Frage zum Thema Begleit und Personenschutz.....

  • Hallo erstmal an alle,


    lese ja immer mehr das Sicherheitsdienste auch Begleitservice etc. anbieten. Nun meine Frage wenn der SMA die "Schutzperson" mit einem Dienstwagen abholt und zum ZielOrt bringt, braucht das Unternehmen dann einen Personenbeförderungsschein bzw der SMA???


    Grüße Daniel


    :no: :zw:

    Einmal editiert, zuletzt von Chris () aus folgendem Grund: Bitte aufpassen.. DOPPELPOSTING!!!

  • Entscheidend ist, ob die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung oder der Sicherheitsaspekt im Vordergrund steht.


    Siehe dazu Personenbeförderungsgesetz, § 1 Sachlicher Geltungsbereich:


    (1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit ... Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.


    Wenn also ein Sicherheitsunternehmen hin und wieder eine Schutzperson mit Begleitung fährt - kein Personenbeförderungsschein. Wenn ein Taxiunternehmen ständig alle möglichen Fahrgäste fährt und nur ab und zu eine Schutzperson mit ihrem "Bodyguard" mitfährt - Personenbeförderungsschein.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.