26 dienste a 12h im monat!!

    • Erster Beitrag

    hallo zusammen


    habe da mal ne kurze frage!
    3 personen sind in urlaub und einer ist krank geworden. nun haben 2 personen 15 dineste am stück und einer 13 a 12 stunden! ist das zulässig?
    ein kollege hat 26 dienste! im arbeitsvertrag steht leider nichts von regelstunden seinen vorgesetzten mal nach überstundenbezahlung fragen!?!? und wenn was ist angemessen?!?!?
    würd mich freuen wenn ihr mal schreibt wie viele dienste ihr habt mit wie vielen stunden ihr im monat nach hause geht und was ihr macht wenn ihr aus dem urlaub geholt werdet und dann 3 tage dienst machen müsst! bekommt man dafür auch extra geld?!?!
    danke euch jetzt schon mal!

  • Hallo Faultier,


    na dann hoffe ich mal,das "der Herr (EL)" auch ein dickes Sparbuch hat........... :)
    Gerade bei einer "Notruf-Zentrale sollte das Personal "voll konzentriert" arbeiten können und nicht übermüdet oder
    abgespannt sein.....
    Ansonsten könnte das ein "Teuerer" Spaß für den Herren werden......
    Schließlich ist die "Luft" für die Sachversicherer in D deutlich "dünner" geworden,sprich die Unternehmer in D
    fahren immer mehr Versicherungen auf das gesetzlich geforderte Minimum zurück und kündigen "Nicht vorgeschriebene"
    Versicherungen ganz...so das die Gesamtsumme der Versicherungsprämien am "Schrumpfen" ist....
    Von daher wird im gegensatz zu früher heute deutlich mehr nach "Sündenböcken" gefahndet,denen man die Kosten
    "aufbürden" kann......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo Frank,


    wo hast du denn das gefunden ????


    Anders sieht es jedoch mit dem "durcharbeiten" aus........Sonn-und Feiertage sind "heilig"......
    Mindestens 2 Sonntage im Monat müssen Arbeitsfrei sein.....


    ich habe das noch nie in einen bewachungstarifvertrag gelesen :P

    Fremd ist der Fremde nur in der Fremde
    fjk

  • Hallo Monsingnore,


    Zitat

    wo hast du denn das gefunden ????


    Das steht im Arbeitszeitgesetz und ist immer noch bindende Rechtsnorm.......
    ich hatte aber auch gleichzeitig geschrieben,das die Praxis anders aussieht..... :lol:

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Durcharbeiten...


    Mich trifft es nun zum ersten mal, das ich 13 Tage am Stück durcharbeite. Dabei habe ich gesagt, das ich nie mehr als max. 7 Schichten mach. Dann waren es doch mal 8 oder auch 9 am Stück. Und ich kam damit gar nicht zurecht. Die letzten Tage hab ich verschlafen. Habe es zwar pünktlich zur Arbeit geschafft bis auf einmal aber das liegt nicht in meiner Natur. Meine Kollegen kennen von mir, das ich ne halbe Stunde vor Dienstbeginn da bin. Als ich am letzten Tag dieser 9 Schichten um 10 vor um immernoch nicht da war, waren meine Kollegen sicher, das entweder etwas passiert war, oder das ich verschlafen hatte. :lol:


    Zweiteres war natürlich der Fall.


    Nun habe ich 13 Schichten am Stück. Für 12 gab ich mein okay wenn auch schweeeeren Herzens eben wegen der Angst, das ich ausgepowert verschlafe. Und dann bekam ich ohne Absprache die 13. Schicht dazu :(


    Mein OL sagte, das ich mich nicht so haben solle (wohl bemerkt, ich mag meinen neuen OL sehr, da sehr fair normalerweise und immer gut gelaunt) das ich ja Freitags auch früher Schluss hätte zu Zeit. Aber das kann man so doch nicht pauschalieren oder? Ich persönlich für mich kann sagen, das ich damit nicht klarkomme.


    So nun meine eigentliche Frage:


    Kann ich das auch ablehnen??? :?:

  • @
    ich möchte nicht nochmal den ganzen Artikel kopieren von V8BB
    aber was den einsatz für die ma, auch mal eine ausserplanmässige motivation für die leute betrifft, doubelt er mich auf ag - ebene hier als an... seltsames zusammentreffen...
    und mal ganz ehrlich... ich habe dafür unterschrieben(müssen) dass mich das 8std. arbeitszeitgesetz, oder wie auch immer das sich nennt, nicht betrifft...
    wer selbst.. ständig...arbeitet..(deutsche sprache schöne sprache)... hat eh andere ansichten und ist nicht an irgendwelche einschränkungen gebunden, die weltfremde damen und herren ohne interesse am mindestlohn von sich geben!
    gern 8 std. tag bei 40 std. woche... den rest macht dann einer, der nichtmehr alg bezieht, nichtmehr dem staat auf der tasche liegt... und es wird mehr arbeit für alle bei weniger stunden und mehr lohn... aber will ja keine(r) aus berlin!
    Ich brauche mindestens meine 192 Std. im monat, um halwegs über die runden zu kommen

  • @
    IVE..
    dein post war drin, als ich geschrieben habe...
    also bei 13 schichten hätte ich keinen bock mehr....
    ich hätte bestimmt nach der 8. bewusst verpennt, bin ja auch schon älter...
    aber zum thema... ausser für den ernstfall (krank, urlaub oder x überfälle auf spasskassen mit gestellung sk) nach 6 ist schluss
    wie auch immer im leben...:roll:
    was mit dir hier abgezogen wurde ist blanker verschleiß und mindestens rechtswidrig...
    denke an deine eigenen zeilen zum "lieben EL/OL"
    du wirst hier schlichtweg verbraten... ausgenutzt!
    und strafe man mich.... aber ein fehler von dir in der 10. schicht wird dir genau so zum genickbrecher wie beim ersten dienst
    vorschlag: ändere deine meinung zum ol... nicht lieb... schleimer! und ausbeuter!

  • @
    Zu Deiner Frage Ive, ja, Du kannst das ablehnen!
    Musst es auch eigentlich, da Du im Dienst nichtmehr Du selbst bist...., gibt schlichtweg Gesetze die diese Schinderei verbieten!
    Kenne dieses Thema aus dem eigenen Umfeld.
    Logisch... der "Vertrieb" bekommt Druck wegen Umsatz.. und schreibt (zufällig) Verträge (keiner hat damit gerechnet..:twisted:)
    Deckungsbeitrag in Ordnung... und nun kümmere sich der Betrieb...
    Betrieb wird auch nach Umsatz abgerechnet... versucht also das Mehraufkommen an Arbeit so lange wie möglich unter dem vorhandenen Personal zu "verteilen", ehe dann notgedrungen neue MA eingestellt werden....
    Konsequenz Eierschleiferei bis zum Arzt!
    Mach das nicht mit!

  • also ich finde im arbeitszeitgesetzt nichts von 2 Sonntagen


    § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung


    (1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden


    in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr


    zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden und für Zwecke der Verteidigung,


    in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,


    in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung sowie im Haushalt,


    bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltungen,


    bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgesellschaften, Verbände, Vereine, Parteien und anderer ähnlicher Vereinigungen,


    beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken,


    beim Rundfunk, bei der Tages- und Sportpresse, bei Nachrichtenagenturen sowie bei den der Tagesaktualität dienenden Tätigkeiten für andere Presseerzeugnisse einschließlich des Austragens, bei der Herstellung von Satz, Filmen und Druckformen für tagesaktuelle Nachrichten und Bilder, bei tagesaktuellen Aufnahmen auf Ton- und Bildträger sowie beim Transport und Kommissionieren von Presseerzeugnissen, deren Ersterscheinungstag am Montag oder am Tag nach einem Feiertag liegt,


    bei Messen, Ausstellungen und Märkten im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung sowie bei Volksfesten,


    in Verkehrsbetrieben sowie beim Transport und Kommissionieren von leichtverderblichen Waren im Sinne des § 30 Abs. 3 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung,


    in den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben,


    in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung sowie in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren,


    im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen,


    bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebs sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen,


    zur Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen und Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitsergebnissen sowie bei kontinuierlich durchzuführenden Forschungsarbeiten,


    zur Vermeidung einer Zerstörung oder erheblichen Beschädigung der Produktionseinrichtungen.


    (2) Abweichend von § 9 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen mit den Produktionsarbeiten beschäftigt werden, wenn die infolge der Unterbrechung der Produktion nach Absatz 1 Nr. 14 zulässigen Arbeiten den Einsatz von mehr Arbeitnehmern als bei durchgehender Produktion erfordern.


    (3) Abweichend von § 9 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden mit der Herstellung und dem Austragen oder Ausfahren von Konditorwaren und an diesem Tag zum Verkauf kommenden Bäckerwaren beschäftigt werden.


    (4) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer zur Durchführung des Eil- und Großbetragszahlungsverkehr und des Geld-, Devisen-, Wertpapier- und Derivatehandels abweichend von § 9 Abs. 1 an den auf einen Werktag fallenden Feiertagen beschäftigt werden, die nicht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Feiertage sind.


    § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung


    (1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.


    (2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 7 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.


    (3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.


    (4) Die Sonn- und Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.

    Fremd ist der Fremde nur in der Fremde
    fjk

  • Faultier und Monsingnore


    Danke für die Info :cry:


    Aber dann kann ich davon ausgehen, das ich mir vllt anhören muss, das ich ja schließlich Geld verdienen will und muss bei meiner finanziellen Lage...
    Ich habe ja nichts dagegen viel zu arbeiten. Tue ich ja nun schon seit etwa 3 1/2 Jahren. Aber son Haufen an einem Stück ist mir einfach zu Arg...


    Auch wenn ich unter der Woche keine 12 Stunden arbeite, so arbeite ich ja doch 13 Tage durch :( :?


    Und unter der Woche leiste ich 9 Stunden geistige Arbeit im Büro vorm Rechner, was ich auch total gerne mache und am liebsten immer so fortführen würde. Aber ich ahbe Angst, da ich ja auch um eine Verlängerung dort Bange, das ich vllt verschlafe oder ausfall wegen Erschöpfung!

  • Ich persönlich habe festgestellt, dass es nach maximal 7 Schichten bei mir egal ist ob es dann 10, 11 oder 12 sind. Nach 7 fängt dann irgendwo die Arbeitstrance an...


    Bedenklich wird es dann nur, wenn der Ansprechpartner vom Kunden kommt und fragt: "Wie lange sind Sie jetzt schon da? Haben Sie nicht auch mal frei?". :? Teilweise ist das echt nicht mehr normal, was manchmal mit einem gemacht wird und man selber ist dann noch so dumm und macht mit. Aber wir kennen das ja, außer einem selbst ist keiner da, die Firma hat keine Leute, Kollege X ist krank und dann geht das Rumgebettel los, weil sie sonst keinen haben. Und da man dann seinen armen Hund von EL auch nicht hängen lassen will lässt man sich dann doch wieder einmal dazu überreden... Mach' ich nicht gerne, aber manchnmal geht es wirklich nicht anders, das seh' ich ja auch ein. Außerdem gibt es ein paar Kunden bei denen ich gerne bin, wo ich persönlich einen gewissen Bezug dazu habe und dann auch bereit bin meine Opfer zu bringen.


    Aber irgendwo... :?


    Mich nervt es dann halt nur, wenn man persönlich dann zu garnichts, aber auch wirklich nichts mehr kommt. Kaum ist man daheim muss man schlafen, dann schnell noch einkaufen und dann geht's auch fast schon wieder los zur Arbeit. Irgendwie bleibt da alles andere auf der Strecke.

  • Hallo Monsingnore,


    Zitat

    also ich finde im arbeitszeitgesetzt nichts von 2 Sonntagen


    Dieses ergibt sich im Zusammenhang mit den Ruhezeitregelungen für Dienste,die auf Sonn-und Feiertage fallen.....

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • @
    Hallo Frank.. ist aber Theorie! Nur ein WE im Monat frei eher normal...
    Ive und Dwight haben sehr passend die Praxis beschrieben, und auch den sozialen Aspekt ... man grenzt sich aus, weil, Ruhe braucht man, kommt zu nichts... soziale Bindungen und Freundschaften, wenn nicht gar Ehe geht krachen...
    Bei mir hat ein 6'Block 72 Stunden.... entweder Tag oder Nacht.. das geht ja noch, lass aber Zusatzaufgabe, Krankheit u.a. dazu kommen, dann machst Du vier Tag und fünf x Nacht... (was denn, war doch ein Tag frei) :mrgreen: !!!
    Und schon sind wir beim Beispiel.
    Ich finde, man muss auch mal nein sagen ..müssen.. damit man sich einmal selber vor dem Herzkasper schützt, aber der Schleiferei auch Grenzen zeigt.

  • Hallo Faultier,


    Zitat


    Hallo Frank.. ist aber Theorie! Nur ein WE im Monat frei eher normal...


    Nein,bei "Guten Sicherheitsfirmen" wird darauf geachtet,das jeder MA mindestens 2 WE frei hat......
    weil alles andere nämlich auf Dauer nur "Probleme" beschert..........
    "Frust" im privaten Bereich (wegen zuvieler Schichten) schlägt sich auch in der Arbeit nieder....
    Angefangen bei den "Harmloseren" Sachen wie auf der Arbeit "einpennen" bis hin zu echten Konflikten wie
    Auseinandersetzungen zwischen Wachmann und Betriebspersonal........
    Eine Sicherheitsfirma,die DAS nicht erkennt,sägt an ihrem "eigenem Ast"............

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo Monsingnore,


    Zitat

    also im arbeitszeitgesetzt steht nichts Frank


    Das kann dort auch nicht "Wörtlich" so stehen,WEIL wir 16 Bundesländer mit unterschiedlichen Feiertagen haben.....
    Maximal 15 gesetzliche Feiertage sind in der Gesamten Bundesrepublik möglich,wovon
    Bayern mit 13 (14) gesetzlichen Feiertagen der "Spitzenreiter" ist....(der "14."
    ist nur in Augsburg ein Feiertag...:-) )


    "Sinn und Zweck" des § 9 ArZG ist nämlich der "Schutz" der Religions-Ausübung eines Arbeitnehmers....(Artikel 3 Grundgesetz)......Damit soll jedem Arbeitnehmer die Teilnahme am "Kirchlichen Leben" seiner Glaubensrichtung ermöglicht werden.....
    Das ist die "rechtliche Seite"............
    Die praktische Seite sieht natürlich anders aus....
    In unserem "Niedriglohnbereich" verzichtet natürlich keiner "Freiwillig" auf Sonntags-oder Feiertagspropzente,da diese ja das
    "Salz in der Suppe" sind........deswegen hat die Verdi ja auch nicht "Konkret" den Sonntag als "Ruhetag" in ihren TV stehen....
    nur das nach einer bestimmten Anzahl an Arbeits-Stunden eine "Ruhezeit" folgen muss.........nach Möglichkeit an mindestens einem WE..........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo Ive,


    dich mal in den Arm nehme.........:-)



    Neee solche "Marathon-Schichten" sind absolutes Gift..........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Ive

    Heute ist Tag 8 und wie ich es geahnt habe, hänge ich durch... :cry:


    Zähne zusammenbeißen! Schaffst das schon.

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