• Wie geht ihr mit aufdringlichen Fotografen oder Journalisten um? Mein Dienstgeber will keine fotos vom objekt und sich selbst,aber wie reagieren,diese Schlagzeilen-geilen typen lassen ja nach mehrmaliger Ermahnung nicht locker....
    Wie handelt ihr??

  • Naja, wenn es ein Objekt an der Straße ist, wird sich das schwer verhindern lassen. :confused:


    Unser Kunde arbeitet auch für den militärischen Teil der Flugzeugindustrie. Da kann man schon die Polizei herbeirufen, wenn ein verdächtiges Subjekt mit Kamera sich draußen rumdrückt.
    Der hat dann bissel was zu erklären, denke ich.


    :D

  • In meinem Aufgabenbereich ist es grundsätzlich verboten zu fotografieren. Fotografiert eine Person das Betriebsgelände (befriedetes Besitztum) von Außerhalb der Grenzen, die gegen das willkürliche Eindringen gesichert sind, ist es schwierig oder gar unmöglich das Bildmaterial zu sichern. Wenn wir erkennen, dass eine Person fotografiert, werden wir aber trotzdem tätig. Zum einen könnte es sein, dass wir selber Bilder von der Person anfertigen und zum anderen dokumentieren wir das Vorkommnis und leiten es an die entsprechende Stelle weiter. Da wir eine enge Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden pflegen, melden wir solche Vorkommnisse unverzüglich und bitten um Unterstützung.


    Wie im ersten Satz gewähnt, ist es verboten im befriedeten Besitztum Bilder anzufertigen. Das wird jedem Besucher mit der Eröffnung der Hausordnung oder im Zuge von Sicherheitsunterweisungen bekannt gemacht. Die Folgen die daraus resultieren können, werden dem Besucher ebenfalls eröffnet. Das Gleiche gilt für die Beschäftigten des Unternehmens!


    Würden wir bemerken, dass jemand trotzdem Bilder anfertigt, ohne die notwendige Zustimmung zu haben, könnten die Jedermannrechte zum Einsatz kommen. Das wäre dann auch ein klassischer Fall aus dem Unterricht für die Sachkundeprüfung. Hierbei ist aber zwingend zu beachten, ob der Arbeitsgeber oder Auftraggeber derartige Maßnahmen überhaupt wünscht. In meinem Fall, ist das Vorgehen klar in den Arbeits- und Dienstanweisungen definiert.


    Ein weiterer Fall der sich oftmals ereignet ist das Fotografieren zu Dokumentationszwecken. Beispiel: Ein Beschäftigter eines Unternehmens, benötigt für seinen Arbeitgeber diese Aufnahmen um Schäden im Bild darstellen zu können. Wie schon erwähnt, bedarf es dazu einer Erlaubnis; die Erlaubnis wird dann von der entsprechenden Stelle erteilt. Ein Fachverantwortlicher sichtet die Bilder im Anschluss und der Beschäftigte des antragstellenden Unternehmens, wird von einem Sicherheitsmitarbeiter in den Bereich begleitet, wo die Aufnahmen angefertigt werden sollen.


    Heutzutage ist es aber nahezu unmöglich geworden, dass anfertigen von Bildmaterial auf dem gesamten Betriebsgelände oder der einzelnen Betriebsstätten zu verhindern. Fast Jeder hat z.B. sein Smartphone in der Tasche und bei tausenden von Mitarbeitern, Besucher usw. stellt sich das Verhindern von Bildaufnahmen schwierig dar. Es gibt aber Bereiche wo solche Gegenstände (Handy, Smartphone, Laptop usw.) vor Aufnahme der Tätigkeiten abgegeben werden müssen/durch die Person z.B. in einem Spint eingeschlossen werden müssen.


    In deinem beschriebenen Fall wird aber eine Person (Dein Dienstgeber) gezielt abgelichtet. Ohne dabei die genauen Sachverhalte zu kennen, könnte man da von der Paparazzi-Fotografie sprechen. Dies ist Grundsätzlich ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Allem voran kann dabei das „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention genannt werden. Ausnahmen gibt es aber auch davon, wenn bei der Bildberichterstattung ein besonderes öffentliches Informationsinteresse vorliegen könnte und die Bildberichtserstattung in einem zeitgeschichtlichen Zusammenhang zu sehen ist.


    Das ist aber jeweils eine Einzelfallentscheidung! Ich habe aber an anderer Stelle schon ausgeführt, dass die Paparazzi-Fotografie eine sehr gewinnbringende Arbeit sein kann; die Schadensersatzansprüche die daraus entstehen können, sind für den Fotografen so gering als dass sich der Eingriff in das Privatleben und die Intimsphäre wieder lohnt. Da Du aber erwähnt hast, dass sowohl das Objekt als auch die Person abgelichtet werden, ist annehmen, dass die Pressfreiheit als Rechtfertigung herangezogen werden kann.


    Zusatz: Bei militärischen Liegenschaften oder vergleichbaren Objekten kann das Ablichten aber auch schwerwiegende Folgen haben. Vgl.: § 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden.

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • In der Theorie bei uns sehr einfach, keine Drehg-/Presseenehmigung, Ende der Veranstaltung... in der Praxis etwas schwerer umzusetzen. Bei Ereignissen von hohem öffentlichem Interesse ist das aber auch nicht mehr möglich, hier greift die Pressefreiheit.

  • Da möchte ich doch nochmals die Frage von „UrbanCombat“ aufgreifen!


    Wie handeln die anderen Kolleginnen und Kollegen in solchen Fällen?

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • ohne Lagen vom öffentlichen Interesse -> nicht genehmigte Presse/Dreharbeiten werden untersagt und das Team wird verwiesen, ggf. mit Unterstützung der Polizei. unter Umständen wird auch unterstützt diese Genehmigung kurzfristig zu erhalten oder sogar erteilt (nicht durch Streife).

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