Kündigungsfrist

    • Erster Beitrag

    Hallo liebe Security Freunde,


    Vielleicht kann mir jemand bei meinem Anliegen helfen.


    Und zwar bin ich seit dem 01.11.2015 als Einsatzleiter bei einem großen Sicherheitsunternehmen angestellt.


    Nun möchte ich kündigen und würde gerne wissen wie lang meine Kündigungsfrist ist.


    Nun bin ich genau sieben Jahre und 10 Monate bei der Firma.


    Habe ich nun sechs Wochen oder drei Monate Kündigungsfrist? Will wirklich nur auf Nummer sicher gehen.



    In meinem Arbeitsvertrag steht:


    Es gelten vorbehaltlich geltender oder nachwirkender tariflicher Regelung die gesetzlichen Kündigungsfristen.


    Die Fristen gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeberin gleichermaßen. Für befristete Arbeitsverträge ist die Kündigung im Rahmen der vorgenannten tariflichen oder falls tarifliche Regelungen nicht greifen, gesetzliche Kündigungsfristen möglich.


    Die ersten vier Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vorbehaltlich tariflicher Regelung von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.


    Das Arbeitsverhältnis endet spätestens am Ende des laufenden Monats nach Erreichung des gesetzlichen Rentenalters, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches Geld im Falle der unbefristeten Bewilligung einer vollen erwerbsminderungs- oder entsprechenden Rente.


    Eine fristlose Kündigung gilt gleichzeitig als fristgemäße Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Gleiches gilt für eine fehlerhafte Fristsetzung.


    vielen lieben Dank vorab für eure Hilfe. <3

  • Die Frage ist also: JETZT kündigen, ohne neuen Vertrag, also auf Risiko gehen, oder noch bis Vertragsunterschrift warten, auf die Gefahr hin, dass ich den neuen Job erst einen Monat später antreten kann?

    Die Frage kann Dir nur einer beantworten: Du.



    Noch habe ich von der neuen Firma nur eine mündliche Zusage, also noch keinen Vertrag unterschrieben.

    Können sie aus der mündlichen Zusage auch eine (knappe) schriftliche Zusage machen?

    Dann fällt Dir Deine Entscheidung vielleicht leichter.

  • Wie Peter bereits schreibt, fällt die Risikoentscheidung in deinen Bereich.


    Wenn du dir sicher bist, das du am 01.06. dort anfangen kannst, dann ja.

    Wenn nein, dann nein.


    Eine Einstellungszusage schriftlich ist aber sowieso nur eine Absichtserklärung und, für mich, ohne Wert.


    Ich würde zur Sicherheit die Kündigung am 30.04.2024 per Einschreiben abschicken oder am Firmensitz gegen Unterschrift abgeben.


    Danach sind halt noch die Fragen, ob die neue Firma die Anmeldung im Bewacherregister sauber durchführt und du zum 01.06. dann auch freigegeben bist. Ohne ist Arbeit dann sowieso nicht.

  • Am besten, du sprichst am Montag noch mal mit deiner neuen Firma und erklärst die Problematik dahinter, die du jetzt hast. Mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag bist du am sichersten.


    Deine neue Firma müsste ja den Tarifvertrag und die daraus resultierenden Kündigungsfristen kennen, wenn sie Tarifgebunden sind.


    Würdest du nämlich (plötzlich) keinen Arbeitsvertrag bekommen oder nicht zum gewünschten Datum anfangen können, dann müsstest du zur Agentur für Arbeit und dort droht Ärger, mit Sperre.

    2 Mal editiert, zuletzt von Cricket () aus folgendem Grund: Korrektur.

  • Tach zusammen und schönen Dank für die Rückmeldung.

    Ich hatte heute dann noch mal ein Telefonat mit dem Personalchef, der mir die Einstellung zum 1.6. bestätigte und ich bekomme am Montag per Email eine schriftliche Bestätigung der Einstellung.


    Den Arbeitsvertrag würde ich erst 1-2 Wochen später bekommen.

    So lange möchte ich aber nicht mehr warten.


    Insofern schicke ich jetzt Montag die Kündigung an die alte Firma per Einschreiben raus und gut ist.

    Natürlich kann es passieren, dass es trotzdem nicht zu einer Einstellung kommt.

    Dieses - sehr geringe - Risiko gehe ich aber ein.


    Bis dahin

    Euer Muppi

  • Wenn du was per E-Mail hast, dann sollte das Risiko einer Sperre durch die Arbeitsagentur sehr gering ausfallen.


    Aber hoffen wir natürlich dass es nicht dazu kommt und es für dich in der neuen Firma besser läuft. 👍

  • Denke dran, dass der ZUGANG der Kündigung entscheidend ist nicht das Absenden!
    Wenn die Firma in Deiner Nähe ist wäre es gut, die Kündigung am Montag mit einem Zeugen in deren Briefkasten zu werfen.
    Bei einem Einschreiben wird das Kündigungsschreiben sehr wahrscheinlich nicht am 30.4. zugehen.

  • Wenn die Kündigungsfrist doch 4 Wochen, also 28. Tage zum Monatsende ist, reicht es doch, wenn die Firma die Kündigung spätestens am 03.05. hat.

  • Ich bin von 1 Monat ausgegangen und der 1.5. ist ein Feiertag. Könnte trotzdem knapp werden. Das kommt dann auf wenn man das Zugangsdatum der Kündigung trackt.😁

  • Ich bin von 1 Monat ausgegangen und der 1.5. ist ein Feiertag. Könnte trotzdem knapp werden. Das kommt dann auf wenn man das Zugangsdatum der Kündigung trackt.😁

    Ich schicke den Brief Montag früh per DHL ExpressEasy dorthin (ca. 100 km), mit garantierter Zustellung am nächsten Tag bis 10.30 Uhr. Dann dürfte eigentlich nix mehr schiefgehen.

    Ist zwar nicht ganz billig mir aber die Sache wert. :)

  • Wenn Dir jemand die tarifvertragliche Grundlage mit 1 Monat in #18 nennt und Du trotzdem in #29 wieder von 4 Wochen schreibst ist der Kommentar von Peter S. schon berechtigt.

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