Stundenlohn / 6 - Tage Woche

  • moin, moin


    ich arbeite bei einer Geld / Wertfirma, wir beziehen NOCH kein Studenlohn, sondern bekommen Festgehalt bei einer 6 - Tage Woche -->>


    1. bei einer 6 Tage Woche, steht mir da mind. 1 Tag frei zu in der Woche??


    2. Wenn er auf Stundenlohn geht, wie wird dann der frei Tag gezählt? 0 Stunden oder 8,75 ???


    danke für eure Hilfe

  • Eine interessante Problemstellung. Mit welcher ich mich aus der umgekehrten Richtung befasse.
    Dir steht alles zu was das Arbeitszeitgesetz sagt. Insofern Du bereit und stark genug bist es durchzusetzen. Nach Gesetz ist der Sonntag frei, wenn Du da arbeiten musst, steht Dir ein Ersatztag zu.


    Bei Entlohnung nach Stunden, werden im Prinzip nur die Stunden bezahlt, welche Du arbeitest. Freier Tag = Null Stunden = Null Knete. Es sei denn Du arbeitest nach einem Schichtplan und eine Schicht fällt auf einen Feiertag in der Woche. Der müsste eigentlich bezahlt werden. Nach Durchschnitt. Sollte im GWT höher als 8,75 sein. In unserem Gewerbe sicher Theorie, das solches bezahlt wird.

  • Ich wüsste nicht, das irgendwo geregelt ist, das nicht regelmäßig an 6 Tagen gearbeitet wird. Der Schlüssel zu mehr frei liegt sicher in der Gesamtarbeitszeit. Und wie stark Du bist unangenehmen Streit mit dem AG und eventuellem Gemeckere der Kollegen standzuhalten. Denn - was ich mal vermute, wenn Du in den 6 Tage 60 bis 70 Stunden fährst ist das unstrittig zu viel und Du könntest Deinem AG mitteilen, das Du das nicht permanent möchtest sondern alle zwei Wochen weniger und dafür 2 Tage am Stück frei. Was Du weniger arbeitest, machen Deine Kollegen logischerweise zusätzlich. Es grenzte an ein Wunder, wenn ander Kollegen mit Dir mitziehen.
    Ich kenne Deine konkrete Situation nicht. Ich persönlich, würde mich bei einem Rechtsgelehrten derGewerkschaft beraten.


  • Wo arbeitest Du denn (Bundesland?)
    Firma? (tarifgebunden ja/nein?)


    Die Tarifverträge kennen für GWT-Fahrer nur Stundenlöhne

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Es besteht aber in den wenigsten Bundesländern Tarifpflicht, also kann man vereinbaren, was man will, solange es gemäß der Arbeitgesetze ist.

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