Hallo,
mein EX Kollege ist kürzlich wieder mal auf mich zugekommen und hat mich gefragt wie das Rechtlich aussieht - und ich bin da etwas überfragt.
Der Kollege hat damals bei Dienstantritt - wie wahrscheinlich jeder im Sicherheitsdienst - so einen Wisch unterschrieben mit folgenden Inhalt:
"Hiermit erkläre ich mich mit einer Verlängerung meiner Arbeitszeit über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden und wöchentlich 48 Stunden im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes hinaus einverstanden.
Über die Möglichkeit, diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten zu widerrufen, wurde ich informiert."
Diese Frist von 6 Monaten hat doch keine Rechtlich Gültigkeit oder?
Hintergrund ist das wegen massiver Mitarbeiterflucht die verbleibenden Kollegen mehr arbeiten sollen (Die Firma hat halt nix gelernt woher die Probleme kommen) Und das ganze Team entzieht bzw möchte jetzt der Firma mit sofortiger Wirkung (bzw zum nächsten Dienstplan) der Firma eben das Recht entziehen die MA länger arbeiten zu lassen.
Tarifvertrag ist BaWü.