Verlängerung der Arbeitszeit über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden und wöchentlich 48 Stunden im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes hinaus

    • Erster Beitrag

    Hallo,


    mein EX Kollege ist kürzlich wieder mal auf mich zugekommen und hat mich gefragt wie das Rechtlich aussieht - und ich bin da etwas überfragt.


    Der Kollege hat damals bei Dienstantritt - wie wahrscheinlich jeder im Sicherheitsdienst - so einen Wisch unterschrieben mit folgenden Inhalt:


    "Hiermit erkläre ich mich mit einer Verlängerung meiner Arbeitszeit über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden und wöchentlich 48 Stunden im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes hinaus einverstanden.

    Über die Möglichkeit, diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten zu widerrufen, wurde ich informiert."



    Diese Frist von 6 Monaten hat doch keine Rechtlich Gültigkeit oder?


    Hintergrund ist das wegen massiver Mitarbeiterflucht die verbleibenden Kollegen mehr arbeiten sollen (Die Firma hat halt nix gelernt woher die Probleme kommenX/) Und das ganze Team entzieht bzw möchte jetzt der Firma mit sofortiger Wirkung (bzw zum nächsten Dienstplan) der Firma eben das Recht entziehen die MA länger arbeiten zu lassen.


    Tarifvertrag ist BaWü.

  • Sagen wir mal so, ich hab mich mal wegen nem Herpes krankschreiben lassen, war aber auch 2 Tage nach ner Haut-OP wieder im Büro.

    Ausschlaggebend ist hier natürlich die intrinsische Motivation.

  • Man könnte auch verkürzt sagen: Eine Arbeit/Arbeitgeber der einem das Gefühl von Wertschätzung vermittelt, ist ein Ort an dem man gerne verweilt. Ist das nicht so, geht man maximal hin weil sonnst kein Geld aufs Konto kommt.

  • Vielleicht habe ich überlesen, aber ich habe das Problem der Zusatzvereinbarung noch nicht verstanden?

    Erklärt es mir bitte jemand.


    Zumal diese Obsolet ist, da MTV und TRV entsprechende Freigaben dazu enthalten.


    Aber zum Persönlichen:
    Dienstplan wird erstellt und nach "Komplikationen" geprüft.

    Diese dem AG melden und um Änderung bitten.


    Für eine Überlastung gibt es aber im Nachgang auch noch Rückkehrergespräche (sofern der AG das kennt). Damit kann es dann auch schon mit dem Wunschobjekt zu Ende sein.


    Geschichte aus der Realität:
    MA wurde ordentlich nach Arbeitsvertrag und Schichtsystem geplant.

    Da die WE im rollierenden System immer irgendwann kommen, wollte er dort nicht arbeiten und hat just immer vor der WE krank gemeldet.

    Also gab es ein Personalgespräch, um herauszufinden woran es liegt und man es eventuell verbessern kann.

    MA verweigerte dann aber weiterhin die Arbeit an Wochenenden, obwohl er im Wunschobjekt arbeiten konnte. Auf Grund der Gleichberechtigung im Schichtsystem war eine Änderung auch nicht möglich.

    Versetzt wollte er auch nicht um die Gesundheit zu fördern.

    Also war der MA dann 6 Wochen arbeitsunfähig und erhielt ein Rückkehrergespräch.


    Zusammen mit dem BR, PA und ihm wurde dann festgestellt, das ein Arbeiten in diesem Objekt nicht mehr möglich war.
    Also Versetzung, welcher er nicht zustimmte, in ein anderes Objekt mit anschließender Änderungskündigung.

    MA verließ das Unternehmen.


    Es gibt immer zwei Seiten und man kennt den Inhalt der Gedanken der Anderen nicht.


    Hand in Hand mit ordentlicher Kommunikation sollte Grundlage sein.

  • Ich sehe den Kollegen nicht dauernd, aber sofern ich das richtig einordne Arbeitet er bei einer "Standard" Sicherheitsfirma - und die lebt das "Friss oder Stirb" Prinzip.


    Der einzige Unterschied ist das eben das man aufgrund Mitarbeiter mangel richtig druck machen kann beim AG.

  • Aber dies hat doch nichts mit der Zusatzvereinbarung zutun?


    Mit etwas Druck sollte in der Sicherheit umgegangen werden können und der Rest lässt sich regeln.


    Also hier gibt es auch Nein zu hören, wenn ein MA nicht kann. Ist kein Problem, zumindest für mich.

    Aber ich führe dieses Personal nicht mehr.

  • Die "Message" hinter dem Aufkündigen soll wohl eine Reaktion erzeugen. Nenn es von mir aus einen Hilfeschrei. Es wird vlt eher zur Kenntnis genommen als die X Krankmeldung.


    Ich sehe den Kollegen erst wieder Ende Dezember. Bin gespannt wie sich das entwickelt.

  • Aus dem was du schreibst, gehe ich davon aus die "Message", ohne Reaktion bleibt.

    Wozu auch? Tariflich ist alles geregelt und vermutlich im AV eine Objekteinteilung bzw. Klassifizierung dahinter gehend.

  • Update: Jetzt tut sich richtig was. Das ganze Team hat die Kündigung eingereicht. Besetzung des Objekt mit neuen MA aktuell ausgeschlossen. =O Bekomme demnächst noch mal mehr Infos wenn ich mit dem Kollege Kaffee trinken bin :thumbup:

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