Insolvenz!!! WEITER ARBEITEN ODER KÜNDIGEN?

  • Hallo ! Besten Dank für eure Antworten. Aber jetzt geht es richtig zur Sache.Am 1.5. wurde das Insolvensverfahren über das Vermögen der Firma HS eröffnet. Seit dem ist der Insolvenzverwalter in die Rechtslage des Arbeitgebers getreten.soweit so gut.
    WAS WÜRDET IHR MACHEN WEITER ARBEITEN ODER KÜNDIGEN?? :evil: :twisted:

  • hi,



    kommt natürlich auf die genauen umstände an. ich aber würde weiter arbeiten und mal nach was neuem ausschau halten. hörst du nämlich einfach auf gibt es ne sperre vom arbeitsamt.....


    ich weiss ja nicht, wie lange du schon bei dieser firma bist, allerdings solltest du beachten, dass du deine kündigungsfrist einhalten musst. ansonsten meckert später das arbeitsamt.


    da du deinen thread unter objektschutz und werkschutz eröffnet hast gehe ich mal davon aus, dass du auch in diesem bereich tätig bist. in diesem bereich ist es nämlich so, also ich rede vom objektschutz in der bw , dass den meistens sowieso ca 50 prozent im objekt bleiben und zu der neuen firma wechseln. irgendjemand muss ja schließlich die neuen einweisen und ihnen zeigen wie alles funktioniert. ob du eventuell dazu gehörst, kannst du selbst wohl am besten beurteilen...


    also ich hatte im oktober eine ähnliche situation. wir haben zwei monate gar kein geld bekommen, danach drei monate insolvenzgeld vom arbeitsamt und seid dem 1.2. ist unsere firma richtig in die insolvenz gegangen und soll nun verkauft werden. unsere firma hat sich angeblich gefangen und zur zeit läuft für uns alles besser als vorher....


    schließlich ist es ja so, dass wir ja dann doch die grundpfeiler des unternehmens sind und wenn leute abspringen brechen eventuell objekte weg und der verkaufswert der firma sinkt...


    wir kriegen unser geld jetzt immer pünktlich zum 10. was vorher nicht der fall war. ein weiterer gedanke von uns ist, dass ja eine gewisse wachstärke gegeben sein muss. also betreffen die einsparungen, die die firma an stellen und so weiter machen uns nur indirekt, vorausgesetzt das objekt ist lokrativ.


    dies ist natürlich nur ein beispiel wie es laufen kann. es hätte natürlich auch anders laufen können. und das ende haben wir ja auch noch nicht gesehen....


    aber was willste machen? ich hatte keine lust zum arbeitsamt zu gehen, um von ihnen abhängig zu sein. melden musst du dich natürlich schon. du hast meines erachtens nach ne meldepflicht ab dem datum der insolvenz. ansonsten machen sie dir vielleicht scherereien falls du dich später doch arbeitslos melden mußt...


    fallls du irgendwelche rückfragen hast helfe ich dir gerne, wenn ich kann.... muss allerdings dazu sagen, dass es sowohl mir als auch meinen kollegen an erfahrung fehlt. schließlich ist dies unsere erste insolvenz und ich kann dir nur sagen, wie es bei uns gelaufen ist oder laufen soll.


    ich kann also nur meine erfahrungswerte weiter geben die man sicherlich nicht verallgemeinern kann....



    grüsse secrob

  • Hallo,



    auf alle Fälle weiterarbeiten.......ansonsten gibt es "Dicke" Probleme mit der Bundesagentur für Arbeit.........


    Allerdings wäre ich schon längst bei der Bundesagentur gewesen und hätte mich "Arbeitssuchend" gemeldet.......



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo


    Auf jeden Fall weiter arbeiten, aber bei der Agentur für Arbeit SOFORT "Insolvenzgeld" beantragen.
    Dies muß man so schnell wie möglich nach Kenntnisnahme der Situation machen, ansonsten man den Anspruch auf Insolvenzgeld verliert und im dümmsten Fall gratis arbeitet.
    Grundsätzlich kann man nur innert drei Monaten Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag bei der Agentur für Arbeit geltend machen. Danach verfallen alle Ansprüche !!!


    Und noch was - eine Insolevnz bedeutet nicht das AUS für ein Unternehmen.
    Etwa 42% alle Unternehmen werden wieder aus der Insolvenz entlassen oder landen woanders.
    Die Chancen weiter zu arbeiten sind also gut ...

    SecureWorldwide Ltd
    Rankestraße 35
    01139 Dresden
    Tel.: 0049 (0)351 42 77 992
    Fax: 0049 (0)351 42 77 993
    email@setab.de

  • Hallo.


    Hab das gleiche gerade hinter mir. Erstens Insolvenzgeld kann man erst beantragen wenn man gekündigt hat. Und das mit der Sperre vom Arbeitsamt wenn man kündigt stimmt auch nicht wenn du Aufgrund von ausstehenden Gehaltszahlungen kündigst.


    Wenn du das finanziell verkraften kannst würde ich weiter arbeiten. Das macht sich bei späteren Bewerbungen sehr gut.

  • hi cgh79,



    deine aussage, dass man erst insolvenzgeld kriegt, wenn man gekündigt hat stimmt so nicht. ich habe drei monate insolvenzgeld bekommen und bin immer noch in dem laden.



    gruss secrob

  • Insolvenzgeld kann man beantragen, wenn über das Unternehmen, wo man angestellt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder wenn ein Insolvenztatbestand vorliegt.

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  • Hallo,


    hier eine Richtigstellung zur Zahlung von Insolvenzgeld:


    Daher als von einer Insolvenz betroffener Arbeitnehmer SOFORT zur Bundesagentur für Arbeit !!


    Nur dort kann anhand der persönlichen Situation detailliert Auskunft erteilt werden.



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"



  • Zahlreiche Betroffene werden ohnedies bei der Bundesagentur für Arbeit als Wachleute eingesetzt.
    HS hat mind. 30 Arbeitsagenturen zu "bewachen". Teilweise wurden die früheren Bewachungsfirmen mit Jahreswechsel nicht mehr weiterbeschäftigt, da HS offenbar "preiswerter" anbot und auch die Stellenzahl reduzieren ließ. Etlichen Mitarbeitern der früheren Bewachungsfirmen wurde gekündigt, und die sind dann z.Z. von HS übernommen worden...

  • Hallo,


    na die Firma ist ja auch als "Billiger Jakob" bekannt...........:-)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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