Guten Tag an alle Leute hier im Forum,
ich habe eine Frage welche mir seit Tagen nicht mehr aus dem Kopf geht und mir Sorgen für meine Zukunft bereitet. Unzwar habe ich mit 22 zwei Körperverletzungsdelikte verbrochen. Für die erste Tat wurde ich zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt und bei der zweiten Tat welche ca 3 Monate nach der ersten passierte wurde ich wegen gefährlicher Körperverletzung zu 7 Monate Bewährung auf drei Jahre verurteilt. Die Delikte sind im Jahr 2020 geschehen. Als ich die zweite Tat verbrochen habe wurde ich für die erste Tat noch nicht bestraft bzw waren die Ermittlungen noch am laufen. Im Jahr 2021 wurde ich dann für die erste Tat verurteilt und 2022 für die zweite Tat. Dass ich ab 2022 für 5 Jahre einen Eintrag im Führungszeugnis habe ist mir natürlich klar. Ich bereue natürlich was ich damals gemacht habe und möchte hiermit anfragen wie diese Verurteilungen im Bundeszentralregister verbleiben. Ich nehme mal an es sind 10 Jahre da ich schließlich recherchiert habe wie lange welche Verurteilungen im Bundeszentralregister verbleiben. Nun habe ich jedoch von einem Bekannten mitbekommen, dass wenn die Eintragungen aus dem Führungszeugnis sind, man beim Bundeszentralregister anfragen kann bzw. bei der zuständigen Behörde ob diese nach einem Jahr nach der Löschung aus dem Führungszeugnis getilgt werden können. Schließlich habe ich keine weitere Anzeige mehr ab 2020 bekommen. Auch keine die eingestellt wurden da ich eingesehen habe, dass ich damals zwei Fehler begangen habe. Wie sieht außerdem mit der Bewacher-ID aus? Würde ich diese fünf Jahre nach meiner Verurteilung bekommen also ab 2027? Oder müsste ich da bis 2032 warten? Ich danke im voraus für eure Antworten. LG