Ex-Polizeibeamter gleich Fachkraft für Schutz und Sicherheit?

    • Erster Beitrag

    Hallo,

    ich habe mit meinem Arbeitgeber folgendes Problem:

    Ich arbeite seid über 2 Jahren als ehemaliger Polizeibeamter im Sicherheitsdienst eines nahmhaften Sicherheitsunternehmen. Bisher gab es bei der Qualifikation auch keine Fragen, zahlreiche Belobigungen (zum Teil mit Geldpreis) reihten sich. Jetzt wurde eine Stelle als stellvertretender Einsatzleiter vakant, auf die ich mich beworben habe.


    Auch nach drei Monaten gab es jedoch keine Reaktion von Seiten des Einsatzleiters oder des Regionalleiters. Auf Nachfrage beim Regionalleiter teilte dieser mir mit, dass ich für eine Besetzung des Postens nicht ausreichend qualifiziert sei. Ich müsse zunächst einmal durch die IHK bestätigen lassen, dass meine Ausbildung zum Polizeibeamten mit einer Fachkraft für Schutz und Sicherheit gleich gesetzt werden kann, ansonsten wäre da nichts zu machen.


    Also bin ich zur IHK, um mir dies bestätigen zu lassen. Doch hier erlebte ich eine faustdicke Überraschung. Laut Aussage der IHK ist dies überhaupt nicht möglich, da die IHK keine vergleichbaren Unterlagen besitze, um diese Bescheinigung ausstellen zu können. Dies sei vom Gesetzgeber so auch garnicht vorgesehen. Dies müsse das Sicherheitsunternehmen bereits selbst Wissen, da in deren Abschreibung darauf hingewiesen wird, dass sich auf die Stelle des Einsatzleiters alle Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, ehemalige Soldaten und Polizeibeamte bewerben dürfen, was impliziert, dass der Arbeitgeber ganz genau weis, das ein Polizeibeamter die entsprechenden Voraussetzungen besitzt.


    Auch wurde mir vorgehalten, dass man nur den Lohn für eine objektbezogene Tätigkeit erhält, die fachliche Qualifikation keine Rolle spiele. In einem Objekt werden alle "gleich vergütet"! Nachdem jedoch dieses Objekt verloren gegangen ist, wurde ich in ein neues Objekt versetzt. Doch hier folgte Überraschung Nr. 2! Jetzt kommt es nämlich auf eine fachliche Kompetenz an, nicht mehr auf die objektbezogene Bezahlung! Das bedeuted für mich laut Aussage des Einsatzleiters/ Regionalleiters, ohne Bestätigung der IHK keine Anpassung des Lohnes!


    Kann mir hier irgend jemand einen Rat geben, was zu machen ist? Zumal die IHK der Meinung ist, dass diese Bescheinigung nicht vom Arbeitnehmer einzuholen sei, sondern vom Arbeitgeber, wenn dieser die fachliche Qualifikation anzweifelt! Ich für meinen Teil werde wohl erst einmal kündigen, da ich bereits mit März (88 Stunden), April (124 Stunden) und Mai (vermutlich nicht mal 120 Stunden) statt der vertraglich vereinbarten 173 Stunden abgestraft wurde!


    Vielleicht hat hier jemand ähnliche Erfahrungen sammeln dürfen/müssen und kann mir hier einen Rat zukommen lassen..


    MfG


    Ziva (Name absichtlich geändert, damit der Einsatzleiter/ Regionalleiter nicht vorgewarnt wird!)

  • Peter S. ist ein Klassischer Besserwisser

    In Deiner Welt müssen die meisten Leute Besserwisser sein. Das ist ein hartes Schicksal, aber damit muss man leben lernen...



    Teilweise auch unverschämte antworten.

    Die Antworten entsprechen der Qualität der Beiträge, auf die sie sich beziehen. So einfach ist das.

  • Peter S. ist ein Klassischer Besserwisser gratuliere. Teilweise auch unverschämte antworten.


    Gruß Jonas Schmidt

    Ne, Peter S spricht einfach nur die Wahrheit aus. Und die können ja bekanntlich wenig Leute ertragen.



    Ich habe 3 volle Jahre diese Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit absolviert.

    Du muss auch 3 volle Jahre durchziehen sonst wäre das ungerecht Gegenüber andere Kandidaten. Dabei spielt es keine Rolle was du vorher gemacht hast.

    Hauptsache ich gebe meinen Senf dazu, oder?

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

  • Hallöchen,


    Hier einige hilfreiche Tipps von mir...

    Ich würde am liebsten zur Bundeswehr gehen und dort meinen Karriere machen die Frage ist nur für wen oder was sollte man noch da dienen?


    Sicherheitsgewerbe würde ich grundsätzlich auch nicht empfehlen aufgrund wegen schlechte Erfahrungen alternativ käme für sie das Zollamt in Frage.


    Bezahlung ist ja dort nicht schlecht und es ist auch ein krisensicherer Job.


    Aus gesundheitlichen Gründen kann ich das leider nicht machen sonst würde ich ja selbst dort anfangen.


    Höchstalter für den Zollausbildung mittlerer Dienst liegt bei 49 Jahren.

    Gruß von Jörg

  • Hiermit fängst Du an:

    Hier einige hilfreiche Tipps von mir...

    Und bringst dann im nächsten Atemzug den hier?


    Ich würde am liebsten zur Bundeswehr gehen und dort meinen Karriere machen die Frage ist nur für wen oder was sollte man noch da dienen?

    Ein Blick in die aktuellen Nachrichten zeigt, für wen oder was man da dienen kann.


    Ansonsten der nächste random Nicht-User...

  • Hallo nochmal

    Du musst nicht bei jeden Kommentar eine Antwort schreiben liebe Peter.


    Außerdem bekommt man von dir nur negative Antworten.

    Du bist jemand der immer im Recht ist der klügste Wachmann und so weiter und sofort eine Frechheit


    Gruß Jörg

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