Tonfagriff für MAG-Light

  • Hallo zusammen,


    kann mir einer sagen wie es mit der Rechtslage aussieht wenn ich an meiner MAG einen Tonfagriff befestige. Bleibt es eine normale Taschenlampe die einen Zusatzgriff hat oder macht es sie bei einer öffentlichen Veranstaltung vielleicht zu einem verbotenem Gegenstand? *scan*

  • Verbotenener Gegenstand würde ich mal nicht annehmen, dann müsste er im Waffengesetz aufgeführt sein. Die Taschenlampe bleibt ja immer noch stabil und ist nicht flexibel (Totschläger). Ein Tonfa an sich ist auch kein verbotener Gegenstand. (Trotz der manchmaligen irrtümlichen Meinung einzelner Polizisten).


    Aber:
    Auf Veranstaltungen sind Waffen nicht erlaubt, auch keine normalen Tonfas oder ASP.
    Eine Möglichkeit ist hier nur das Pfefferspray, das, wenn als "Tierabwehrspray" gekennzeichnet, nicht unter das Waffengesetz fällt und somit auch keine Waffe ist.


    Abgesehen davon: Der Einsatz eines Pfeffersprays ist nach ca. 1 Stunde nicht mehr zu erkennen, die blauen Flecken durch ein Tonfa entwickeln sich dann noch. Dein Gegenüber (auch wenn er es verdient hat) könnte dann zum Arzt gehen und sich diese Hämatome attestieren lassen. Bei Anzeige (Gef. KV) sieht das nicht gut aus.


    Es sieht auch nicht sehr kundenfreundlich aus, wenn einer oder zwei Security auf einen Gast einschlagen. Seine Kollegen werden sich dann automatisch einmischen.


    Fazit: Auf Veranstaltungen nur Pfeffer oder gute Worte !

    Hoffe auf´s Beste, aber sei vorbereitet auf´s Schlimmste.

  • Die Maglite mit Tonfa-Griff ist nicht erlaubt und fällt unter das WaffG. Habe darüber mal einen Artikel gelesen. Möchte mich zwar nicht zu 100% darauf festlegen, weil ich nicht mehr weiß wo ich es gelesen habe, aber dennoch habe ich schwach in Erinnerung, dass dem so sei.


    Mit freundlichen Güßen


    PGB-Service Sued Limitet

  • Rover: ja hab ich mich wohl mal wieder zu allgemein ausgedrückt, ich meinte die öffentlichen Veranstaltungen bei denen eine normale MAG ja nur eine Taschenlampe mit den andern Regelungen bin ich wohl vertraut und da ich auf diesen halt immer auf meinem Tonfa verzichten muß habe ich gedacht ich könnte vielleicht meine MAG etwas modifizieren. Da ich nahezu Täglich mit meine Einsatzmitteln Trainiere bin ich vom schlagen schon lange weg die Hebel sind viel effektiver und hinterlassen richtig angesetzt überhaupt keine Spuren wobei ich sagen muß das aufgrund der enormen Droh-Wirkung auf das umstehende Publikum ich vom Einsatz von Tonfa und Teleskopschlagstock doch lieber absehe und auf mein spray zurückgreife. aber trotzdem danke für die Infos.


    pgb-service wehre cool wenn du den Artikel noch finden würdest ich meine nämlich auch das ich so was mal gehört habe.


    oder wenn ein anderer was weiß ich bin über Infos dankbar zur allgemeinen Lage dieser Zusatzgriffe.

  • das Bundesministerium der Justiz hat folgendes geschrieben::
    WaffG §1


    (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.


    (2) Waffen sind


    1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und


    2. tragbare Gegenstände,


    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder
    Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
    herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;


    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer
    Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet
    sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu
    beseitigen oder
    herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.


    (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.


    (4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.



    Die Unterscheidung beim Besitz (!) von solchen zweifelhaften Dingen ist also darauf auszulegen, wozu der Gegenstand geschaffen wurde.


    Bei der Benutzung von Gegenständen ist jedoch die Abgrenzung viel schwieriger, da nahezu jeder Gegenstand dazu geeignet ist, sehr schwere Verletzungen hervorzurufen. Als Beispiel ist das mitführen von Kugelschreibern ja nicht verboten. Wenn dieser jedoch als Stichwaffe gegen die Augen einer anderen Person eingesetzt wird, wird er zum gefährlichen Werkzeug und man macht sich strafbar.
    (jur. Definition: "Gefährliches Werkzeug ist ein solches, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen.")


    :arrow: Die Maglite ist selbst mit dem angebrachten Griff noch keine Waffe. es ist und bleibt eine Taschenlampe. :idea:

    Gesetze dienen zur Durchsetzung des Rechts, aber nicht von Gerechtigkeit.


    Es ist leicht zu glauben das man nichts kann..

  • Hallo,



    Du wirst dich aber schwer tun,in einem Prozeß dem Richter plausibel zu machen,warum du eine Taschenlampe mit "Griff" dabei hast............:-)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Mal so als Zwischenfrage....


    Sitzt der Griff vernünftig fest?? Ich seh da so eine Vision vor mir wo die Maglite dank lockerem Sitz aus dem Hebel flutscht und ich freundlich lächelnd der Kundschaft (mit Griff in der Hand) gegenübersteh.... :shock:

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Der Richter wird bestimmt danach fragen warum diese Art von Taschenlampe mitten in das Gesicht der Kunden/Aggresor gefallen ist.... und das aus Sicht eines FKSS/FSS/Fasus zu beschreiben wird wohl nicht sehr leicht werden..



    Da wir ja alle so gut weitergebildet/ausgebildet worden, und dieses mit anderen Mittel, auf Normgerechte weise zu klären gewesen wäre.



    Naja es ist wie vieles im Leben einfach SUBJEKTIV...

    Gesetze dienen zur Durchsetzung des Rechts, aber nicht von Gerechtigkeit.


    Es ist leicht zu glauben das man nichts kann..

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