Waffensachkunde nur nützlich, wenn ich Waffenschein habe?

  • Hallo,


    ist es richtig das ich mit der WSK nur was anfangen kann, wenn ich einen Waffenschein habe? Ich habe gerade meine SKP gemacht und wollte eventuell gleich weiter lernen.


    Gruss und Danke 8)

    Bühnengraben: Der (bestge)sicherste Ort der Welt!!!

  • Hallo Bühnengrabenmann,


    ich nehme an mit SKP meinst Du die Prüfung nach §34a GewO. Um überhaupt erst einmal einen Waffenschein erhalten zu können, mußt Du Waffensachkundig gemäß §7 WaffG sein. Die Waffensachkunde nutzt Dir aber auch, wenn Du Dir den Waffenschein nicht als Ziel gesetzt hast oder er Dir versagt wird. Zum einen ist es eine weitere persönliche Qualifikation und zum Anderen kannst Du die Waffensachkunde durchaus auch als Waffensammler oder Sportschütze nutzen, falls das irgendwann einmal für Dich interessant sein sollte. Die bestandene Waffensachkundeprüfung hilft Dir auch dann, wenn Du beispielseise keinen eigenen Waffenschein besitzt sondern als Geld- und Werttransportfahrer (bzw. -bote) oder als Personen-/Objektschützer die Dienstwaffe Deines Arbeitgebers führen musst.


    Weitere Informationen zum staatlich anerkannten Waffensachkundelehrgang gem. §7 WaffG inkl. Prüfung erhältst Du auf http://www.dafss.de/index.php?site=Schulungen_WaffSKP. Bei allen weiteren Fragen stehe ich auch gerne zur Verfügung.


    Roger

    “Wer sichere Schritte tun will, muss langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

  • Hallo Rogernet,


    danke für die ausführliche Antwort!
    Heist das im Klartext wenn ich die Waffensachkundeprüfung bestanden habe, das ich dann ohne Waffenschein die Waffe meines Arbeitgebers (im öffendlichen Bereichen in Ausübung meines Dienstes) führen und auch im Ernstfall benutzen darf?


    8)

    Bühnengraben: Der (bestge)sicherste Ort der Welt!!!

  • Nein!
    Erst muss das Ordnungsamt dieses genehmigen und die Firma braucht einen Sammelwaffenschein.


    Im Ernstfall benutzen, im Rahmen der Notwehr, dafür braucht es keinen Waffenschein.

  • Beinahe vergessen, mit der Waffensachkundeprüfung darfst Du Dir aber Sportwaffen kaufen, wenn Du ein Bedürfnis nachweisen kannst.

  • @ Klaus: Als altem "Forenhasen" kann ich auch dir mal den Editierbutton empfehlen wenn der nächste Geistesblitz so kurz danach einschlägt.. :wink:


    Aber die Antwort kann ich nur "abnicken". :D




    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Klaus: Bei uns macht dies die zuständige Kreispolizeibehörde, in anderen Gebieten die Polizeipräsidien. Aber das Ordnungsamt?


    Roger

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    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

  • Bei uns wird es auch durchs Ordnungsamt, Abt. Waffenrecht genehmigt (oder auch nicht).


    Es kommt halt drauf an, welcher Kreis, Stadt, Land

  • :D
    "oder auch nicht" ist gut........... aber leider wohl häufig so.


    Roger

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