Monitorplatz bei Warenhausdetektiven

  • Hallo,
    sehe ich es richtig, dass die Person im Kaufhaus, die ausschließlich die Überwachungsmonitore überwacht und Auffälligkeiten an Kollegen weiterfunkt keinen 34a und keine SKP benötigt?

  • Ja.
    Es werden hier keine Bewachungs- sondern Überwachungsaufgaben wahrgenommen. Diese Tätigkeit nennt sich dann "Videooperatoer/ Cameraoperator" o.ä. und fällt nicht in den Bereich der BewachV.


    Feine Gesetzeslücke...

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.