observation zur klärung des unterhaltes

  • guten morgen zusammen


    ich hätte da mal wieder einen besonderes fallbeispiel wo ich eure meinung mal gerne erfahren würde!


    person a wendet sich an person x mit dem folgendem problem!
    a muss unterhalt an b "weiblich mit kind" zahlen!
    b geht jedoch am wochenende "ab und zu auch in der woche" nebenbei noch arbeiten und hat so ein zusatzeinkommen! "nicht auf steuerkarte"
    b hat aber a angegeben das sie kein geld dazu verdient!
    a wendet sich an x "beruflich im sicherheitsbereich tätig" um b zu observieren.


    nun die interessanten fragen!


    was muss x feststellen um dem anwalt von a beweise zu stellen das eine neuanpassung des unterhaltes berechnet werden kann?
    darf x fotos von b machen wie sie bei der arbeit ist ?
    was ist vorm gericht verwendbar?



    bin sehr neugierig auf eure vorschläge und handhabung für dieses fallbeispiel

  • a soll sich an eine Detektei wenden, welche Erfahrungen auf diesen Gebiet hat, und nicht an X! :-)


    sonst sollte x erst mal den anwalt kontaktieren.
    der anwalt wird dir oder x ( :lol: ) geziel nennen, was er benötigt
    In sollchen fällen immer eng mit dem rechtsanwalt arbeiten.

  • Da stimme ich DP absolut zu. Immer den Anwalt befragen, welche Daten benötigt werden und wie oft der zu beweisende Sachverhalt dokumentiert werden muss (ansonsten muss in diesem Fall mit der Ausrede "Habe nur mal ausgeholfen - natürlich ein reiner Freundschaftsdienst ohne Bezahlung" gerechnet werden). Darüber hinaus muss der Anwalt auch bereits geleistetet Einsätze bzw. die Berichte dazu bewerten und Vorgaben machen, worauf noch mehr geachtet werden muss oder wie das Vorgehen zu verändert ist, um den Fall vor Gericht noch besser darstellen zu können.


    Wie DP schon schreibt, sollte tatsächlich eine Detektei beauftragt werden. Erfahrung, Ausrüstung und mögliche Zeugenaussagen dürften deutlich beser sein als bei irgendwem, der im Sicherheitsbereich tätig ist. In einem Restaurant erwartest Du doch auch, dass der Koch das Essen zubereitet und nicht der Kellner, oder?

  • Das Thema Fotos habe ich noch nicht angesprochen:


    Grundsätzlich sollte eine gut vorgetragene Zeugenaussage Fotos überflüssig machen können. Matula und Co. legen ihren Kunden zwar immer Fotos vor, knipsen die Zielperson ja auch regelmäßig aus 1m Entferung, ohne bemerkt zu werden etc. Ich fertige grundsätzlich Fotos an, wenn die Situation es zulässt, nie auf "Biegen und Brechen". Es gibt nichts ärgerlicheres, als ein Observation, die wegen Fotos auffällt.
    Deshalb verspreche ich meinen Kunden auch vor dem Einsatz keine Fotos. Ich habe übrigens auch schon von Richtern gehört, die sich Fotos oder Videos gar nicht erst ansehen.
    Deshalb: viel wichtiger als Fotso sind Zeugenaussagen, vor allem von mehreren Personen!


    Fotos oder Videos in Deinem Fallbeispiel sollten grundsätzlich kein Problem sein, auch datenschutzrechlich nicht, solange sie nicht ein paar Tage später im Internet veröffentlicht werden.
    Juristisch ausgefeilt wird Dich der zuständige Anwalt Deines Kunden beraten können.

  • hallo dp hallo don
    danke für eure antwort. mich würde mal interessieren ob ihr solche jobs annehmen würdet oder nicht! es könnte ja auch für a ein druckmittel werden, wenn er b sagt das er genau weiß das sie nebenbei schwarz arbeitet um noch irgendwelche handlungen von b zu "erpressen".

  • Grundsätzlich prüfst Du ja vor Auftragsannahme das sogenannte "Berechtigte Interesse" des Auftraggebers. Das bedeutet, dass Du aus der Auftragssituation und den Angaben des Auftraggebers bewertest, ob der Auftraggeber die von Dir ermittelten Informationen überhaupt erhalten darf. Wenn das der Fall ist, sollte einem entsprechenden Einsatz nichts mehr im Wege stehen.


    Zu dieser Prüfung kann ich Dir auch nur dringend raten! Stell Dir mal den Fall vor, ein Ehepaar aus dem islamischen Glaubenskreis kommt zu Dir und erklärt, dass die Tochter "grundlos" verschwunden ist. Du ermittelst den Aufenthaltsort, teilst diesen den Eltern mit und ein paar Tage später wird Töchterchen aufgeschlitzt im Wald gefunden, nachdem der Herr Sohn der Familie "Ehrenretter" gespielt hat und das Verhältnis der Schwester zu einem "andersgläubigen" endgültig beendet hat. Krasses Beispiel - völlig klar, ist aber schon bei einem Kollegen in ähnlicher Form passiert!


    Mit recherchierten, vertraulichen Informationen läst sich in einem Großteil der Aufträge (wie in Deinem Beispielfall) natürlich auch "Schindluder" treiben. Ich nehme - soweit erkennbar - fragwürdige Aufträge oder Aufträge von zwielichtigen Auftraggebern nie an. Natürlich kann man den Leuten natürlich nur vor den Kopf schauen, doch bisher hat mich meine Menschenkenntnis noch nicht im Stich gelassen.

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