Bewachungen von Objekten, z.B. im Rahmen einer Citystreife

  • Hallo und Guten Morgen


    ich wollte mal wissen wie es ist, wenn man verschiedene Objekte begeht/anfährt (wie auch immer) und man trifft z.b. nachts auf Personen, die sehr verdächtig vor dem zu bewachendem/kontrollierendem Objekt sind.
    Man könnte fragen, ob es einen bestimmten Grund dafür gibt, dass die Person nachts vor dem Objekt rumlungert. Allerdings hab ich mal gehört, die Person müsse keine Auskunft geben...


    So ging es mal einem Kollegen von mir: "Über sowas muss ich Ihnen keine Auskunft erteilen."


    So weit, so gut. Aber wie verfährt man damit? Wenn man sich ziemlich sicher ist, dass die verdächtige Person versucht in das Objekt einzubrechen, wenn man seinen Weg fortsetzt und zum nächsten Objekt will oder wenn man nur das eine hat, allerdings keine lust hat, den ganzen Abend/ die ganze Nacht darauf zu warten, was die verdächtige Person wohl macht.


    Muss der andere wirklich gar keine Angaben machen? Ist man da wirklich machtlos und muss das hinnehmen?



    Gruß

  • Hmmm, gute Frage! Ich kann es die nicht sicher sagen aber ich glaube nicht das die Personm dir eine Antwort geben MUSS. Du bist ja auch "nur" eine zivile Person bei der Arbeit... Allerdings: wenn sich diese Personm auf Privatgrund der Firma auf hält, weiß ich nicht genau wie es dann aus sieht? Muss sie dir dann Antwort geben? Oder geht sie einfach runter vom Gelände und steht davor weiter rum? :bö:


    Zum weiteren Vorgehen kommt es drauf an wieviel Zeit du hast um beim nächsten Objekt zu sein!? Sonst wäre eine Möglichkeit einige Meter entfernt etwas zu warten und zu beobachten. Eine andere wäre, wenn du dir sicher bist das diese Person eine Straftat begehen will, die Polizei hinzu zu ziehen. Bei uns geht das, die fahren dann mal eben vorbei und führen eine Personenkontrolle durch. Das wars. Das alles bringt dir aber nichts, wenn du von einem Objekt zum anderen nur gefühlte 10 Sek Zeit hast... (57)

    Deine Kindheit ist erst dann vorbei, wenn du weißt das du stirbst!
    [neon]best regards[/neon]


    Marc

  • Hausrechtsbereich, ansprechen und ggf. verweisen...
    normaler öffentlicher Bereich keinerlei Handhabung um präventiv zu agieren (Polizei rufen etc mal ausen vor). Was nicht heisst das mir die Hände gebunden sind, ich kann warten, zuschauen, ansprechen und hoffen etcpp....

  • Die Einsatztaktik in dem Fall wäre wie folgt:


    1. Personenbeschreibung aufnehmen (hier hilft ein Diktiergerät ungemein - gibt es teilweise für ein paar Euro über Amazon) und Beobachtung dokumentieren, natürlich so, dass es von den "Verdächtigen" nicht bemerkt wird. Evtl. auch Kennzeichen und Typ in der Nähe geparkter Autos aufnehmen. KEINE FOTOS anfertigen (birgt nur Konfliktpotential).


    2. Objekt später oder gleich wieder selber erneut zur Sonderkontrolle anfahren.


    3. Sonderkontrollen durch Alarmfahrer oder anderen Revierfahrer über Notrufzentrale anfordern.


    Polizei hinzuziehen ist auch eine Idee. Allerdings sollten hier die Umstände stimmen um einen Verdacht zu untermauern (z.B. wenn dort in der Gegend um die Zeit sonst nie Personen unterwegs sind oder die sich krass verdächtig verhalten). In dem Fall ist es auch besser, wenn man nicht über den Notruf die Polizei informiert, sondern über die Direktnummer der nächstgelegenen Polizeiwache die Polizei hinzuzieht. Dies am besten immer über die eigene Zentrale machen lassen.


    Evtl. gibt es auch befreundete Dienste welche in der Nähe Objekte haben und die dann auch mal vorbeischauen können - das hängt aber auch immer von den Gegebenheiten vor Ort ab und wie gut man es miteinander kann.

  • Es gibt verschiedene Fragen die man sich zunächst stellen sollte und die ich dazu auch hätte:
    1. Arbeitest du für diese Firma der das Objekt gehört, also ist es von euch ein Kunde, auf dem die Person eventuell einbrechen will/versucht?


    2. Arbeitest du alleine oder zu zweit?


    3. Die Personen, die unmittelbar oder direkt vor dem Objekt rumlungern, sind diese im Öffentlichen oder auf dem Privaten (Objekt) Bereich?


    Antwort zu 1:
    Gehört das Objekt dem Kunden, für den Du arbeitest: Hingehen, Ansprechen, Verweisen. ggf. Polizei rufen. Er muss Dir nichts sagen. Wieso auch? Er ist dir keine rechenschaft schuldig. Aber wenn Du siehst das Dein Verdacht umgesetzt wurde (Einbruch), darfst du ihn bekanntlich festhalten. Polizei rufen.
    Kein Einbrecher/ Dieb, wird sich Dir gegenüber Ausweisen.
    Stehst Du unter Zeitdruck, weil Du die anderen Objekte anfahren musst, würde ich dies dann bei Zeitverlust, gesondert dokumentieren. Denk nur dran du arbeitest in Prävention.


    Gehört das Objekt nicht zu euren Kunden: Solltest du auch in Prävention vorgehen. Dieb/ Einbrecher begeht eventuell eine Straftat. Polizei rufen. Vor Ort bleiben und beobachten. Eventuell eingreifen. Dies dann auch gesondert dokumentieren. Kein AG dieser Welt, würde Dir das übel nehmen.
    Meist sagt Dir auch die Polizei am Telefon, wie Du weiter vorgehen sollst.


    Antwort zu 3:
    Im Öffentlichen Bereich: Beobachten! Das ist nicht deine Aufgabe dort zu Handeln.
    Im Privaten Bereich (Objekt): Auch hier: Ansprechen und Verweisen. Hinweis geben, dass dies ein Privatgrundstück ist. Tut sich nichts, ggf. Polizei informieren.

  • Zitat von "obelix"

    Vor Ort bleiben und beobachten. Eventuell eingreifen. Dies dann auch gesondert dokumentieren. Kein AG dieser Welt, würde Dir das übel nehmen.


    das ist eine zweischneidige Sache


    bleibt man vor Ort, beobachtet weiter, greift dann evtl. ein und schnappt so einen Übeltäter auf frischer Tat, bekommt man einen Orden


    bleibt man vor Ort, beobachtet längere Zeit weiter, es passiert aber nichts,
    dadurch werden aber andere Objekte erst verspätet oder gar nicht mehr bedient,
    die Auftraggeber beschweren sich, bekommt man evtl. die Kündigung


    man muß immer sehen: was ist der Auftrag
    der Auftraggeber fordert z.b. eine Kontrolle seines Objektes in bestimmten Zeitabständen
    dies berechnet der AG (Zeitaufwand, Kilometer etc.), dafür zahlt der Auftraggeber
    d.h. du fährst hin, kontrollierst nach Vorgabe, meldest irgendwelche Auffälligkeiten weiter und kümmerst dich um den nächsten Auftrag
    außer die Zentrale (AG) bzw. die Polizei möchte, daß du noch vor Ort bleibst


    wenn der Auftraggeber eine längere Kontrolle oder Observation vor Ort haben will,
    muß er dies auch ordern bzw. auch bezahlen
    spart sich der Auftraggeber dieses Geld, muß er auch damit rechnen, daß nur das geleistet wird, was auch bestellt wurde

  • Das hatte ich ja vorhin gemeint, mit der Polizei. Meist sagen sie es Dir am Telefon, was Du noch tun kannst. Aber dann hast du was in der Hand und kannst es dementsprechend dokumentieren.


    Zitat von kriegsrat: spart sich der Auftraggeber dieses Geld, muß er auch damit rechnen, daß nur das geleistet wird, was auch bestellt wurde


    Aber die frage wäre dann: Was will der Auftraggeber?


    Auf der einen Seite will er, dass Du die sachen machst, die in der DA stehen und danach wirst Du auch bezahlt.
    Und auf der anderen Seite möchte er, dass Du in Prävention handelst, also vorbeugst. Würde bedeuten, dass es eine Kopfsache ist, diese Entscheidung zu treffen was DU tust.
    Wenn ich durch mein eingreifen eine Straftat verhindere, kann doch der Auftraggeber zufrieden sein. (Natürlich nur dann, wenn das Objekt dem Kunden gehört)


    Gehört es nicht dem Kunden, ist es eine Kopf Entscheidung was man dann tut. Verhindere ich diese Straftat oder nicht.

  • Zitat von "obelix"

    Aber die frage wäre dann: Was will der Auftraggeber?


    Auf der einen Seite will er, dass Du die sachen machst, die in der DA stehen und danach wirst Du auch bezahlt.
    .


    genauso ist es
    er verlangt eine Dienstleistung
    und er kann nur das verlangen, wofür er bezahlt


    und was er letztendlich verlangt oder bezahlt, steht in der Anweisung, die der AG dir zukommen lässt
    für dich ist gemäß Direktionsrecht die Anweisung des AG maßgeblich,
    weniger was ein Auftraggeber "will" oder nicht
    in der Regel aber deckt sich beides


    der Auftraggeber hätte sicherlich nichts dagegen, wenn du 12 std vor dem Gebäude stehst,
    obwohl er nur 1 Std Kontrolle bezahlt
    aber da hätte dein AG vermutlich ein Problem damit
    (insbesondere wenn andere Auftraggeber dadurch vernachlässigt werden, der "Terminplan" lässt ja oftmals kaum Luft)

  • Wir reden ja nicht von 12 Stunden.


    Nur sagen wir mal, er beobachtet das geschehen, ist aber nicht das Objekt vom Kunden, ruft die Polizei und die sagt ihm er soll aufjedenfall die Sache weiter beobachten, bis eine Streife vor Ort ist.


    Was macht er denn dann?

  • Zitat von "obelix"

    Was macht er denn dann?


    das werden die meistens sagen, vor Ort bleiben, wir kommen
    dann bleibt er die 10 oder 15 min vor Ort, die die Polizeistreife braucht...


    aber weitermelden nicht vergessen
    die Zentrale muß Bescheid wissen


    "melden macht frei"


    im übrigen : wenn vor "Nichtkundenobjekten" verdächtige Personen rumlungern
    braucht das einen Privatmann (der man als Sicherheitsmitarbeiter ist) gar nicht zu kümmern,


    da wird der AG auch noch weniger Verständnis haben,
    wenn darunter andere Aufträge leiden, weil sein Mann "Columbo" spielt


    leider halten sich aber viele für berufen, sich um alles zu kümmern,
    nur weil sie ein "Uniförmchen" (Dienstkleidung) tragen und ein bemaltes Auto fahren,
    oder teilweise - wie hier in München- noch dazu ein Placebo-Blaulicht auf dem Dach spazierenfahren

  • Sind eure Reviere echt so dicht gepackt?


    Ich habe teilweise Touren auf denen ich bis zu einer Stunde Leerlauf habe. Ich verstecke mich dann immer samt Kfz bei bestimmten Kundenobjekten und lege da dann die Füße hoch, schreibe meinen Bericht in Schönschrift neu und räume mein Auto auf.

  • also ich hab da auch ein beispiel, das mir zwar nicht passiert ist, dafür aber einem kollegen:
    er war als streife unterwegs und hatte ein objekt zu schließen oder es zu kontrollieren (weiß ich auch nicht mehr genau). Jedenfalls war da ein typ, der mit einem schlüssel in das ojbekt gegangen ist, sieht also so aus, als würde er dort hingehören.
    Da das aber nun standard ist, dass jmd. nachst mit einem schlüssel in das objekt geht, hat mein kollege gefragt, was der herr denn um diese uhrzeit dort macht.....als antwort kam dann eben sowas wie "darüber muss ich ihnen keine auskunft erteilen".


    Der chef war dann ziemlich sauer als er davon erfuhr, da er meinte man müsste da etwas machen und den anderen evtl. sogar vorläufig festnehmen...
    Mein kollege hat allerdings nichts mehr weiter gemacht, da er davon ausging es wäre der hausmeister oder ähnliches (es ist auch nichts weiter passiert - war also kein schwerverbrecher)


    Hätte der kollege also damals (übrigens auch azubi) den mann mit den schlüsseln festgehalten, dann hätte er entweder knochenbrüche und anzeige oder "nur" eine anzeige kassiert.


    Könnte durchaus möglich sein, dass mein damliger chef ihn auch "loswerden" wollte, das ist aber ein anderes thema... Fakt ist aber, dass ich eben nicht genau weiß, wie in diesem fall zu handlen ist.


    Danke schonmal


    Gruß

  • Ich denke...so ist es bei uns aufjedenfall so: Bei uns ist klipp und klar in der DA festgehalten worden, dass Mitarbeiter an freien Tagen, im Urlaub, im Krankheitsfall und auch Nachts nichts auf dem Objekt zu suchen haben. Es sei denn: Der Vorgesetzte hat eine Erlaubnis erteilt!
    Hat er diese Erlaubnis nicht, oder kann der MA seinen Vorgesetzten nicht bei Namen nennen, dann ist was faul an der Sache. Ich bin auch gut und gerne bereit und habe auch kein Problem damit, die Vorgesetzten Nachts anzurufen.


    In deinem Fall hätte ich folgendes gemacht: Ich hätte mir zumindest den Namen und Vorgesetzten nennen lassen, eventuell Mitarbeiterausweis (wenn vorhanden). Tut er dies nicht, würde ich von meinem Hausrecht gebrauch machen. Notfalls Polizei rufen.
    Und immer fleißig, schreiben, schreiben schreiben.

  • Zitat von "dari hek"

    . Fakt ist aber, dass ich eben nicht genau weiß, wie in diesem fall zu handlen ist.


    Danke schonmal


    Gruß


    das ist halt, wie Obelix auch schon bemerkt hat, von Objekt zu Objekt unterschiedlich


    in der Regel kann man aber davon ausgehen, wer einen Schlüssel hat, darf auch rein
    wenn der Auftraggeber das nicht wollte, würde er keine Schlüssel ausgeben, oder ein Zeitschloß oder eine Alarmanlage installieren oder in seiner Anweisung darauf hinweisen,
    wer, wann rein dürfte oder wie der "Kontrolleur" zu verfahren hat, falls er entsprechende Feststellungen macht


    und wieder : "melden macht frei"
    wenn man nicht weiß, wie zu verfahren ist, ruft man jemanden an, der es wissen müsste,
    in dem Fall halt wieder mal die Zentrale und lässt sich vom Vorgesetzten Anweisungen geben

  • und rein rechtlich ist das nicht so ganz klar geregelt?
    Was wenn ich z.b. nicht in einer firma bin, die eine NSL besitzt?
    Wenn ich nur ein Gebäude bewachen soll als Nachtwache und mir passiert sowas? Da kommt jmd. mit nem Schlüssel und geht rein, ohne mir auskunft zu geben....
    Erst mal festnehmen wird nicht das wahre sein, was also tun? Nichts machen könnte im Ernstfall auch fatal sein... Und die polizei anrufen so auf verdacht....wenn dann alles berechtigt war, steh ich doch ziemlich doof dar -.-


    Gruß

  • Radikalismus wenn daS so wie du es geschneit schrieben hast der Fall ist. Klar Polizei rufen auch bei fehl Alarm. Sie werden dich sicher vorab Sachen fragen etc. Damit Sie die Dringlichkeit rauskommen.
    Da bei feueralarm auch wenn's ein blinder Alarm war auch ausrücken.

  • Zitat von "dari hek"


    Wenn ich nur ein Gebäude bewachen soll als Nachtwache und mir passiert sowas? Da kommt jmd. mit nem Schlüssel und geht rein, ohne mir auskunft zu geben....


    Dann gibt es immer noch einen Ansprechpartner vom Kunden den man dann telefonisch behelligen kann um die Sache zu klären. Spätestens wenn man den dann zum zwoten mal wegen so etwas weckt wird er schon dafür sorgen, dass sich seine Mitarbeiter in Zukunft ausweisen, bzw. anmelden.


    Es geht ja auch um die Sicherheit seiner eigenen Leute - Stichwort Einzelarbeitsplatz.

  • genau so sieht es aus @einsatz. so wie denn an sprechpartner ja auch um sein eigenes hab (hmm!) und gut, Grundstück, Lokalität.
    wenn demm besitzer stört das er immer die nacht angerufen wird findet er auch eien lösung, denn man anrufen kann, 2man (techniker oder eine NSL des vertrauens).

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