Wird das als Körperverletzung gewertet ?
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Ohrfeigen
Zitat§223 StGB Körperverletzung:
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Derjenige der dir, die Ohrfeige gibt, mißhandelt dich körperlich und er schädigt dich an der Gesundheit, da du evtl. nach der Ohrfeige etwas benommen bist... blabla
Anspucken
Zitat§185 StGB Beleidigung:
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier ist die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen worden...
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Sicher ?
Keine Einwände ?
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Zitat von Der Generaldirektor
Sicher ?
Keine Einwände ?
Zumindestens nicht grundsätzlich.
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Vielen Dank für die Info
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Hallo,
auch "Anspucken" kann Körperverletzung sein.........denn weist du,was der Betreffende so alles an "Gästen" in seinem
Körper mitführt ???.........
so zum B. Papilloma-Viren....Im Volksmund auch "Warzen" genannt......... -
Klingt nachvollziebar.
Es gibt mir allerdings zu denken wie die Warze an den Arsch von Sangestall gekommen ist ? :shock: -
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Zitat von Der Generaldirektor
Vielen Dank für die Info
Hast Du wieder Probleme, mit Deinem türkischen Vorarbeiter?
Es ist schon so, wie die anderen geschrieben haben aber denk dran "Recht haben und Recht bekommen ist ein Unterschied", sagt eine alte Weisheit.
Ach so, Tritte in den A..... sind theoretisch auch Körperverletzung gem. § 223 StGB, außer bei Dir, da sind sie Notwendigkeiten damit Du richtig putzt -
Zitat von Frank
Hallo,
auch "Anspucken" kann Körperverletzung sein.........denn weist du,was der Betreffende so alles an "Gästen" in seinem
Körper mitführt ???.........
so zum B. Papilloma-Viren....Im Volksmund auch "Warzen" genannt.........Da muss ich Eugene zustimmen. Außerdem müsste man in deinem beschriebenen Fall auch noch prüfen, ob er von der Krankheit wusste, denn wenn das zu trifft, dann würde er ja evtl. sogar eine gefährliche KV begehen...
§224 Absatz 1 Satz 1 StGB Gefährliche Körperverletzung:
Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
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.begeht.
:todlachen:
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