Praktikum im Sicherheitsdienst - Soll unrechtmäßig bewachen

  • Hallo,


    seit gestern Abend mache ich ein 14-tägiges Praktikum im Sicherheitsdienst. Letzte Nacht musste ich mit 2 zumindestens halbwegs ausgebildeten Sicherheitskräften (mit 34a-Schein) eine Veranstaltung eines Gymnasiums bewachen, dass keiner von denen stiften geht, keine Fremden auf´s Gelände kommen und da wo abgesperrt ist, keine Autos oder Fahrräder durchfahren.


    Ich habe die meiste Zeit einen bestimmt Abschnitt alleine bewacht, das ist meines Wissens doch gar nicht rechtens oder sehe ich das falsch. Ich habe ja keinerlei Ausbildung in diesem Bereich bzw. bin nicht in Besitz dieses 34a-Scheins.


    Ab morgen Abend soll ich wohl wie anscheinend die meiste Zeit in meinem Praktikum alleine ein Gebäude bewachen, auch das kann doch nicht rechtens sein.


    Oder sehe ich das irgendwie falsch?


    Geld gibt es für die ganze Geschichte übrigens nicht.

  • mal zum Thema "unentgeltliches Praktikum"


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Beschaeftigungsformen/502862/Praktikum.html">http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_f ... tikum.html</a><!-- m -->


    wurde irgendetwas schriftlich vereinbart ?


    auf den ersten Blick schaut das Ganze ziemlich nach "Verar...ung" aus :bad:

  • Ich bin Hartz4- Empfänger und musste mich bei dieser Sicherheitsfirma bewerben, da ich ansonsten eine Sanktion bekommen hätte. Beim Vorstellungsgespräch wurde dann gesagt, dass ich 14 Tage Praktikum machen soll.


    Darauf habe ich mich eingelassen, weil ich bei Weigerung vom Arbeitsamt sanktioniert werden könnte. Dieses Praktikum wird vom Jobcenter als "Maßnahme zum Abbau von multiplen Vermittlungshemmnissen" bezeichnet.


    Nun gut, grundsätzlich bin ich in der Lage das Praktikum ohne Bauchschmerzen durchzuziehen. Aber da fühle ich mich schon ausgenutzt, wenn ich kostenlos den Job eines Anderen übernehmen muss, den ich rein rechtlich doch eigentlich gar nicht machen kann.


    Habe auch keine Lust, dass dann eventuell Schadensersatzforderungen kommen, wenn ich was verbocke oder ich Stress mit der Polizei kriege, wenn ich ohne den 34a-Schein was bewache.


    Naja und meine beiden "Kollegen", die mit mir letzte Nacht den Veranstaltungsschutz gemacht haben, waren mir auch nicht ganz geheuer. Deren Autos sahen aus wie Sau und die Wohnung von einem von den Beiden war auch nicht viel besser.


    Während der Autofahrt hat einer seinen Müll aus dem Fenster geworden und der andere schwafelte davon, dass man mit dem 34a-Schein ja Menschen halb tothauen darf ohne dafür belangt zu werden und wie toll er das findet.


    Zudem sagte er, dass ich jeden Monat 250000 Euro Strafe zahlen muss, wenn ich das, was wir Kollegen untereinander besprechen, weitererzähle.


    Ja, klingt wirklich alles sehr seriös. Oder sind Sicherheitsleute im Allgemeinen so drauf? Ich hoffe doch nicht.

  • hmmm....wo fang ich an? „ausgebildete sicherheitskraft" und 34a passen nichg so ganz zusammen - wenn die erfahrung passt, dann is das evtl anders...
    Die haben die 2 kollegen aber eher nicht, hab das gefühl....


    250000 euro strafe für vertrauliche infos? Wo haben die denn diese summe her? Hab ich nie gehört....
    Mit 34a kann man leute verprügeln, ohne sich groß rechtfertigen zu müssen?? Eher im gegenteil, man geht davon aus, dass die sicherheitsleute ihre rechte und pflichten kennen und dementsprechend auch handeln....


    Ich weiß zwar jetzt nicht, was die sauberkeit des autos oder der wohnung mit der qualität der arbeit zu tun hat, allerdings hast du hier wonl (wie nicht ganz unüblich) ne ziemliche....****firma erwischt.....


    Wie das aussieht bzgl polizei, wenn du ohne berechtigung arbeitest (fehlende unterrichtung) weiß ich nicht genau, ich DENKE aber, dass das nur den AG treffen würde....



    Kraftsport

  • Dieses Praktikum ist absolut widerrechtlich. Du darfst aufkeinenfall alleine eingesetzt werden.
    Du solltest sofort dein zuständiges Arbeitsamt und das Gewerbeamt/Ordnungsamt informieren.


    Schadensersatzansprüche kann man die im Schadensfall nicht auferlasten. Diese muss der Gewerbetreibene tragen.


    Du bist natürlich zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet, aber diese dummen Aussagen die der Eine gemacht hat, fallen definitiv nicht darunter. Du musst also keine250000 Euro zahlen wenn den Müll erzählst was er gesagt hat.


    Du musst aufjedenfall dieses Praktikum sofort beenden. Der Arbeitgeber wird dich vor dem Auftraggebr als volle Sicherheitskraft mit 34a verkaufen obwohl du dies nicht bist.


    Er kassiert somit doppelt Geld, einmal vom Amt weil das Amt ihn bezahlt wegen der Praktikumsstelle und einmal vom Kunden da dieser denkt das volle Sicherheitskräfte eingesetzt werden. Du wirst also nur ausgenutzt. also ...RAUS DA.

    Fight as you train, and train as you fight!

  • Habe vorhin dem Gewerbeaufsichtsamt eine E-Mail geschrieben und dort nochmal gefragt wie das rechtlich aussieht. Telefonisch sind die ja vor Montag nicht mehr zu erreichen.


    Vielleicht bin ich auch zu pingelig, was Ordnung und Sauberkeit angeht, wenn das nur der einzige Punkt wäre, dann ok. Aber die Summe der Auffälligkeiten macht´s dann einfach.

  • Ja, "raus da" ist immer einfacher gesagt als getan. Habe keine Lust auf eine Sanktion und da sind die bei mir beim Arbeitsamt recht fix. Habe schon häufiger Erfahrungen mit dem Arbeitsamt gemacht und weiss, dass das auch so ein illegaler Verein ist, der derartige Praktiken, wie die vom Sicherheitsdienst deckt.


    Ich hoffe mal, dass ich dem Gewerbeaufsichtsamt mehr vertrauen kann.

  • informier trotzdem auch das arbeitsamt. wenn dein berater da nichts tun will dann geh zum teamleiter oder niederlassungsleiter des jobcenters

    Fight as you train, and train as you fight!

  • also haben wir zum Einen eine


    Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 46 SGB III


    an der du wohl teilnehmen musst, weil es sonst Sanktionen gäbe


    und zum Anderen beziehst du ja weiterhin deine Leistungen gem Hartz IV


    also ist das auch nicht so ganz unentgeltlich.................... ;)

  • Genau dieses, KR ;)


    Aber mal abgesehen davon: Dies ist einer der Arbeitgeber, die sich die Unterrichtung noch vom Steuerzahler bezahlen lassen und nach Ablauf der Angestelltenfrist auf einmal keine Aufträge mehr haben...


    Silverhawk: Besprich es mit deinem SB, auch ein Praktikum darf nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Und dann sieh zu, dass du einen Arbeitgeber erwischt, der auf dieses Praktikum verzichtet. Drei Tage Einarbeitungszeit und als Bonbon kannst du anregen, dass du deinen 34a machst wenn ein Vertrag dabei rumkommt (den bezahlt nach Absprache das Jobcenter).

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • trotzdem : bei dieser Maßnahme passt etwas nicht :


    Ziel dieser betrieblichen MAG ist es, direkt am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung durch eine Fachkraft die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen festzustellen. Während der MAG sind selbstverständlich alle Bestimmungen des Arbeitsrechts einzuhalten!
    (Arbeitsagentur)


    Ziel ist es nicht, alleine und kostengünstig einen Arbeitnehmer zu ersetzen, den der AG sonst bezahlen müsste

  • Habe vorhin ´nen Anruf bekommen, morgen früh um 5 Uhr morgens muss ich wieder ran. Da holt mich ein für mich bis dahin unbekannte Mitarbeiter der Sicherheitsfirma ab und dann fahren wir wohl zu dem Gebäude, das ich bewachen soll.


    Bin mal gespannt, ob ich das nun wirklich allein bewachen soll, wie von dem Typ, der meint er könne ungestraft Leute zusammenschlagen behauptet oder ob das nun doch ein Zweierding wird.

  • Zitat von "Silverhawk"

    Habe vorhin ´nen Anruf bekommen, morgen früh um 5 Uhr morgens muss ich wieder ran.


    na, ne tolle Firma
    so kennen wir es von den schwarzen Schafen dieser Branche ...................
    heute Anruf, Morgen Früh Einsatz :bad:


    das solche Gepflogenheiten auch noch von der Agentur unterstützt werden, wird mir immer ein Rätsel bleiben


    sogar wenn jemand einen Vertrag für "Arbeit auf Abruf" abschließt, gesteht man ihm eine 4-tägige Ankündigungsfrist zu (§ 12 TzBfG)


    soviel zum Thema "arbeitsrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten" :bad:

  • 2 Mann plus Praktikant... ich sehe da absolut kein Problem, sofern die 2 Mann die Voraussetzungen erfüllen, der Praktikant ist.... Praktikant..., wird nicht abgerechnet und der Einsatz ist natürlich mit dem Auftraggeber abgesprochen.


    Soweit so gut.... was dann noch so kam verursachte aber eher Kopfschmerzen....

  • 2mann + praktikant ist kein problem, allerdings sobald er alleine eingesetzt wird schon. das dürfte er nichtmal wenn er azubi fss wäre und trotzdem sachkunde hätte. nichtmal dann dürfte er alleine eingesetzt werden. und er ist praktikant ohne nix. und auch wenn der kunde 3 sma bezahlt aber nur 2 + 1praktikant erhält in dem glauben das sind 3 sma ist das betrug.

    Fight as you train, and train as you fight!

  • Von den Zuschlägen, die der AG spart, mal ganz abgesehen...

    "Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren" (Wilhelm Busch)

  • Hobbs
    Zitat von dir >das dürfte er nichtmal wenn er azubi fss wäre und trotzdem sachkunde hätte. nichtmal dann dürfte er alleine eingesetzt werden.


    1)Hmmm bist du dir da ganz sicher ? ;)


    2)Wenn eine Person bei einem Bewachungsunternehmen als sog ."Praktikant "mit dem Ziel einer späteren festen Anstellung beschäftigt wird ,für die Dauer von höchstens vier Wochen kann auf die Unterrichtung verzichtet werden ,wenn die Person in dieser Zeit keine Bewachungstätigkeit eigenverantwortlich ausübt .



    Totti

  • Einen Posten innerhalb eines Objekts eigenständig warnehmen das geht natürlich als azubi sofern vor Ort ein ansprechpartner zur Verfügung steht, aber alleine z.B. in einem Objekt sein geht auf keinen Fall. Ich wurde damals von einem Revierfahrer zu einer Bank gefahren weil die dortige Bankangestellte alleine war, der Revierfahrer fuhr dann wieder weg, ich war dann dort alleine, ohne Einweisung, ohne Ansprechpartner...usw. Die Bank dachte natürlich ok ich bin ein richtiger sma, sie wussten nicht das ich azubi war. Ok ich hatte zu diesem Zeitpunkt bereits die Sachkunde und hatte bereits vor Beginn der Ausbildung als Sma gearbeitet, aber in diesem Moment war ich kein Sma sondern nur ein Azubi und das ist das einzige was zählt.
    Und da brauchst du nicht mich fragen ob ich mir da sicher bin und so ein smily dazusetzen um mich zu verwirren. Ich habe das und auch andere Dinge mit unseren Juristischen Berufsschullehrern besprochen die auch in den Prüfungskommissionen. Und auch diese gaben mir Recht und sagten es sei verboten und das die Ihk dortgegen angehe.

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