Geldwerttransport

  • Zitat von zonk09

    Hallo hab mal eine frage welchen waffenschein braucht man denn als geldwerttransportfahrer???????



    Welchen Waffenschein? Verstehe Deine Frage nicht :?:

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Als GWT-Fahrer behötigt man die sogenannte Waffensachkundeprüfung.Dort wird überprüft ob das notwendige Wissen im Waffenrecht vorhanden ist.Desweiteren wird die Enweisung auf §34 A verlangt.Dabei lernt man alles über Notwehr/Nothilfe das STGB usw.Ichhoffe Dir damit etwas geholfen zu haben.Den Waffenschein muss die Firma beantragen bei der man arbeitet,er wird auch nicht auf den MA ausgestellt sondern auf eie Führungskraft der Firma.War bei uns zumindest so.Der MA bekommt ein Waffentrageerlaubnis,gültig nur für den Dienst,ausgestellt von der Ordnungsbehörde der jeweiligen Stadt in der der MA seinen Dienst versieht.Das ist das was ich weiss wenn jemand etwas anderes weiss soll er es posten.

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

    Einmal editiert, zuletzt von drago ()

  • Erstmal heißt das Geld-und Werttransportfahrer! :D


    Der Waffenschein wird meistens über einen Verantwortlichen in der Firma ausgestellt......dieser kann Dann eine Trageerlaubnis für seine Mitarbeiter beantragen (wie drago schon geschrieben hat).
    Jedoch kann diese Trageerlaubnis auch vom jeweiligen Ordnungsamt am Hauptsitz der Firma ausgestellt werden- je nachdem wo die Firma das Ding beantragt. Ich habe in FFM gearbeitet und meine Trageerlaubnis kam damals aus Essen (Arnolds).


    Gibt jedoch auch Firmen die für jeden MA einen Waffenschein beantragen, dieser wird dann auf jeden MA ausgestellt.


    Interessant hierbei ist auch dass bei der ersten Methode, der einzelne MA gar keinen Waffenschein besitzt (was viele aber meinen).

    Der Stumpfsinnige, der nicht spricht, ist erträglicher als der Dumme, der redet.
    (Jean de la Bruyère)

  • Zitat von drago

    Als GWT-Fahrer behötigt man die sogenannte Waffensachkundeprüfung.Dort wird überprüft ob das notwendige Wissen im Waffenrecht vorhanden ist.Desweiteren wird die Enweisung auf §34 A verlangt.Dabei lernt man alles über Notwehr/Nothilfe das STGB usw.Ichhoffe Dir damit etwas geholfen zu haben.Den Waffenschein muss die Firma beantragen bei der man arbeitet,er wird auch nicht auf den MA ausgestellt sondern auf eie Führungskraft der Firma.War bei uns zumindest so.Der MA bekommt ein Waffentrageerlaubnis,gültig nur für den Dienst,ausgestellt von der Ordnungsbehörde der jeweiligen Stadt in der der MA seinen Dienst versieht.Das ist das was ich weiss wenn jemand etwas anderes weiss soll er es posten.


    Ist leider nicht ganz korrekt so, das war nur bei heros so (soweit mir bekannt),bei Unicorn gibts echte Waffenscheine auf den Träger und die Waffe ausgestellt-ist aber nur gültig solange man da beschäftigt ist.

  • Das bei Heros mit den Waffenschein ist richtig, d.h. dieser (ist) war auf den Geschäftsführer aus-
    gestellt. Bei der Fa. Unicorn sind diese auf den jeweiligen MA ausgestellt, genauso wie bei der Fa.K.....,
    was zur folge hat; :twisted: das man sehr schnell seine "Zuverlässigkeit " verlieren kann, wenn man z.b.
    einige knöllchen und Alkohoooool :D , auffällig wird :oops: Bei den anderen Firmen sin diese wie beriets erwähnt
    auf eine Führungskraft?????!!!!! ausgestellt.

    Wer`s glaubt wird Selig, denn das Heer der Seligen ist groß!!!!!!!

  • War bei uns ebenso. Der Waffenschein war auf den jeweiligen MA ausgestellt und die Waffenbesitzkarte auf eine Führungskraft der Fa. Und beides musste wärend dem Dienst mitgeführt werden. War auch nur gültig solange Du bei der Fa. Arbeitest und begrenzt für den Einsatz im GuW Bereich.

    Ruhige Schicht und Denkt dran. Wer Ostern zu viel Eier sucht hat Weihnachten Bescherung.

  • Ich kann euch sagen dass beide Methoden richtig sind......


    je nach Firma gibt es einen Personenbezogenen oder sogar einen Personen und Waffenbezogenen Waffenschein. Das richtet sich je nach Firma und zuständigem Ordnungsamt.
    Dann gibt es wieder die "Führungskräftewaffenscheine"...- hier geben die Führungskräfte ihren Waffenschein quasi inform einer Trageerlaubnis an den einzelnen MA weiter.


    Den Unterschied erkennt mann daran dass auf der Vorderseite entweder der eigene Name steht (Personenbez. Waffenschein) oder der Name der Führungskraft (Trageerlaubnis). Dann kann entweder die direkte Waffennummer im Waffenschein vermerkt sein oder der Typ der Waffe.......


    Wie gesagt das kommt auf die Firma an und auf das zuständige Ordnungsamt..........


    Je nach Ordnungsamt können dann auch noch Beschränkungen aufgeführt sein......hier ist z.B. das Ordnungsamt FFM Weltmeister.


    Fragen, oder Richtigstellungen- einfach schreiben, ich lass mich gerne berichtigen bei Fehlern! :D

    Der Stumpfsinnige, der nicht spricht, ist erträglicher als der Dumme, der redet.
    (Jean de la Bruyère)

  • also wir in der Fa. hatten ein MA der hat uns in Waffensachkunde unterrichtet hat er war für die ganze truppe zuständig was in sachen waffen anging und auf sein Namen war unser Waffenschein angemeldet war aber nicht beschränkt durfte überall hin damit in der stadtstreife od zum privatkunden egal hauptsache dabei ;))



    hatte zwar kein Werttransport tätigkeit nur objektbewachung

  • Hat zwar nicht direkt was mit dem Fred zu tun, aber welche Waffe hattet ihr denn bei der City Streife!?
    Revolver oder Pistole!?

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    (Jean de la Bruyère)

  • Lies die antworten und stell nicht immer dieselben Fragen.Wer lesen kann ist klar im Vorteil.Was sind das teiweise nur für user in diesem Forum?Man oh man :cry:

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  • Zitat von zonk09

    JA wer weis denn genau wo ich einen Waffenschein beantragen kann??? Bekomm ich den einfach so oder welche vorraussetzungen müssen erfüllt sein???


    Siehe hierzu:

    Zitat von drago

    .....Den Waffenschein muss die Firma beantragen bei der man arbeitet,........


    und:

    Zitat von Seekuhlock

    .......je nachdem wo die Firma das Ding beantragt.........


    Wer in der BRD selbst einen Waffenschein beantragen will braucht neben vielen anderen Voraussetzungen eine bestimmte WICHTIGE:
    - eine GUTE Begründung in der Öffentlichkeit eine Waffe führen zu wollen
    Und diese Begründung hat so gut wie niemand,
    wenn man nicht gerade ein Staatsanwalt ist oder der Chef eines Megakonzerns!

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    (Jean de la Bruyère)

  • Sag nicht Vogel zu drago......die Frage war auch etwas komisch gestellt!


    Im Grunde kann jeder einen Waffenschein beantragen......nur bekommen halt nicht!

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    (Jean de la Bruyère)

  • Danke für den Trottel,aber das sollte nun nicht der Ton im Forum sein.Waffenscheine bekommen Jäger,Angehörige von Schiessvereinen oder Personen mit besonderer Gefährdungslage.Die anderen Möglichkeiten wurden schon zur Genüge gepostet.
    Um den Waffenschein überhaupt zu bekommen muss natürlich auch die Sachkunde die benötigt wird um Waffen,gleich welcher Art,zu führen,nachgewiesen werden.Privatpersonen haben praktisch nur über einen Schiessverein die Möglichkeit an einen Waffenschein zu kommen,ausser sie brauchen den Schein zur Ausübung ihres Berufes.Personenschützer etc.Dann dürfen sie die Waffe aber auch nur bei der Ausübung desselbigen führen.Ich hoffe Dir damit etwas geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüssen Drago.
    Wenn irgendetwas falsch ist,soll mich derjenige,der es besser weiss,berichtigen. :D:D

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  • Zitat von drago

    Waffenscheine bekommen Jäger,Angehörige von Schiessvereinen oder Personen mit besonderer Gefährdungslage.


    Du meinst die WBK, oder?

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