Zitat von "Aki Hakala"Alles anzeigenSteuer- und Gebührenpläne
Im November 2011 forderte die SPD-Fraktion Bremen eine Waffenbesitzsteuer von 300 Euro pro Waffe. Diese Steuer sollte, laut Björn Tschöpe, zum einen den Stadthaushalt sanieren als auch die Besitzer dazu veranlassen, ihre Waffen abzugeben....
Dieser Vorschlag stieß auf erheblichen Widerstand, u.a. bei den Bremer Sportschützen, beim Bund der Steuerzahler, bei der CDU-Bremen, beim Deutschen Schützenbund und Deutschen Olympischen Sportbund.... Viele Bürger sahen diese Steuerpläne als Gängelung an und taten dies durch Mitzeichnung und in Kommentaren zur Petition gegen die Waffensteuer kund.
Die Bürgeproteste waren nur zum Teil erfolgreich. Bremen wandelte die Steuerpläne in eine etwas geringere Gebührenpflicht von 139 Euro pro Kontrollbesuch um.
Der 2009 verabschiedete Gesetzestext § 36 Absatz 3 Satz 2 WaffG räumt der Behörde die Möglichkeit ein, verdachtsunabhängig die Aufbewahrung überprüfen zu können. Die 2012 verabschiedete Waffenverwaltungsvorschrift betont: „Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden.
Der Gesetzgeber hatte 2009 nicht vorgehabt, dass jeder Waffenbesitzer jährlich kontrolliert wird, sondern die verdachtsunabhängige Kontrollmöglichkeit ihn dazu veranlasst, immer und zu jeder Zeit gesetzeskonform die Waffen aufzubewahren. Bremen plant, im Gegensatz zu Bremerhaven, jährliche, gebührenpflichtige Kontrollen bei den 4800 registrierten Waffenbesitzern.
Die Bremer Sportschützen halten die geplanten jährlichen Überprüfungen für Schikane. Der gewünschte Nebeneffekt ist eingetreten. Viele Waffenbesitzer gaben ihren Besitz auf, indem sie ihre Waffen kostenfrei bei den Polizeidienststellen abgaben.
Quelle Wikipedia