Hallo,
bei einer anderen Diskussion hier kam ich auf folgendes:
Zitat
Für seine Tätigkeit erhält der/die Kanzler/in ein Amtsgehalt, das sich an der Besoldung der Beamten orientiert (5/3 der Besoldungsgruppe B11((West)BBesG) zuzüglich einer jährlichen Dienstaufwandsentschädigung, § 11 BMinG).
Analog gilt dieses gemäß Bundes-Minister-Gesetz auch für die übrigen Bundesminister...nur halt nicht soviel "Kohle"....
NUR warum nach der Bundes-Besoldungsordnung (West) ???
Schließlich liegt zum B. das Bundeskanzler-Amt im ehemaligen "Ost-Sektor" der Stadt....
da hieß die Strasse noch "Clara-Zetkin-Str.".......
Der "Normalsterbliche" (Beamte oder auch Arbeiter) muss sich ja auch mit "Ost-Lohn" zufrieden geben......