Negativer Schufaeintrag :(

  • Hallo,


    ich habe endlich Montag nach 4 Monaten Arbeitslosigkeit ein vorstellungsgespräch bei einer Geld-Wert Firma. Nun meinten sie heute plötzlich ich solle eine Schufa Auskunft mitbringen. Ich habe darin 1 negativen eintrag. Als ich arbeitslos wurde hat mir meine bank den dispo von 1500 euro sofort gekündigt(und ja das dürfen die wirklich), und wollte sofort den Komplettbetrag, das konnte ich nicht zahlen und nun steh ich drin...... die bank erhält seit dem jeden monat eine rate....


    hab ich so überhaupt eine chance am montag?



    Liebe grüße,


    sid. :wein:

  • Du solltest es zumindest versuchen, nimm alle verfügbaren Unterlagen mit.
    Da es in der Branche auch etliche angestellte Führungskräfte gibt, die zuvor einen Konkurs mit dem eigenen Unternehmen hinlegten, wird so ein kleines Negativmerkmal eher nach der jeweiligen Tageslaune (und in Abhängigkeit vom aktuellen Personalbedarf) eingestuft werden.


    Im Regelfall sind negative Schufa-Auskünfte, insbesondere solche, die einen niedrigen Score ergeben, ein KO-Kriterium im Sicherheitsgewerbe. Es gibt auch Kunden, die zusammen mit den übrigen Personalunterlagen über eine Einstellung mit entscheiden. Die persönliche Zuverlässigkeit, die man zu beurteilen anstrebt, wird ja von Fall zu Fall und von den Entgscheidungsträgern höchst individuell bestimmt. Im einen Fall reicht die 15 Jahre zurückliegende Beleidigung eines Polizeibeamten (untilgbar in den Polizeiakten gespeichert und "unter Freunden" inoffiziell ausgetauscht) für eine Negativentscheidung, im anderen ist eine Millionen-Pleite unschädlich für die Position eines Niederlassungsleiters...


    Viel Erfolg!

  • Natürlich hat jedes GWT-Unternehmen sein "Einstellungsphilosophie".
    Mein jetziger AG stellt niemanden mit einem Score unter 85% ein. Bei meinem letzten AG reichte als "Ausschuss-Kriterium" bereits eine negative Auskunft, unabhängig wie hoch der Score war, um nicht eingestellt zu werden.


    Wünsche dir am Montag viel Erfolg und die nötige Portion Glück!

  • Zitat

    Im Regelfall sind negative Schufa-Auskünfte, insbesondere solche, die einen niedrigen Score ergeben, ein KO-Kriterium im Sicherheitsgewerbe


    Bezogen auf die gesamte Sicherheitsbranche ist das natürlich -- meiner Meinung nach falsch --..... GWT jo, Bewachungsgewerbe nope... ich kenne etliche Existenzen die man finanziell als gescheitert ansehen dürfte...

    Einmal editiert, zuletzt von kriegsrat () aus folgendem Grund: Umgangston, wir wollen doch nett zueinander bleiben..

  • Ich kenne Existenzen, die seit ihrer Privatinsolvenz endlich wieder geregelte finanzielle Verhältnisse haben.


    Die weitere Diskussion bzgl. Zuverlässigkeit oder auch nicht habe ich schon oft genug umsonst geführt.


    Schönen Abend noch
    as

    Die letzten Worte des Wachmanns: "Hallo? Ist hier jemand?"

  • Also,



    ich habe den chef angerufen und hab ihm einfach gesagt was sache ist, er meinte das ein Eintrag dieser art nicht hinderlich wäre. Was bringt es ihm einen einzustellen, der zwar einen Basisscore von 92 hat, dafür aber nicht lernbereit oder einsatzfreude zeigt. Was anderes wäre es wenn ich etliche unterschiedliche einträge hätte, aber das ist ja nicht der fall.


    Find ich top!


    lg,


    sid.

  • Im Regelfall sind negative Schufa-Auskünfte, insbesondere solche, die einen niedrigen Score ergeben, ein KO-Kriterium im Sicherheitsgewerbe!


    Und das ist der größe Mist, den man sich einfallen lassen kann. Ein negativer Eintrag ist doch keine strafbare Handlung. In diesem Fall aber denke ich auch, dass man den Eintrag vorzeigen kann und es hat sich.

  • Ist doch ein interessantes Thema!


    An sich halte ich diese Situationen für beklagenswert:
    Ein privates Unternehmen (die Bank) holt sich vom Antragsteller die Zustimmung zur Erfassung / Weitergabe von persönlichen Daten, beispielsweise bei einer Kontoeröffnung oder für einen Kreditantrag. Es erfolgt der Schufaeintrag. Eigentlich sollte die Sache damit erledigt sein! Doch was macht die Schufa als privates Unternehmen? Speichert die Daten weiter bis in alle Ewigkeit ... auch zur Weitergabe an wieder private Unternehmen, bei einem neuen Auskunftsersuchen. Hat sie dafür die Erlaubnis vom Betroffenen? ... eher nein!
    Und genau das stößt mit meinem Rechtsempfinden sauer auf!


    MfG Aufseher

  • Unsere Firma hat auch im Service Geld Transporte, ich muß auch õfters geld von geschäften zum kunden bringen oder zu banken, da geht es oft um eine sehr hohe Geldmenge! Bei mir hat der chef bzw gebietsleiter eine Auskunft über die sch. Eingeholt. Ich habe eine negative schu.
    Die Firma hat das begründet, das so der Ablauf so ist, wenn jemand Geld Transporte macht,
    Ich habe negativ Einträge!!!!! Darf aber trotzdem mit geld fahren.
    Der chef war der Meinung das die Schu. Nichts über die Ehrlichkeit aussagt.
    Wichtig ist es nur , dass du Ehrlich bist beim Einstellungs Gespräch !!!

  • Der Schufaeintrag sagt so überhaupt nix über Ehrlichkeit aus.... er trifft eine Aussage über die bekannte finanzielle Situation/Belastbarkeit inkl kleinem historischem Rückblick. Für Verbraucher und Geschäftswelt sinnvoll....


    Das Problem ist eher das unsere Schufa sich nicht an die eigenen Spielregeln hält, die Datenkonsistenz nicht gewährleisten kann und es auch mit Aktualisierungen nicht so ernst nimmt.... und wenn Nachteile entstehen natürlich völlig unschuldig ist....

  • Mit GWT hatte ich früher mal am Rande zu tun, selbst war ich da nicht tätig. Jedoch war mir aus dieser Zeit ein großer Auftrag bekannt, nach dessen Ausschreibungsbedingungen ausschießlich Sicherheitsmitarbeiter arbeiten durften, die keine negative Schufa haben.


    MfG Aufseher

  • Alter Threadnekromant... :D Lass doch diesen 3 Jahre alten Eintrag in Frieden ruhen. Immer diese Leichenschänder :P


    "Wenn ein User darüber weiter diskutieren möchte oder nur seine Meinung abgeben will, dann kann Er oder Sie dies gerne tun! Unabhängig von der Frage, wie lange das Thema schon besteht"!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Ja, ja - die liebe Schufa. Im Sicherheitsgewerbe wirst du es schwer haben, gerade im Werttransport, diesen Job zu bekommen. Mit negativer Schufa bist du doch schon vorher abgestempelt. Da schaut keiner, wie du wirklich bist. Du kannst es natürlich deinem zukünftigem AG erklären. Ob es hilft ... Viel Glück.

  • Warum sollte ein seriöses Geld- und Werttransportunternehmen jemanden mit negativen Schufa-Einträgen einstellen und sich der Gefahr aussetzen, damit die satzungsgemässe Zulassung, die als Qualitätsstandard im Sinne der DIN 77200 und der ISO 9001 gilt, zu verlieren?


    Die dafür gültigen Sicherheitsvorschriften des BDGW sehen explizit in § 2 Nr. 4 die Schufa-Auskunft vor, diese ist jährlich zu wiederholen. Diese Regelung gilt als besonders sicherheitsrelevant, ein Verstoß dagegen führt bei der Prüfung regelmässig zu einer Beanstandung.


    Es bleibt also für einen Arbeitgeber ein unkalkulierbares Risiko eine Person mit negativen Schufa-Einträgen anzustellen. Verliert er deswegen seine Zulassung, verliert er evtl. Kunden, die auf solche Zertifkate Wert legen - und das sind im Regelfall nicht gerade die schlechtesten Kunden, die wegen solcher formalen Dinge abspringen.

  • Aus Sicht des Unternehmers nachvollziehbar! Vor allem wenn man die Normen und Vorschriften betrachtet. Nur kann ich nicht erkennen, warum gerade eine Person mit einer negativen Schufa-Auskunft zwingend ein Risiko ist?

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Natürlich muß es nicht zwingend ein Risiko sein. Aber wer will voraussagen, ob es zum Risiko wird? Solange ich die Auswahl zwischen genügend gleichwertigem Personal habe, werde ich als Arbeitgeber nicht ohne Not ein vermeidbares Risiko eingehen. Also fällt der Bewerber mit dem negativen Schufa-Eintrag raus, wenn ich einen anderen, ähnlich geeigneten Bewerber ohne Schufa-Eintrag habe.
    So einfach ist das.
    Ein Unternehmen ist kein Sozialamt, sondern soll Gewinne abwerfen und keine unnötigen Problemfelder aufmachen.

  • Hallo


    Der Threat ist alt aber ganz allgemein: Die wirklichen Kandidaten haben doch zig Einträge wohingegen der Themenstarter seine Raten zahlt. Am besten neben Schufaauskunft auch Zahlungsbelege mitbringen und direkt was konkretes auf den Tisch legen können.

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