Hallo,
Ich (18 J.) möchte ich bei ber Polizei verschiedener Bundesländer bewerben, habe aber vor 3 1/2 Jahren 2 mal Süßes im Wert von ein paar € geklaut und dafür 20 Sozialstunden machen müssen.Danach kam ein Brief vom Staatsanwalt, in welchem stand, dass das Verfahren eingestellt wurde. Nun meine Frage: da die Polizei bei den Bewerbungen eigene Angaben zu Verurteilungen mverlangt, (evt. Verurteilungen, eingestellte Verfahren)würde ich nun von euch gerne wissen, ob ich verpflichtet bin, Angaben zu machen, da diese Strafe doch wohl hoffentlich in keinem Register erfasst ist, oder doch? Andererseits werde ich doch mit einer Verurteilung evt. garnicht erst zum Test zugelassen. Oder bekommen die das so oder so heraus.
Vielleicht kennt ja auch jemand einen Chat, wo man solche Fragen klären kann.
Bitte antwortet mir nur, wenn ihr euch einigermaßen sicher seit, da diese Frage über meine Zukunft entscheiden könnte.
Danke