Wieviel Krankheitstage stehen mir zu?

  • Guten Morgen,


    Gesetz dem Fall meine schulpflichtige Tochter würde krank werden, dann muß ich zuhause bleiben und sie gesund pflegen, mir stehen ja dann vom Gesetz eine bestimmte Anzahl Krankheitstage zu, damit ich meine Tochter beaufsichtigen kann. In meinem Vertrag finde ich nichts, kann mir bitt einer von euch helfen?


    Wie schon oben gefragt, dazu kann ich noch weitere Info`s geben, ich hoffe die helfen euch mir meine Frage zu beantworten:


    Ich arbeite von Mo - Fr ohne WE nur vormittags, habe einen 5 Std. Teilzeitvertrag.
    Mein Arbeitgeber hat seinen Sitz nahe Frankfurt/Hessen.
    Sofern ihr noch Info`s benötigt schreibe ich zurück.


    Danke schon mal :D

  • Hallo Geldtransporteur,



    Zitat


    Gesetz dem Fall meine schulpflichtige Tochter würde krank werden, dann muß ich zuhause bleiben und sie gesund pflegen, mir stehen ja dann vom Gesetz eine bestimmte Anzahl Krankheitstage zu, damit ich meine Tochter beaufsichtigen kann. In meinem Vertrag finde ich nichts, kann mir bitt einer von euch helfen?


    Gesetzliche Regelungen sind ja schön und gut (wie hier oder der Bildungsurlaub)........NUR im realen LEBEN
    UND VOR ALLEM IN UNSERER BRANCHE kannst du dir dann schon mal Gedanken über ALG machen......


    Selbst wenn du die "Freitage" als Möglichkeit benutzt,wird kein AG im Wachgewerbe sowas lange mitmachen...

    jo mei.....iss denn scho Zahltag???..........

  • Arni4Lonely: Hast ganz recht. "Wachdödels" wie wir sind halt relativ leicht austauschbar. Macht der Eine den Job nicht wie gewünscht, kommt halt der Nächste... Da gilt fast überall das "Hire&Fire"-Prinzip.
    Habe diesbezüglich auch schon bei einem bekannten Branchenriesen mit drei roten Punkten sehr unangenehme Erfahrungen machen müssen.
    Erst fast sechs Monate für die Firma den A**** aufgerissen - dann ne schwere Bronchitis mit hohem Fieber gekriegt - und tschüß !
    Gedankt kriegt man da nix...
    Wie gesagt "Wachdödels" sind austauschbar ! :cry:

  • @ helix23


    wer das mit sich machen läßt, ist selber schuld. So wie Du das schreibst, hört sich das wie Kündigung wegen Krankheit an. Würde aber rein rechtlich in diesem Fall nicht funktionieren.

    Felix qui potuit rerum cognoscere causas!
    (Glücklich, wer die Ursache der Dinge zu erkennen vermag)

  • Hey Leute,


    also es gibt immer wieder solche AG + AN wie solche AG + AN,



    Es gibt aufrichtige Arbeitnehme die wirklich krank sind wenn es so ist und andere die krank sind wenn der Fingernagel eingerissen ist.
    Dagegen gibt es aber auch Arbeitgeber die über Masse gehen und nicht über Qualität.


    Ich habe das Glück in einem Kleinen Unternehmen zu sein, welches auf Qualität setzt.


    Ich sage es mal so, wurde es nicht die gesetztlichen Regelungen geben, währe mit Sicherheit der ein oder andere Mitarbeiter auch bei uns schon weg.
    Im handwerk kann ich einen Kunden vertrösten auf den nächsten tag oder nächste Woche. Im Wachgewerbe kann ich aber nicht zum Kundne sage: Hallo Lieber Kunde heute Nacht ist dein Werk nicht bewacht weil bei uns zwei Leute Krank sind und morgen ist deine Telefonzentrale auch nicht besetzt, die3. ist mit Ihrer Tochter beim Arzt.



    Also, wer mit Herz im Wachgewerbe is, der opfert vieles für seinen Beruf.
    Wenn man dan noch eine Gute Firma hat, bekommt man auch entsprechendes Verständnis und weiters zurück.


    Grüssle


    saw1977

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Hi,



    also als meine zweite Tochter geboren wurde musste ich auf die erste aufpassen. Es stehen dir im Jahr 40 unbezahlte Urlaubstage für dein Kind zur Verfügung, die du jederzeit nehmen kannst. Dein Verdienstausfall kannst du über die Krankenkasse ausgleichen...zwar nicht voll aber immerhin etwas.



    gruss

  • Zitat von saw1977

    Hallo Lieber Kunde heute Nacht ist dein Werk nicht bewacht weil bei uns zwei Leute Krank sind und morgen ist deine Telefonzentrale auch nicht besetzt, die3. ist mit Ihrer Tochter beim Arzt.


    saw1977


    da ist schon was dran. Allerdings sollten wir uns auch nicht ständig und vorausschauend Gedanken über die Probleme des AG machen und in vorauseilendem Gehorsam auf gesetzlich geregelte Dinge verzichten.
    Ich kann versichern, der AG macht sich auch nicht allzuviel Gedanken um deine Probleme :lol:


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  • Zitat: " Wenn beide Eltern berufstätig sind und Kinder unter 12 Jahren krank sind, darf jedes gesetzlich krankenversicherte Elternteil - gegen Vorlage eines Attests - zehn Tage im Jahr pro Kind zu Hause bleiben ...


    ... und sich um das Kind kümmern, bei mehreren Kindern maximal 25 Tage. Alleinerziehende dürfen 20 Tage, maximal 50 Tage fehlen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ein Krankengeld: 70 Prozent des Bruttoverdienstes oder maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Man spricht dann von unbezahlter Freistellung. Diese Regelung gilt auch für einen Unfall des Kindes, der in Kindergarten, Hort oder Schule passiert ist - oder auf dem Weg dorthin oder nach Hause. " Zitatende.


    Ich glaube damit ist Deine Frage beantwortet. Und das mit dem Kündigen ist doch wohl nicht Euer ernst? Oder??
    Wenn natürlich jemand von 365 Tagen 360 Krank ist sieht die Sache anders aus.

    Ruhige Schicht und Denkt dran. Wer Ostern zu viel Eier sucht hat Weihnachten Bescherung.

  • Hallo Streifenhörnchen,


    Zitat


    Ich glaube damit ist Deine Frage beantwortet. Und das mit dem Kündigen ist doch wohl nicht Euer ernst? Oder?


    Nur mal zur Erinnerung..........im Wachgewerbe bezahlt der Auftraggeber (Kunde) NUR die ANWESENDEN Mitarbeiter.......
    MA,die im Urlaub sind,muß der Wachunternehmer "aus eigener Tasche" bezahlen..........
    Glaubts du ernsthaft,ein Sicherheitsunternehmen kann es sich leisten "Zig-Leute" 3 Monate aus eigener Tasche zu bezahlen???
    WO bitte schön soll das Geld denn her kommen???..........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat

    WO bitte schön soll das Geld denn her kommen???


    Aus den Rücklagen die aufgrund einer vernünftigen Kalkulation erstellt worden sind.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Hallo,


    Zitat


    Aus den Rücklagen die aufgrund einer vernünftigen Kalkulation erstellt worden sind.


    Aber nicht für mehrere Monate............
    Selbst "Normale" Firmen kalkulieren für Ihre Mitarbeiter außer dem "Regulären" Jahresurlaub nur
    14 "weitere Ausfalltage" (Krankheit/Sonderurlaub/Gerichsttermine usw.) ein....


    "Ausfallzeiten" von 100 Tagen pro Mitarbeiter kann (außer Vater Staat) nur ein Großkonzern gerade so verkraften....
    aber nicht die (Gerade im Security-Bereich) üblichen mittelständischen Betriebe....

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Aber einfach Kündigen können Sie auch nicht. Gesetz ist Gesetz. Und sind wir doch mal ehrlich. Wie oft kommt das vor? Es sei denn man ist ein notorisches Faultier und fährt auf dieser Schiene.

    Ruhige Schicht und Denkt dran. Wer Ostern zu viel Eier sucht hat Weihnachten Bescherung.

  • Zitat

    Aber nicht für mehrere Monate............


    Ich weiß ja, dass gerade Vollmond ist...


    Entgeldfortzahlungsgesetz, § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall


    (1)
    1Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
    2 Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn


    1.
    er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
    2.
    seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.


    100 Tage wird also ziemlich schwierig, denn nach 43 Tagen gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse. Die ersten 43 Tage werden auch nur mit 80% bezahlt. Um also auf 'echte' 100 Ausfalltage zu kommen muss der Arbeitnehmer wegen mindestens zwei verschiedenen Krankheiten 125 Tage fehlen, zwischen den Krankheiten aber arbeiten gewesen sein.


    Zugegebener Maßen kann es so etwas geben. Und zugegebener Massen sinkt der prozentuale Anteil der Krankheitsquote in direktem Bezug zur größeren Anzahl von Mitarbeitern. Aber...


    Zitat

    kann (außer Vater Staat) nur ein Großkonzern gerade so verkraften....
    aber nicht die (Gerade im Security-Bereich) üblichen mittelständischen Betriebe


    ...wenigstens das hast du ja verstanden. Womit im übrigen das vermeintliche Argument, dass Großunternehmen teurer sind entkräftet wäre. Kleine Unternehmen rechnen nur nicht richtig wenn sie billiger sind.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Hallo Eugene Vidoq,


    nur einmal zur Erinnerung...........:-)
    das Thema dieses Threads war "Urlaub wegen kranker Kinder.".......:-)


    Zitat


    .wenigstens das hast du ja verstanden. Womit im übrigen das vermeintliche Argument, dass Großunternehmen teurer sind entkräftet wäre. Kleine Unternehmen rechnen nur nicht richtig wenn sie billiger sind.


    Natürlich sind Großunternehmen Teuerer in den Lohnkosten.....
    Anscheinden kommst du wohl nicht viel rum.....aber Stundensätze bis zu 80 € in der (Betriebsinternen) Kalkulation für einen
    Mitarbeiter sind in Großkonzernen nichts ungewöhnliches.....(naja die können das ja auch beim Kunden wieder einkassieren......*grinz*......schau dir doch nur einmal die Mobilfunk-Branche an..... :lol: ).


    WAS bitte schön willst du dem im Sicherheitsbereich (gerade und vor allem im Osten Deustchlands ) Kalkulieren???...... :lol:
    Dein "Stundenverrechnungssatz" wird dir dort (und hier vielfach auch) vom Kunden "VORGEGEBEN".......
    entweder machst du es für 8 €(im Osten) oder du gehst.........der nächste (Billigere) steht schon vor der Tür.......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat

    entweder machst du es für 8 €(im Osten)


    Ich hatte vergessen, dass die alle dazu gezwungen werden...

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

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