Sachkundeprüfung bin ich befreit?

  • hallo,


    meine frage wäre,ob ich vom Sachkundeprüfung befreit bin, wenn ich mein § 34 gewo ( für drei tage ) 1998 gemacht habe. ich habe gehört, die es vor 1999 gemacht haben sind befreit von sachkundeprüfung stimmt das?


    gruss

  • Nein, das stimmt nicht. Allerdings wärst du von der SK befreit, wenn du zwischen deiner Unterrichtung und dem 31.12.2002 drei Jahre durchgängig (und nachweisbar) im Gewerbe beschäftigt warst.


    Zitat

    BewachV Abschnitt 5 Schlussvorschriften
    § 17
    Übergangsvorschrift
    (1) [...]
    (2) Für Personen im Sinne von § 5a Abs. 1 [Sachkunde], die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig sind, gilt der Nachweis der Sachkundeprüfung als erbracht. Personen, die am 1. Januar 2003 weniger als drei Jahre im Bewachungsgewerbe tätig sind, haben den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 5a bis zum 1. Juli 2005 zu erbringen. Der Gewerbetreibende bescheinigt Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 bis 4, dass sie die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Hab da mal ne Frage, bevor ich mich durch die BewachV arbeite:
    Hab nen Ex Mitarbeiter der Früher Veranstaltungen und so gemacht hat.
    Nun ist dieser Familienvater, der im Nebenjob den Industrie/Chemiemeister macht.
    Familienvater=Geld nötig :( also will wieder auf 400€ arbeiten.
    Meisterschule=wenig Zeit z.B. Sachkundeunterrichtung+Prüfung.
    Nun meine Frage, lt. Bewachv (§5) kann einem die Sachkundeprüfung zuerkannt werden, wenn man in seinem erlernten Beruf entsprechende Themen wie Recht unterrichtet und abgeprüft bekommen hat.
    Und ich meine hier nicht Polizisten, MP usw.
    Er hatte in den ersten 2 Semestern unheimlich viel mit Recht und Sicherheit zu tun, Zwischenprüfung auch bestanden.
    Gibts hier ne Chance, falls ja wie packt man das an?

  • Ich glaube nicht!!!


    Ich kann Deine Aussage auch gemäß § 5 BewachV nicht nachvollziehen (siehe unten). Es geht immer um Abschlüsse und nicht darum irgendwann mal irgendwas von Recht (vielleicht auch noch Steuerrecht) gehört zu haben.


    Da hilft nur eins, lernen und Prüfung machen.


    Gruß
    trainer


    § 5
    Anerkennung anderer Nachweise
    (1) Folgende Prüfungszeugnisse werden als Nachweis der erforderlichen Unterrichtung anerkannt:
    1. für das Bewachungsgewerbe einschlägige Abschlüsse, die auf Grund von Rechtsverordnungen
    nach den §§ 25, 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes oder nach den §§ 25, 46 Abs.2 der
    Handwerksordnung erworben wurden,
    2. für das Bewachungsgewerbe einschlägige Abschlüsse auf Grund von Rechtsvorschriften, die
    von den Industrie- und Handelskammern nach § 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 Satz 2 bis 4
    des Berufsbildungsgesetzes erlassen worden sind,
    3. Abschlüsse im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren
    Polizeivollzugsdienst, auch im Bundesgrenzschutz, für den mittleren Justizvollzugsdienst sowie
    für Feldjäger in der Bundeswehr,
    4. Erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 5c Abs. 6
    (2) Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 4 die nach § 3 unterrichtet worden sind und Tätigkeiten
    nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 ausüben wollen, bedürfen keiner weiteren Unterrichtung, wenn sie
    seitdem eine mindestens dreijährige ununterbrochene Bewachungstätigkeit

  • Zitat

    Gibts hier ne Chance


    Nein!

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    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Der gute Mann hat ja die entsprechenden Semester mit einer Prüfung abgeschloßen!


    Und die Antwort "nein" habe ich auch schon viele male gedreht :lol:


    Ist halt immer so, wenn man was erreichen will, macht man es selbst. Geht zwar etwas länger, als wenn man Tips bekommt, dafür hat man sichs dann selbst erarbeitet.

  • :P Hi Sicherheit02,
    wenn du vor dem 31.12.2002 die drei Jahre durchgängig gearbeitet hast,
    würde ich bei Deiner zuständigen IHK anrufen und Ihnen Deine Sachlage schildern.
    Du kannst dann versuchen von der IHK einen Nachweis darüber zu bekommen,
    dass du die Sachkundeprüfung aufgrund Deiner Berufserfahrung nicht mehr ablegen musst :!:
    Die IHK wird Dir dann einen Brief mit den allgemeinen Rechtskundetext ( wann jemand von der
    Sachkundeprüfung befreit ist, etc. ) zuschicken.
    Macht sich gut für Bewerbungen, für Deinen Arbeitgeber, . . . 8)


    Bis denn,

  • @ real 6776


    Also wer dann demnach wie ich

    27 jahre seit 1995 durchgängig

    In ein und der selben Firma ist bekommt

    Dann dieses Zettelchen gratis auf Grund

    der langjährigkeit? Zertifikat IK habe ich auch einfach so bekommen auf Grund meiner Jahre.

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