BEWERBUNG BEI DER POKLIZEI TROTZ VERURTEILUNG????

  • Hallo,


    Ich (18 J.) möchte ich bei ber Polizei verschiedener Bundesländer bewerben, habe aber vor 3 1/2 Jahren 2 mal Süßes im Wert von ein paar € geklaut und dafür 20 Sozialstunden machen müssen.Danach kam ein Brief vom Staatsanwalt, in welchem stand, dass das Verfahren eingestellt wurde. Nun meine Frage: da die Polizei bei den Bewerbungen eigene Angaben zu Verurteilungen mverlangt, (evt. Verurteilungen, eingestellte Verfahren)würde ich nun von euch gerne wissen, ob ich verpflichtet bin, Angaben zu machen, da diese Strafe doch wohl hoffentlich in keinem Register erfasst ist, oder doch? Andererseits werde ich doch mit einer Verurteilung evt. garnicht erst zum Test zugelassen. Oder bekommen die das so oder so heraus.
    Vielleicht kennt ja auch jemand einen Chat, wo man solche Fragen klären kann.


    Bitte antwortet mir nur, wenn ihr euch einigermaßen sicher seit, da diese Frage über meine Zukunft entscheiden könnte.
    Danke

  • Ich kann Dir garantiert sicher sagen dass dies in Deiner POLAS Akte gespeichert wurde.


    Da es aber nur um "Kleinigkeiten" geht würde ich es lieber angeben.........lieber die Wahrheit, als dass nachher rauskommt das Du gelogen hast!
    Abgesehen davon werden Deine Polizeistationen (wo Du bisher gemeldet warst) über Deine Bewerbung informiert und befragt ob eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst bei Dir bedenkenlos ist.
    Wenn Du z.B. schon öfter bei Deinem Revier aufgefallen bist wegen Ruhestörung- aber keine Akte angelegt wurde im POLAS dann fragen die das dann ab!

    Der Stumpfsinnige, der nicht spricht, ist erträglicher als der Dumme, der redet.
    (Jean de la Bruyère)

  • Also ich kann dir da einen Tipp geben arbeits kollege von mir hat sich mit 26 jahre bei der Polizei beworben und hat von vorner rein die warheit in bewerbung mit reingeschriben nach ca 14 tage hat er schon die zusage erhalten( Realschule durchscnitt punkte 1,6 ) also ich an deiner stelle wurde die warheit schreiben.

  • Hallo !


    Wichtig ist zunächst, nach welchem §§ das Verfahren eigestellt wurde.
    Dies solltest Du in dem Schreiben, sofern noch vorhanden, lesen können.


    Ansonsten rate ich Dir dringend, das Vergangene offen und ehrlich anzugeben.
    Die Anfrage über POLAS/INPOL ist richtig, aber auch wenn dort nichts eingetraen sein sollte, ist die Sache im Führungszeugnis eingetragen.
    Damit meine ich nicht das übliche Führungszeugnis, dass man beim EMA/Gemeindeamt/Bezirksamt o.ä. beantragt.


    Es gibt drei verschiedene Arten von Führungszeugnissen.
    Und die Polizei erhält auf alle Fälle die umfangreichste Art, die Du nicht zu lesen bekommst.


    Aber laß Dir keine Bange machen.
    Wenn Du sonst nichts angestellt hast und Deine schulischen Leistungen gut sind, dann erhälst Du bestimmt die Möglichkeit zur Teilnahme am Einstellungstest.
    Wie der dann ausgeht, hängt ganz alleine von Dir und Deinen Leistungen ab.


    Viele Grüße und Toi, Toi, Toi !
    sniper 050

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

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