Quartals Dienstschießen Verrechnung

  • Moin moin lieber Forums-Schwarm,


    kann mir jemand erklären, wie das Quartals-Dienstschießen finanziell verrechnet wird?


    Die Mitarbeiter müssen Teils vom eigentlichen Einsatzort 80km fahren.


    Leider konnte ich nichts Handfestets finden, wie das verrechnet wird im Stundenlohn.


    Das Dienstschießen selbst, ist mit einer Stunde angesetzt.

  • Wenn ich mich recht entsinne arbeitest Du in Bayern. Also ist ein Dienst mindestens mit 4 Stunden zu vergüten auch wenn er kürzer ist.


    Da das nicht die erste Tätigkeitsstelle ist kann man hier in der Steuererklärung Hin- und Rückfahrt komplett absetzen, wenn keine Regelung ev. über Fahrgeld für diese dienstliche Veranstaltung existiert.

  • Ja Sorry, Bayern ist richtig.


    Da sag ich schon einmal groß, Danke.


    Jetzt noch die Frage, welchen Stundenlohn bekommen die?


    Der was Vertraglich als Grundlohn zugesichert ist, oder der was am Haupteinsatzort gezahlt wird, oder was nach entsprechender Qualifikation zu zahlen ist?




    Und natürlich brauch ich eine Quelle.


    Danke noch einmal.

  • Moin,


    rein theoretisch kannst Du den vereinbarten Grundlohn bezahlen ohne Zulagen, da der Stundenlohn aus dem Objekt nicht "greift".


    Beispiele sind zum Beispiel der verminderte Stundenlohn bei Einweisungen als Ansatz des Denkens.


    Aber:

    Bei uns wurden immer Firmenfahrzeuge bereitgestellt und Fahrgemeinschaften gebildet.

    Lohn wurde dann 4 Stunden vergütet oder das Ganze hat sowieso während des Tageseinsatzes statt gefunden.


    Geh mal in Dich und frage, wie man dich bezahlen wollen sollte. Das macht dann den Unterschied zu anderen Firmen, welche nur den Grundlohn und/oder keine Fahrtkosten zahlen.


    Tom

  • Beispiele sind zum Beispiel der verminderte Stundenlohn bei Einweisungen als Ansatz des Denkens.


    Als Ansatz des Denkens würde ich eher sehen, dass es sich hier nicht um eine Einweisung handelt, in der ich mit noch verminderter Leistungsfähigkeit in eine neue Tätigkeit bzw. Position angelernt werde.


    Es handelt sich hier um eine (quasi-)gesetzliche/regulatorische Pflicht des Arbeitgebers, die ich in meiner Arbeitszeit erbringe, in der ich (theoretisch) auch meine übliche Arbeitsleistung anbieten und damit meine übliche Tätigkeit ausführen könnte und entsprechend dafür bezahlt würde.


    Damit würde ich mindestens einmal die gleiche Berechnungsgrundlage wie für Urlaubs- oder Krankengeld heranziehen bzw. mich als Mitarbeiter nicht mit weniger abspeisen lassen.


    Und möchte mich der Arbeitgeber zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort haben, der nicht meiner vertraglich vereinbarten Arbeitsstätte entspricht und gibt es keine vertragliche Vereinbarung über wechselnde Arbeits- bzw. Einsatzorte mit entsprechenden Regelungen, dann sollte mir der Arbeitgeber eine entsprechende Beförderung zur Verfügung stellen oder mir die Fahrt zusätzlich zur aufgewendeten Arbeitszeit nach vertraglich vereinbarten oder allgemein üblichen Regelungen (z.B. Kilometergeld) vergüten.


    Nochmal: Es handelt sich um eine Pflichtmaßnahme für den Arbeitgeber.

    Damit sollten alle damit verbundenen Lasten bei diesem liegen, nicht beim Mitarbeiter.

    Ob es sich hier um einen "Kurzeinsatz" i.S.d. MRTV handelt (oder gibt es hier für Bayern nochmal eine besondere Regelung, die ich beim eher kurzen Blick in die landesspezifischen Regelungen übersehen habe?), ist zumindest diskutabel.


    Im Zweifelsfall würde ich diese von Arbeitgeberseite veranlasste Zusatztätigkeit aber nicht als "Einsatz" im eigentlichen Sinne sehen, so dass ich nicht 100%ig sicher bin (das muss in dem Fall aber nichts heissen), dass man sich darauf wirklich berufen kann. Diese Regelung ist eher dafür da, dass ein Mitarbeiter nicht regelmäßig zum Füllen kleiner Lücken im Dienstplan für kurze Zeit und tendenziell eher kurzfristig geplant zum Dienst gerufen wird und seine Freizeit für Kleinstbeträge unterbrechen muss. Beim Quartalsschiessen handelt es sich ja eher um eine längerfristig geplante und eben üblicherweise nur viermal im Jahr stattfindende Zusatztätigkeit.


    Aber nochmal: Wenn ein Arbeitgeber hier diese 4-Stunden-Regelung anwendet, dann ist das ja super und mit dieser Forderung kann man auf jeden Fall auch argumentieren und die Gegenargumentation genau auf Schlüssigkeit prüfen.


    Und natürlich brauch ich eine Quelle.

    Was soll man Dir da für Quellen nennen?


    Es gibt den Manteltarifvertrag, es gibt die entsprechenden Tarifverträge für Bayern und es gibt die jeweiligen Arbeitsverträge mit (mehr oder minder) individuellen Regelungen.


    Letztere kannst nur Du kennen.

    Im MRTV sich die bereits angesprochene Regelung zu "Kurzeinsätzen".

    Blieben nur die bayrischen Regelungen, in denen sowas explizit geregelt sein könnte.

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