man das bei Gelegenheit einfach mal testen, falls daran Interesse besteht.

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