Live View Veranstalltung

  • Hallo zusammen,
    ich werde demnächst auf einer größeren EM Live View veranstalltung arbeiten, da dies mein erstes mal auf einer Veranstalltung mit einem solchen Ausmaß sein wird habe ich dazu ein paar fragen.


    Worauf würdet ihr ganz besonders achten?
    Was würdet ihr mitnehmen an Einsatzmittel?


    PS:
    Dürfen wir auf Veranstalltungen dieser Art Abwehrmittel (Schlagstock,CS o.ä.) führen?? Ein berechtigtes Interesse würde ja vorliegen, da unter umständen damit zu rechnen ist, das jmd. im betrunkenen zustand eine zerbroche Flasche, Messer oder wer weiss was noch einsetzen könnte.

  • Um hier zu antworten, brauchen wir wesentlich mehr Fakten:
    - Örtlichkeit
    - Einzelheiten der Veranstaltung (Absperrung, Zugangskontrolle, Alkohol ja / nein, Jugendschutz, Polizei vor Ort, Sanitätsdienste, usw, usw. usw. usw)
    - Zahl und Qualifikation/Erfahrung der Sicherheitskräfte
    - Auflagen der Behörden, Greift Versammlungsstättenverordnung?
    - Besucheranzahl, Zusammensetzung der Besucher (sofern feststellbar)
    - Erfahrungen aus vergangenen Veranstaltungen gleicher Art
    - Notfallkonzept des Veranstalters (Flucht- und Rettungswege, Sammelplätze, Lautsprecheranlage, Beleuchtung, Alarmplan)
    - In welcher Funktion bist Du eingesetzt?

  • Örtlichkeit:
    Mitten im Herzen Berlins, umrahmt vom Tiergarten.
    Hauptbühne ist am Brandenburger Tor sowie weiteren fünf Leinwänden auf der Straße des 17. Juni.
    Einzelheiten soweit bekannt:


    Absperrungen vorhanden, Zugangskontrollen inkl. Taschenkontrolle, Polizei und Rettungsdienst vor Ort, Alkohol JA, Alterskontrolle Nein


    Folgende Gegenstände sind für Besucher nicht zulässig:
    - Tröten, Trompeten und sonstige Gegenstände, die extremen Lärm erzeugen (auch Vuvuzelas)
    - Pressluftflaschen oder Gasdruckfanfaren
    - Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben, Wunderkerzen oder andere pyrotechnische Gegenstände
    - Hieb-, Stich- und Schusswaffen
    - spitze, scharfe Gegenstände, sowie Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse benutzt werden können
    - Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind (Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge)
    - Spraydosen
    - scharfe und spitze Gegenstände
    - Laser-Pointer
    - Wunderkerzen
    - Sonnen- und Regenschirme
    - Fahnen- oder Transparentstangen, die dicker als 1,5 cm und länger als 1 m sind
    - sperrige Gegenstände (z.B. Hocker, Staffeleien, Kisten, Klappstühle usw.)
    - Ketten Stangen über 1m Länge
    - Flaschen, Becher, Krüge und sonstige Gegenstände aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material
    - Getränkedosen
    - PET-Flaschen über 0,5 Liter
    - sog. "harte" alkoholische Getränke
    - rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial
    größere Mengen von Papier oder Papierrollen
    - jegliche werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter.


    Zahl und Qualifikation/Erfahrung der Sicherheitskräfte:


    Kann keine genaue Aussage getroffen werden, da mehrere Firmen vor Ort sind.

    Auflagen der Behörden, Greift Versammlungsstättenverordnung?:


    Keine Auflagen bekannt. Versammlungsstättenverordnung sollte hier greifen.

    Besucheranzahl, Zusammensetzung der Besucher (sofern feststellbar):


    Schätze mal mehrere Tausend könnten dort auflaufen. Platz genug wäre.

    Erfahrungen aus vergangenen Veranstaltungen gleicher Art:


    Sehr voll und unübersichtlich. Vereinzelte ausschreitungen.


    Notfallkonzept des Veranstalters (Flucht- und Rettungswege, Sammelplätze, Lautsprecheranlage, Beleuchtung, Alarmplan):


    Noch nicht bekannt.

    In welcher Funktion bist Du eingesetzt?


    Entscheidet sich erst vor Ort. Vermutlich Einlasskontrolle und Streifengang auf dem Gelände!

  • Abwehrmittel - NEIN !!!


    §10 BewachV sagt klar aus das die Wachperson nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenen Abwehrmittel führen darf.


    Ich gehe davon aus das du die Fanmeile meinst. Es wird ein Großaufgebot von Polizei vorhanden sein, so dass ihr auch derartige Mittel nicht braucht.


    Wenn es in eurer speziellen Dienstanweisung nicht drinne gelistet ist, ist es klar untersagt.


    Abgesehen davon würde ich auch klar davon abraten unausgebildetes Personal mit solchen Einsatzmitteln auszurüsten.

    Fight as you train, and train as you fight!

    Einmal editiert, zuletzt von Chris () aus folgendem Grund: Beiträge zusammengeführt!

  • im speziellem Fall geht es noch einen Schritt weiter, das Waffengesetz im Bezug auf Öffentliche Veranstaltungen, sollte man... auch wenn der Auftraggeber entsprechendes fordert oder freigibt, unbedingt beachten.

  • So wie das aussieht, scheint es sich um eine größere Veranstaltung zu handeln, bei der Du nicht alleine eingesetzt bist. Also muß zwingend eine Gefährdungsbeurteilung durch den Veranstalter und den Sicherheitsdienst vorgenommen. Die sich daraus ergebenden Verhaltensweisen sind in einer Dienstanweisung zu regeln, die relativ umnfangreich sein dürfte, da auch die Verhaltensweisen in Notfällen präzisiert werden müssen. Hinzu kommt dann am Einsatztag eine Einweisung vor Ort.
    Wie soll z.B. die Einlaßkontrolle praktisch durchgeführt werden? Wenn ich lese, was hier alles nicht mitgeührt werden darf, dürfte pro Besucher ein ziemlicher Zeitansatz zu veranschlagen sein - zumindest dann, wenn ich eine 100% Kontrolle machen soll.


    Wo verbleiben Gegenstände, die nicht mit in den Veranstaltungsort genommen werden dürfen?


    ES muß ganz klar geregelt werden was unter den folgenden Verboten gemeint ist
    - spitze, scharfe Gegenstände, sowie Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse benutzt werden können (was ist mit der Nagelfeile?)
    -
    - rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial (Was ist z.B. mit LONSDALE-KLamotten?)
    - größere Mengen von Papier oder Papierrollen (was sind größere Mengen?)
    - jegliche werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter. (Was ist mit T-Shirts oder Basecaps mit Werbeaufdrucken. Auch Fan-Artikel sind "werbend")
    - Fahnen- oder Transparentstangen, die dicker als 1,5 cm und länger als 1 m sind (Was soll dieser Unfug? Kann mit einer Eisenstange, die 1,48 cm dick und 98 cm lang ist, weniger Unheil angerichtet werden als mit einer Stange, die 1,51 cm und 102 cm lang ist? Also entweder Verbot aller Stangen oder gar nichts)


    Hier wurden wieder Mitführverbote erlassen, ohne auch nur im geringsten über die praktische Durchführbarkeit nachzudenken.



    Wer regelt die Zusammenarbeit der verschiedenen Sicherheitsfirmen? Wenn es hier keine saubere Regelung gibt, sind wir wieder genauso wie bei der Loveparade in Duisburg mit den bekannten Folgen.


    Für das Mitführen von Schlagstock (Hiebwaffe) und CS (Reizstoffsprühgerät) ist auf jeden Fall hier eine Ausnahmegenehmigung gem. § 42 Abs. 2 WaffG erforderlich, die Deine Firma hoffentlich beim Ordnungsamt bereits beantragt hat.
    Dieser Ausnahmebescheid muß mitgeführt werden.
    Keinesfalls kann jeder Sicherheitsmitarbeiter selbst entscheiden, ob er hier Waffen mitführt.

  • Das kann der Mitarbeiter schon grundsätzlich nicht, selbst entscheiden ob er EKA, CS. Pfeffer etc im Dienst mit sich führt... und auch nach Freigabe durch den Arbeitsgeber bleiben rechtliche Regelungen davon unbeeindruckt.


    Nur weil der Auftraggeber freigibt, heisst es noch lange nicht das der Arbeitgeber diese auch freigibt bzw ausgibt.

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