Ex-Polizeibeamter gleich Fachkraft für Schutz und Sicherheit?

  • Hallo,

    ich habe mit meinem Arbeitgeber folgendes Problem:

    Ich arbeite seid über 2 Jahren als ehemaliger Polizeibeamter im Sicherheitsdienst eines nahmhaften Sicherheitsunternehmen. Bisher gab es bei der Qualifikation auch keine Fragen, zahlreiche Belobigungen (zum Teil mit Geldpreis) reihten sich. Jetzt wurde eine Stelle als stellvertretender Einsatzleiter vakant, auf die ich mich beworben habe.


    Auch nach drei Monaten gab es jedoch keine Reaktion von Seiten des Einsatzleiters oder des Regionalleiters. Auf Nachfrage beim Regionalleiter teilte dieser mir mit, dass ich für eine Besetzung des Postens nicht ausreichend qualifiziert sei. Ich müsse zunächst einmal durch die IHK bestätigen lassen, dass meine Ausbildung zum Polizeibeamten mit einer Fachkraft für Schutz und Sicherheit gleich gesetzt werden kann, ansonsten wäre da nichts zu machen.


    Also bin ich zur IHK, um mir dies bestätigen zu lassen. Doch hier erlebte ich eine faustdicke Überraschung. Laut Aussage der IHK ist dies überhaupt nicht möglich, da die IHK keine vergleichbaren Unterlagen besitze, um diese Bescheinigung ausstellen zu können. Dies sei vom Gesetzgeber so auch garnicht vorgesehen. Dies müsse das Sicherheitsunternehmen bereits selbst Wissen, da in deren Abschreibung darauf hingewiesen wird, dass sich auf die Stelle des Einsatzleiters alle Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, ehemalige Soldaten und Polizeibeamte bewerben dürfen, was impliziert, dass der Arbeitgeber ganz genau weis, das ein Polizeibeamter die entsprechenden Voraussetzungen besitzt.


    Auch wurde mir vorgehalten, dass man nur den Lohn für eine objektbezogene Tätigkeit erhält, die fachliche Qualifikation keine Rolle spiele. In einem Objekt werden alle "gleich vergütet"! Nachdem jedoch dieses Objekt verloren gegangen ist, wurde ich in ein neues Objekt versetzt. Doch hier folgte Überraschung Nr. 2! Jetzt kommt es nämlich auf eine fachliche Kompetenz an, nicht mehr auf die objektbezogene Bezahlung! Das bedeuted für mich laut Aussage des Einsatzleiters/ Regionalleiters, ohne Bestätigung der IHK keine Anpassung des Lohnes!


    Kann mir hier irgend jemand einen Rat geben, was zu machen ist? Zumal die IHK der Meinung ist, dass diese Bescheinigung nicht vom Arbeitnehmer einzuholen sei, sondern vom Arbeitgeber, wenn dieser die fachliche Qualifikation anzweifelt! Ich für meinen Teil werde wohl erst einmal kündigen, da ich bereits mit März (88 Stunden), April (124 Stunden) und Mai (vermutlich nicht mal 120 Stunden) statt der vertraglich vereinbarten 173 Stunden abgestraft wurde!


    Vielleicht hat hier jemand ähnliche Erfahrungen sammeln dürfen/müssen und kann mir hier einen Rat zukommen lassen..


    MfG


    Ziva (Name absichtlich geändert, damit der Einsatzleiter/ Regionalleiter nicht vorgewarnt wird!)

  • Angus

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Uff, ich versuche mal den die vielen falschen oder besser verwirrenden Sachen, aufzuklären.


    Also eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit, bekommt man nicht 4free, auch nicht, wenn man Polizeipräsident war.

    Das ist eine Berufsausbildung und gerade als Polizist fehlt da das BGB, Wirtschaftsteil und das Konzept.


    Also 3 Teile der Prüfung sind in der Polizeilaufbahn nicht enthalten.


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    Man kann sich aber tatsächlich von einigen Qualifikationen befreien lassen, das bedeutet aber nicht, dass man die geschenkt bekommt.

    Man darf nur die Tätigkeiten erbringen, oder besser gesagt, auf der Position arbeiten, wo diese Qualifikation gefordert ist.


    Das wäre zu einem, die

    „Unterrichtung nach §34a der GewO“

    oder zum anderen, dass

    „Sachkundeprüfung nach §34a der GewO“.

    Das sind Personen mit folgenden Ausbildungsabschlüssen: Laufbahnprüfungen zumindest für den mittleren Polizeidienst und im Bundesgrenzschutz, für den mittleren Justizvollzugsdienst und mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe).


    Das wäre der Teil, für was sie sich befreien lassen, zuständig ist dafür meist das örtliche Landratsamt oder Behörde (in München ist es der KVR), nicht der Arbeitgeber.


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    Jetzt zu weiteren Qualifikationen, da gibt es noch die:

    · geprüfte Schutz und Sicherheitskraft (früher Werkschutzfachkraft)

    · Servicekraft für Schutz und Sicherheit

    · Fachkraft für Schutz und Sicherheit

    · Meister für Schutz und Sicherheit


    Diese erhalten sie nur mit dem Ablegen der entsprechenden Prüfungen, sofern man die Voraussetzung erfüllt.


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    Jetzt zur Bezahlung, es stimmt, man wird nach seiner Position bezahlt, nicht nach der Qualifikation.

    Allerdingts setzten bestimmte Positionen eine Qualifikation voraus.

    Auch kann es vertraglich geregelt sein, dass man nicht unter einer bestimmten Qualifikation vergütet wird.


    Die vertraglichen mindeststunden werden und müssen nur bezahlt werden vom Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer auch seine Arbeitsbereitschaft anbietet und kundtut.

    Was das genau bedeutet, da streiten sich Gerichte.


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    So ich hoffe, damit konnte ich etwas Aufklären.

    Das stellt natürlich keine Rechtsberatung dar.







  • Guten Morgen,


    ich stimme Fynn zu und kann auch entsprechendes aus dem Alltag beisteuern.


    Auch wir haben einige ehemalige Polizisten in unseren Reihen, welcher aber auch die passenden Nachweise (§34a Unterrichtung / Sachkunde) mitgebracht haben.

    Manche haben aber auch eine Umschulung mit den entsprechenden Prüfung zur Fachkraft oder Meister für Schutz und Sicherheit absolviert.


    Entsprechend dieser Qualifikation erfolgt erstmals die Eingruppierung im Objekt.

    Jedes Objekt verlangt nach einer Mindestqualifikation und hierdurch folgt dann die Bezahlung.


    Beispiel:
    Kunde fordert Unterrichtung > Mitarbeiter kann dort auch als Fachkraft, GSSK oder Meister arbeiten.

    Kunde fordert Fachkraft > Mitarbeiter kann dort nicht mit Unterrichtung / Sachkunde oder GSSK arbeiten.


    Soweit sollte dies verständlich sein.


    In der heutigen Zeit verlangen viele Kunden aber auf einigen Positionen mindestens die GSSK und hier wird dann mit dem Kunden eine vertragliche Regelung getroffen, was der GSSK zum Beispiel gleichstehen kann.

    Beispiel:
    Mitarbeiter (ehem. Polizist) mit Sachkunde und Berufserfahrung X im Sicherheitsgewerbe (privater SD).


    Somit kann auch ohne GSSK eine Kraft nach GSSK eingestuft werden bzw. bezahlt werden.

    Dies ist aber eine Individualregelung.


    Die Berliner IHK zieht oftmals einen Vergleich, in welcher der ehemalige Polizist eingestuft werden kann.

    ABER:
    Wie Fynn schreibt, ohne die Nachweise mit Ablegung dieser Prüfung erhält man auch kein Zertifikat.


    Wir haben auch Objekte, in denen wir jede Position unterschiedlich bezahlen.

    Zudem kann es auch sein, das ein Mitarbeiter versetzt worden ist und dann aber seinen vertraglichen Stundenlohn weiterhin erhält.
    Solche Komplikationen gibt es sehr häufig und sind aber nicht pauschal zu regeln.


    Thema Abrechnung:
    Entsprechend deines Vertrages stehen dir die Stunden zu, aber mit Arbeitsbereitschaft und Quartalsrechnung usw.


    Hierzu findest Du hier im Forum viele Antworten dazu.


    Tom

  • "Sachkundeprüfung nach §34a der GewO“, sowie Waffenkundenachweis liegen bereits vor, ebenso knapp 10 Jahre Erfahrung in diversen Sicherheitsunternehmen. Zudem gibt die IHK als Auskunft, dass mein Arbeitgeber in seinem Anforderungsprofil explizit darauf hinweist, dass sich Ex-Polizeibeamte ebenfalls auf die Stelle als Einsatzleiter bewerben können. Aus diesem Grund besteht für die IHK keine Notwendigkeit, eine Anerkennung vorzunehmen, da die Sicherheitsfirmen darüber bewusst sind, dass man mit fer fachlichen Qualifikation der Fachkraft für Schutz und Sicherheit gleichgestellt wurde/wird.


    Außerdem bin ich zusätzlich Zertifizierter Netzwerkmanager und Kommunikationsinformatiker, die mir laut IHK hinzugerechnet werden und eine höhere Einstufumg rechtfertigen. Dies sei meiner Firma aufgrund der eingereichten Unterlagen hinlänglich bekannt. Somit sehe die IHK keinen weiteren Handlungsbedarf.


    So scheint es für mich hier eindeutig, dass es auch hier unterschiedliche Meinungen und Aussagen zu diesem Thema gibt, man steht nach wie vor vor dem selben Problem, dass der Arbeitgeber die Ansicht wechsel kann, wie er es gerade braucht, um Lohnerhöhungen oder Beförderungen zu verwehren.


    Genau, wie ich es befürchtet habe.


    Danke für die Antworten.

  • Zunächst einmal einen herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen! Leider hilft mir diese nicht wirklich weiter, was vermutlich durch meine unzureichenden Informationen zustande gekommen ist.


    Hier mal weitere Informationen zu meinem Werdegang:


    Ich arbeite jetzt seid fast 10 Jahren im Sicherheitsgewerbe.. zudem habe ich Sachkundenachweis gemäß Paragraph 34a GewO.. eine Waffenkundenachweis liegt ebenfalls vor.. hinzu kommt eine Zertifizierte Ausbildung zum IT-Techniker (Zert. Netzwerkmanager und Kommunikationsinformatiker), von der IHK wurde mir eine DQR-Rang Stufe 5 zugesprochen..


    Laut meiner IHK ist somit kein Grund vorhanden, eine zusätzliche Prüfung abzulegen.. Laut der Auskunft der IHK sei es vom Arbeitgeber auch nicht gefordert, wenn man deren Stellenausschreibung für den gesuchten Einsatzleiter betrachtet. Dort wurde nämlich als Zugangsvoraussetzung die Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, GSSK oder alternativ, ehemaliger Soldat oder Polizeibeamter gefordert. Damit wäre schon von Seiten des Arbeitgebers eindeutig darauf verwiesen, dass man auch als ehemaliger Polizeibeamter über die benötigte Qualifikation verfügt.


    Danke für Eure Antworten. Ich hoffe, dass man jetzt eine genauere Analyse erstellen kann oder weitere Tipps, wie ich vorgehen soll..


    MfG Ziva

  • In einfacheren Worten: Eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit absolviert eine Ausbildung nach den Regeln des Berufsbildungsgesetzes. Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung hingegen gehört zur Gewerbeordnung und hat nichts mit der zuvor genannten Ausbildung zu tun.


    Um in den gängigen Bereichen der Sicherheitsarbeit zu arbeiten, reicht die Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) aus. Mit dieser Prüfung darfst du grundsätzlich überall arbeiten. Für bestimmte Aufgaben benötigst du jedoch zusätzliche Qualifikationen, wie z.B. die Waffensachkunde.


    Es spielt keine Rolle, ob du weitere Fortbildungen oder Ausbildungen absolviert hast. Es gibt keine offizielle Gleichstellung oder Anerkennung. Möglicherweise erkennt dein Arbeitgeber dies inoffiziell an, aber das ist nicht viel wert, ähnlich wie ein FBI-Ausweis aus einem Comic.


    Es ist nicht einmal möglich, eine Berufsausbildung downzugraden. Ich habe es selbst versucht. Nachdem ich die Ausbildung zur Fachkraft erfolgreich abgeschlossen hatte, wollte ich auch die Ausbildung zur Servicekraft machen, um eine Ausbildungsprämie zu erhalten. Ich dachte, dass ich nur die Dokumentation und ein Gespräch absolvieren müsste, was einfach gewesen wäre. Aber als ich nachfragte, wurde mir gesagt, dass das nicht möglich ist. Ich habe dann noch mit dem Juristen der IHK gesprochen. Nicht möglich. Ich hätte alle Prüfungen noch einmal ablegen müssen, einschließlich Sozialwissenschaft, Rechtsbewusstes Handeln usw.


    Es scheint aber möglich zu sein, dies in den IHK-Fortbildungen zu tun, aber nur innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens. Ich glaube es waren 5 Jahre.


    Du bist ein Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkunde gemäß § 34a der Gewerbeordnung und der Sachkunde gemäß § 7 des Waffengesetzes. Nicht mehr und nicht weniger.

  • Na, dann passt das doch, eine „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ sind Sie zwar damit noch immer nicht, aber wenn das für die Position nicht unbedingt gefordert ist, TOP.

    Grundsätzlich darf man mit der „Sachkundeprüfung nach §34a der GewO“, alle Aufgaben im Sicherheitsgewerbe absolvieren.


    Dort wurde nämlich als Zugangsvoraussetzung die Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, GSSK oder alternativ, ehemaliger Soldat oder Polizeibeamter gefordert.

    Der Kunde und bestimmte Einsatzgebiete, setzten dann eine weitere Qualifikation voraus.

    Das wäre z.B. eine NSL, welche die NSL-Fachkraft oder die „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ verlangt.


    Als Einsatzleiter reicht es, wenn man die Unterrichtung nach §34a der GewO hat, es sei denn die Firma bietet Flüchtlingsunterkünfte oder Großveranstaltungen als Dienstleistung.


    Das Sie die DQR 5 haben spielt dabei keine Rolle.

    Als Bäckergeselle habe ich die DQR 4 und musste dennoch die „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ machen.


    Die DQR ist z.B. zum vergleich von Abschlüssen im Ausland.

    Es bedeutet nicht, dass man alles, was niedriger automatisch beinhaltet.


    Gewerberechtlich für das Sicherheitsgewerbe haben Sie die „Sachkundeprüfung nach §34a der GewO“.



    Welche Fragen sind denn noch offen?

  • Als Einsatzleiter reicht es, wenn man die Unterrichtung nach §34a der GewO hat, es sei denn die Firma bietet Flüchtlingsunterkünfte oder Großveranstaltungen als Dienstleistung.

    Gibt noch mehr Gründe die eine entsprechend höhere Quali erfordern. Bei uns z.b. ist es aufgrund der Zertifizierungen die ausdrücklich als Minimum die GSSK vorgeben für den Einsatzleiter und höher.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • War nur auf den Einsatzleiter abschnitt bezogen und da stand nichts von Grundsätzlich 8o

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  • Wenn die Firma es nicht anerkennt / akzeptiert, ist es irgendwie albern darauf zu bestehen, dass die es doch müssten, weil die IHK hat ja gesagt…


    Die Firma muss die Stelle nicht an eine bestimmte Person vergeben und man wird sie auch nicht dazu zwingen können. 😉

  • Ich habe 3 volle Jahre diese Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit absolviert.

    Du muss auch 3 volle Jahre durchziehen sonst wäre das ungerecht Gegenüber andere Kandidaten. Dabei spielt es keine Rolle was du vorher gemacht hast.

  • Wir sind hier nicht auf dem Basar. Natürlich musste auch 3 Jahre diese Ausbildung absolvieren.

  • Ich habe 3 volle Jahre diese Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit absolviert.

    Du muss auch 3 volle Jahre durchziehen sonst wäre das ungerecht Gegenüber andere Kandidaten.

    Dir ist bewusst, dass ein Polizeibeamter heutzutage üblicherweise im gehobenen Dienst eingestellt wird und damit ein dreijähriges, duales Studium durchläuft, das zumindest starke Schnittpunkte mit den in der Sicherheitswirtschaft vermittelten Fähigkeiten und Kenntnissen hat und insbesondere im praktischen Anteil über das hinausgeht, was man bei privatwirtschaftlichen Ausbildungen mitgegeben bekommt? Scheinbar nicht.


    Dabei spielt es keine Rolle was du vorher gemacht hast.

    Genau für sowas gibt es üblicherweise Regularien, ob man eine Anerkennung als gleichwertige Ausbildung oder eine Teilanerkennung von Ausbildungsinhalten bekommen kann. Oder halt auch nicht.


    Und im hier diskutierten Fall ist es halt die Frage, ob für die gesuchte Position denn das - prinzipiell höherwertige - Studium des Polizeibeamten ausreichend ist oder man die - grundsätzlich niederwertigere - Ausbildung FSS benötigt, weil sie Ausbildungsinhalte enthält, die für die Position zwingend notwendig sind und nicht im polizeilichen Studium enthalten sind - und die man nicht in kurzer Zeit im Rahmen der Einweisung erlernen könnte/kann.


    Die Probleme, die hier diskutiert werden, stammen vermutlich aus der geistigen Flexibilität aller beteiligten Stellen im Sinne von "Kenne mer net, hammer noch net gemacht, wisse mer net".

    Wie so oft...

  • Ich habe 3 volle Jahre diese Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit absolviert.

    Du muss auch 3 volle Jahre durchziehen sonst wäre das ungerecht Gegenüber andere Kandidaten. Dabei spielt es keine Rolle was du vorher gemacht hast.

    im Bereich von Ausbildungen von ungerecht zu sprechen macht echt Sinn. Es gibt klare Vorgaben wann was zu machen ist bzw. unter welchen Bedingungen ggf. Verkürzungen etc. möglich sind.


    Die Externen Prüfungen kann man z.b. meist auch ohne die Ausbildung gemacht zu haben machen.


    Aber wie man ja in den anderen Themen gesehen hat scheint es mit dem Fachwissen nicht weit her zu sein bei Ihnen.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Also in der Polizei-Ausbildung ist keine BGB enthalten und kein Konzept.
    Selbst bei Personen die die Servicekraft vorher gemacht haben, mussten die komplette FSS Prüfung ablegen.

    Da wurde nichts anerkannt und das sind die selben Prüfungen nur weniger Fragen und anderer Teil 4.


    Es ist mir kein Fall bekannt, wo jemand eine FSS 4 free anerkannt bekommen hat.
    Grundsätzlich ist ab mittleren Polizeidienst, die Sachkundebefreiung vorgesehen.



    Es ist sogar so, dass jemand mit dem Studium (Bachelor/Master) im Sicherheitsmanagement, nicht von der Sachkunde befreit ist.



    Wichtig: Ich beziehe mich hier auf die komplette Prüfung/Abschluss, Teilbereiche sind schon anerkannt wurden.

  • Also in der Polizei-Ausbildung ist keine BGB enthalten und kein Konzept.

    Und was glaubst Du, wie lange ein studierter Polizist benötigen wird, sich in die notwendigen Dinge des BGB einzuarbeiten?


    Auch das Konzept ist jetzt nichts, was kriegsentscheidend für einen Einsatzleiter ist und nicht von einer intellektuell nicht geforderten Person innerhalb einiger weniger Tage angelernt werden kann.


    Das ist also alles grundsätzlich kein Hinderungsgrund, einen Polizisten in der gesuchten Position einzusetzen, wenn man die - wenn überhaupt vorhandenen - Lücken auffüllt (hier geht es ja sogar "nur" um die Stelle des Stellvertreters, d.h. es gibt auch einen hauptverantwortlichen Einsatzleiter, der dies begleiten kann).


    Dafür bringt der Polizist wiederum viele andere Dinge mit, die eine FSS nie gelernt hat. Unter anderem dazu auch deutlich intensivere Einsatzerfahrungen, als es die meisten Mitarbeiter privater Sicherheitsdienstleister meist in ihrem ganzen Arbeitsleben erleben werden (was ja grundsätzlich eine gute Sache ist).


    Aber wenn der Regionalleiter da nicht über den eigenen Tellerrand hinausgucken kann, es gibt andere Arbeitgeber, die es können.

  • Und was glaubst Du, wie lange ein studierter Polizist benötigen wird, sich in die notwendigen Dinge des BGB einzuarbeiten?

    Glaube ist da Unwichtig.

    Ich stimme dir auch voll zu. Das hatte ich aber auch geschrieben, das er natürliche Positionen besetzten kann, da die Sachkunde ja grundsätzlich ausreiche, der Rest hängt von der Firma und Kunde ab.

    Kleine Ausnahmen gibt's natürlich wie NSL-Dienste.

  • Peter S. ist ein Klassischer Besserwisser gratuliere. Teilweise auch unverschämte antworten.


    Gruß Jonas Schmidt

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