guten morgen zusammen
ich hätte da mal wieder einen besonderes fallbeispiel wo ich eure meinung mal gerne erfahren würde!
person a wendet sich an person x mit dem folgendem problem!
a muss unterhalt an b "weiblich mit kind" zahlen!
b geht jedoch am wochenende "ab und zu auch in der woche" nebenbei noch arbeiten und hat so ein zusatzeinkommen! "nicht auf steuerkarte"
b hat aber a angegeben das sie kein geld dazu verdient!
a wendet sich an x "beruflich im sicherheitsbereich tätig" um b zu observieren.
nun die interessanten fragen!
was muss x feststellen um dem anwalt von a beweise zu stellen das eine neuanpassung des unterhaltes berechnet werden kann?
darf x fotos von b machen wie sie bei der arbeit ist ?
was ist vorm gericht verwendbar?
bin sehr neugierig auf eure vorschläge und handhabung für dieses fallbeispiel