ZitatDafür definiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung fachkundig Ausbildende als jene, die eine Berufsausbildung oder berufliche Erfahrung im Brandschutz haben und sich außerdem dazu regelmäßig fortbilden.
Dazu gehören unter anderem Personen, die ein Studium im Brandschutz absolviert haben oder auch als Fachkräfte für Arbeitssicherheit ausgebildet sind.
Zudem sind auch Brandschutzbeauftragte mit einem Prüfungsnachweis befugt, die Brandschutzhelfer-Ausbildung durchzuführen.
Außerdem können auch Mitglieder der Feuerwehr, sowohl freiwillige als auch Berufsfeuerwehr, die den Lehrgang “Gruppenführer/in” absolviert haben, diese Aufgabe übernehmen.
Auch Institutionen, die sich grundsätzlich mit dem Thema Sicherheit beschäftigen und verschiedene Schulungen und Kurse anbieten kommen in Frage.
Alternativ bieten auch Dienstleister, Hersteller oder Fachbetriebe für Brandschutz die Brandschutzhelfer-Schulung an, oder können sie zumindest vermitteln.
Die Frage ist nun, was genau muss ich machen, um das Ausbilden zu dürfen?
Brandschutzbeauftragter werden, sollte nicht so schwer sein, aber was genau ist mit dem Prüfungsnachweis gemeint?
Finde dazu leider keine konkreten Antworten.
Danke für eure Hilfe.