Institut für Sicherheit

  • Zitat

    ...das es nicht möglich ist einem Neuling innerhalb der 2-tägigen WSK auch nur ansatzweise ein Grundwissen zu vermittlen um als Berufswaffenträger tätig zu werden.


    Völlige Zustimmung.


    Leider ist das aber der Normalzustand in Deutschland - und leider auch vom Staat so zugelassen.
    Mitunter ist das der Grund, warum ich strikt gegen die Bewaffnung im Bewachungsgewerbe bin.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Auch wir sind überzeugt davon, dass man mit absolvieren eines WSK-Lehrgangs nicht zum adäquaten Waffenträger wird. Kein Fahrschüler wird zum perfekten Autofahrer nach seiner prakt. Fahrprüfung und ebenso wird keiner erwarten, dass durch die Unterweisung nach §34a GewO (40 UE je 45 Min.) eine neue Sicherheits-Fachkraft entstanden ist.
    Noch vor 4 Jahren war die Schießleistungsprüfung nicht erforderlich. Viele Jahrzehnte haben zehntausende der noch heute tätigen Waffenträger im Sicherheitsgewerbe keinerlei praktische Schießausbildung vor ihrem Dienstantritt genossen. Ebenfalls ist das durchzuführende Quartalschießen keine Schießausbildung, sondern wird von VIELEN nur als notwendiges Übel angesehen.
    Die AWaffV gibt bis heute keine Auskunft, wie die Schießleistungsprüfung abzulegen ist.
    Wir halten uns an die PDV 211 (Polizei-Dienstvorschrift) zur Qualifizierung im Schießen.
    Sofern Teilnehmer an unseren WSK-Seminaren an weiterer Schießausbildung Interesse haben, führen wir diese gerne durch.
    30 Jahre Erfahrung ermöglichen jedem eine hochwertige IFS Schießausbildung, jedoch nur ca. 2 % unsere WSK-Lehrgangsteilnehmer (von ca. 10.000 seit 1986) haben dieses Angebot bislang genutzt.
    Einen weiteren Weg um an ausreichendes Training zu gelangen empfehle ich regelmäßig – „sucht euch bitte einen Schützenverein der praktisches Schießen anbietet“, denn 25m Präzisionsschießen ist der falsche Weg.
    Seit 1999 habe ich geholfen 6 schießsportliche Vereinigungen innerhalb verschiedener Sicherheitsunternehmen aus der Taufe zu heben, die bis heute alle noch bestehen und welchen ich mit Rat und Tat zur Verfügung stehe.


    Jedem verantwortungsbewussten Waffenträger sollte es ein Bedürfnis sein sich weiter zu entwickeln und regelmäßig die erforderlichen Schießübungen und eine regelmäßige Schießleistungsprüfung zu absolvieren.


    Weitere Infos sind auf unserer Hompage zu finden: http://www.d-ifs.de/0000019867…00198670089109/index.html

  • guardian_bw
    Grund, warum ich strikt gegen die Bewaffnung im Bewachungsgewerbe bin


    Sehr geehrter guardian_bw,


    Welche Alternativen sehen Sie, wenn ein Sicherheitsmitarbeiter im Geld- und Werttransport oder Personenschutz nicht mit der Schusswaffe seinen Dienst verrichten soll.
    Es gibt unbestreitbar die Notwendigkeit des Bedarfs an Waffenträgern im Sicherheitsgewerbe.
    Meine Vorstellung einer besseren Qualifikation der Waffenträger wäre es, nach dem erfolgreichen ablegen der Waffensachkunde-Prüfung das Ausstellen eines Waffenscheins vorzunehmen, aber den bewaffneten Einsatz erst dann zuzulassen, wenn eine Ausbildung im Verteidigungsschießen (von xxx Std.) stattgefunden hat.

  • Zitat

    Welche Alternativen sehen Sie, wenn ein Sicherheitsmitarbeiter im Geld- und Werttransport oder Personenschutz nicht mit der Schusswaffe seinen Dienst verrichten soll.


    Zum Thema bewaffneter GWT empfehle ich einen Blick in das entsprechende Forum hier. Dort gibt es einen Thread, der genau diese Problematik behandelt.
    In meinen Augen liegt die Zukunft in der 100% Sicherung der zu transportierenden Werte vor unberechtigtem Zugriff, und zwar bereits ab Übergabe an den Läufer.
    Ist gewährleistet, dass kein Zugriff ausserhalb des Kunden und des GWT-Stützpunktes möglich ist, auch nicht vom Tranportpersonal, sinkt das Überfallrisiko analog dem Überfallrisiko in den Banken.
    Seit diese ihre Gelder entsprechend gesichert haben, sind Überfälle dort nur noch sehr selten.
    Übrigens: Die Bankmitarbeiter sind ja auch nicht bewaffnet...?


    Derzeit gibt es im GWT noch keine Sicherungen wie von mir beschrieben. Das heisst, es gibt sie durchaus bereits zum Teil, sie werden jedoch noch nicht eingesetzt.
    Die Versicherungen und die BG fordern daher derzeit den bewaffneten Geldtransport. Ist für mich auch kein Problem, da vorgeschrieben. Aber ich will das dennoch nicht gut heissen.



    Bewaffneter Personenschutz?
    Entschuldigung, wieviele Aufträge erfordern die Schusswaffe tatsächlich? Zwei von Hundert? Fünf von Hundert?
    Wie oft musste in Deutschland ein privater Personenschützer tatsächlich seine Schusswaffe ziehen?




    Zitat

    Es gibt unbestreitbar die Notwendigkeit des Bedarfs an Waffenträgern im Sicherheitsgewerbe.


    Doch, ich bestreite genau das!
    Meiner Meinung nach wird dem potentiellen Kunden in vielen Bereichen das so verkauft, nicht mehr und nicht weniger. Die zwingende Notwendigkeit sehe ich nicht. Ich sehe vielmehr den einen oder anderen SMA, der unbedingt eine Waffe tragen will und der SDL, der das erfolgreich der Kundschaft verkauft: "Ihr braucht das!"


    Der Bedarf an Waffenträgern lässt sich für meine Begriffe auf genau 3 Bereiche beschränken:
    1. GWT (eingeschränkt, da sofern die 100% technische Sicherung da ist, kann auf Bewaffnung verzichtet werden)
    2. Objektschutz kerntechnische Anlagen
    3. Objektschutz militärische Anlagen.


    Diese 3 Bereiche machen vielleicht zusammen genommen nur einen kleinen Teil aller in Deutschland durchgeführten Sicherheitsdienstleistungen aus.


    Alle anderen Bereiche der Sicherheitsdienstleistungen benötigen keine Schusswaffe.


    Nur meine bescheidene Meinung.



    Zitat

    Meine Vorstellung einer besseren Qualifikation der Waffenträger wäre es, nach dem erfolgreichen ablegen der Waffensachkunde-Prüfung das Ausstellen eines Waffenscheins vorzunehmen, aber den bewaffneten Einsatz erst dann zuzulassen, wenn eine Ausbildung im Verteidigungsschießen (von xxx Std.) stattgefunden hat.


    Meine Vorstellung einer besseren Ausbildung der Waffenträger kann sich kein Unternehmer leisten.
    Wenn jemand beruflich Waffen trägt, dann sollte er bestmöglich ausgebildet sein.
    Ich habe es hier im Forum schon einmal geschrieben: Bevor ich das erste Mal scharfe Munition bekam, hab ich 3 Monate Trockenübungen mit der P5 machen dürfen. Nur um den Umgang mit der Schusswaffe zu lernen.


    Wenn ich mit ansehen muss, wie ein GWT-MA die Schusswaffe von mir am Schalter übergeben bekommt, sie an der Ladekiste (immerhin!) lädt, sie dann mit Lauf in meine Richtung auf den Tresen legt (um zunächst mal noch das Holster am Koppel zu befestigen), dann geht mir schlichtweg das Messer im Sack auf!
    Das hat mit Verteidigungsschiessen nichts zu tun, sondern mit dem grundsätzlichen Umgang mit Schusswaffen.


    So, das musste mal gesagt werden.

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    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Leider entsprechen die Bemerkungen von Karol Hurt und anderer der Realität.
    Auch wir "müssen" innerhalb eines 3-Tage-Lehrgangs einem "Frischling" den Umgang mit einer Waffe beibringen.
    Selbstverständlich besteht er damit die Waffensachkundeprüfung - so wie es der Gesetzgeber will.
    Nur umgehen kann er mit der Waffe dann noch lange nicht.


    *Ausschluss Gefährdung Unbeteiligter
    *Schiessen und Treffen in Notsituationen und in nicht beleuchteter und belüfteter Umgebung
    *Treffen sich bewegender Ziele ohne Kugelfang
    *Rückzug und Deckung suchen
    *etc. etc.
    gehören leider nicht zur gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung.


    Das ist dasselbe, wenn man einem Fahrschüler den Lenker und das Gaspedal zeigt, ihn einmal mit Fahrlehrer um den Block fahren lässt und ihm dann den Führerschein gibt.


    Nur ein Beispiel dazu:
    Wir hatten in unserem letzten Schiesstraining für eine grosses deutsches Unternehmen im GWT-Bereich einen Teilnehmer.
    Dieser hatte die WSK erst wenige Wochen zuvor bestanden, war geil auf's Ballern und hatte sogar schon eine WBK und eine eigene Glock19. Mit der kam er zum Training und wollte unbedingt damit schiessen.
    Fachlich war der nicht schlecht, hatte auf alles eine passende und korrekte Antwort und absovierte die theoretische Niveaufeststellung (die ich immer vor einem Training durchführe) mit Bravour.
    Bei der praktischen Niveaufeststellung (die ich auch immer vor einem Training durchführe) stellte ich dann fest, das er praktisch sehr unerfahren war - er hatte ständig seinen Finger am Abzug ... STÄNDIG ... so auch beim fertigladen ...
    Das Fertigladen führte er auf eine sehr interessante Weise durch - er stellte sich quer zur Schussrichtung, richtete die Waffe in Schussrichtung und manipulierte über Kreuz (!!!) so das die Waffe immer unter seinem linken Arm war (!!!). Das wurde ihm von dem beigebracht, der ihn auf die WSK vorbereitete (!!!)
    Ich wieß den Jungen ebenso ständig darauf hin, das er es lassen solle - bis ich ihn beim dritten Mal vom Training ausschloss und vor die Türe setzte.
    Einen Tag später rief er mich an, entschuldigte sich und bat um eine Privatstunde, die ich ihm zusammen mit zwei anderen gewährte. Das erste Magazin vollkommen korrekt ... beim Fertigladen des zweiten Magazins: Finger am Abzug, fertigladen in "bewährte und bekannter" Weise und bumm der Schuss ging los 33 cm entlang des Unterarmknochens ohne das Gelenk zu treffen ... der heult heute noch ... wegen seinem Arm und den Tritt in den Arsch.


    Und dann noch Anbieter, die dieses System noch unterbieten: Euro 150 inkl. Prüfung.
    Ja ja - ich weiß, ist ja nur die Grundausbildung. Den Rest bringen wir denen anhand der regelmässigen Weiterbildungen bei.
    Nur das die da selten ankommen und schon vorher draußem mit der Kanone rumlaufen und leider laufen die meisten regelmässigen Weiterbildungen anch folgendem Prinzip ab: Vozeitiges Dienstende um 14:00 Uhr, dann ab in die Anlage, dann mal schnell ein Päckchen Munition rauslassen und dann ab zum Bier ...
    Hier sind Unfälle vorprogrammiert und die wirklich professionellen Waffenträger haben einmal mehr das Nachsehen.
    Fahrlässig, hoch fahrlässig ...

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  • Sicherlich liegt hier vieles im Argen.
    Ich persönlich habe in meiner Firma nur Mitarbeiter auf dem Waffenschein stehen, die Ihre Basics und weiteres beim Staat erlernt haben.
    Man kann über die Bundeswehr sagen was man will, aber in Sachen Waffenhandhabung und Sicherheit an der Waffe bekommt man einiges mit auf den Weg.
    Ich finde es eigentlich Schade, dass man es ehemaligen staatlichen Waffenträgern nicht einfacher macht die WSK anerkannt zu bekommen und im Gegenzug die Djangos aussortiert. Mit dem psychologischen Gutachten für unter 25 Jährige ist das meiner Meinung nach alleine nicht getan. Ein beruflicher Werdegang sollte hier viel stärker berücksichtigt werden.

  • hallo,


    nach meinem beitrag am 29.05.2007 rief mich herr karol hurt an und wir hatten ein sehr ausführliches und interessantes gespräch. zunächst möchte ich sagen, das herr karol hurt ein sehr kompetenter mann zu sein scheint welcher sehr viel wissen auf diesem gebiet besitzt. jedoch stellte sich auch herraus, das die waffensachkunde welche ich nach § 31 waffengesetz abgelegt hatte sich von dem umfang der inhalte doch sehr stark von der von herrn karol hurt angebotenen waffensachkunde unterscheidet. wir waren uns auch dahingehend einig, das der umfang meiner waffensachkunde keinesfalls in 10, 16 oder auch 20 stunden zu vermitteln wäre. es wird hier öfter der vergleich mit fahrschulen und der fahrprüfung gegeben, dazu muß man aber auch sagen, das ein fahrlehrer bestimmt wann der schüler bereit zu einer prüfung ist (theoretisch sowie auch praktisch). das finanzielle spielt sicherlich eine rolle, allerdings bin ich auch der meinung, das ein "lehrer" (ausbilder) eine sehr große verantwortung trägt und die gesetzlich vorgeschriebenen 16 stunden sollten als mindestmaß betrachtet werden. je umfangreicher eine "grundausbildung" stattfindet, desto umfangreicher kann eine weiterbildung erfolgen. ich möchte hier etwas in praktische eingehen, z.b. zu den basics gehört die abzugskontrolle (trigger control), eigenständige behebung von störungen, magazinwechsel usw. diese dinge werden in der waffensachkunde keinesfalls ausreichend vermittelt. die sicherheit eines schützen entsteht durch die routine aber auch durch die sicherheit was das waffenhandling betrifft. es dürfte auch eigentlich garnicht vorkommen, das jemand welche die waffensachkunde besitzt immernoch den finger am abzug behält, der getreckte finger gehört mitunter zu den wichtigsten "sicherheits basic`s". alle sicherheitsrelevanten "bewegungsabläufe" müssen allerdings erst automatisiert werden und dies ist in ein paar stunden nicht garnicht möglich. um als beispiel nochmal das fahren zu verwenden, man kann in ein paar stunden nicht das schalten der gänge lernen. dies benötigt zeit und so ist es auch bei der waffenhandhabung und da man sich nicht darrauf verlassen kann, das der schüler zukünftig weiterbildungen besucht und regelmäßig trainiert, müssen die abläufe soweit automatieseirt werden, das eine sichere handhabung gewährleistet ist.


    gruß


    mike

  • Zitat von SAH

    Ich finde es eigentlich Schade, dass man es ehemaligen staatlichen Waffenträgern nicht einfacher macht die WSK anerkannt zu bekommen und im Gegenzug die Djangos aussortiert.


    Stimmt, ich hab meinen Jahren im Knast etwa 3-4 mal pro Jahr ganztägig geschossen...inklusive G3 und MP5....dazu natürlich auch 4 Tage "Grundausbildung", aber privat hab ich da keinerlei Erleichterungen durch...

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Sehr geehrter Mike.


    Dass ein KFZ einer Waffe gleichkommt wird von niemand bestritten.
    Sofern ein Fahrschüler nicht zwei linke Hände hat, besteht er mit 15 Fahrstunden + 14 Sonderfahrten zu je 45 min. die praktische Prüfung. Rechnung: ∑ 29 Fstd. x 45 min. = 21, 75 Std. Ausbildung (nicht mal ein gesamter Tag an Training)
    Ich bin sicher dass viele der Leser nicht mal diese Anzahl der Fahrstunden benötigt haben und dennoch auf die Menschheit losgelassen wurden. Komisch erscheint es mir dass nahezu jeder als erwiesener Idiot gilt der mehr als 25 Fahrstunden benötigt. Allgeneine Meinung: ...wer viele Fahrstunden benötigt muss DUMM sein - wer wenige Stunden benötigt ist dagegen ein TOP Fahrer.


    Optimale Schießausbildung wie ich sie definiere, würde ähnlich wie im Kampfsport ein mehrjähriges Training erforderlich machen. Das Training beim Militär und selbst bei der Polizei ist für mich nicht der Maßstab der Dinge. Die Ausbildung an der Kurzwaffe beim Bund, die oft als vorbildlich dargestellt wird, findet im Durchschnitt so statt, dass kaum mehr als 50 – 80 Schuss abgegeben werden (Wehrpflichtiger). Ich selbst habe seit ca. 30 Jahren einen Munitionsverbrauch von 13.000-15.000 Schuss pro Jahr.


    Ich wünsche uns allen, dass die Security Branche sich in den nächsten Jahren so entwickelt, dass wenn von einer Sicherheitsfachkraft die Rede ist, auch eine solche angetroffen wird.
    Jeder von uns ist gefordert, seinen Teil zur Verbesserung unseres Images zu leisten.

  • hallo sangbo 51


    vollkommen richtig, sehr guter beitrag!!!
    nur sind 16 stunden eine mindestrichtlinie und jedem ausbilder bleibt es selbst überlassen darüberhinaus die ausbildung zu intensivieren. wenn ich als ausbilder die meinung vertrete 16 stunden sind zu wenig, dann biete ich eine längere vorbereitung an. natürlich erhöhen sich die kosten für den/die einzelnen schüler/schülerinnen, allerdings kann ich dann sagen qualität hat ihren preis und ich biete den lehrgang an von dem ich überzeugt bin. die qualitätssteigerung im bewaffneten sicherheitsdienst, beginnt mit der waffensachkunde. ein schüler macht die waffensachkunde und es kann aufgrund dessen ein waffenschein durch die firma beantragt werden (bei entsprechendem bedürfnis) und danach soll der schüler erst lernen mit einer waffe richtig umzugehen? das versteh ich nicht, der unterschied bei einem fahrzeug und einer waffe ist, das sich bei einem fahranfänger eine person nebendran setzen kann um im ernstfall noch die möglichkeit hat einzugreifen. soviel zu dem vergleich fahrzeug und schußwaffe.



    gruß


    mike

  • Zitat

    SAH hat Folgendes geschrieben:
    Ich finde es eigentlich Schade, dass man es ehemaligen staatlichen Waffenträgern nicht einfacher macht die WSK anerkannt zu bekommen und im Gegenzug die Djangos aussortiert.




    Stimmt, ich hab meinen Jahren im Knast etwa 3-4 mal pro Jahr ganztägig geschossen...inklusive G3 und MP5....dazu natürlich auch 4 Tage "Grundausbildung", aber privat hab ich da keinerlei Erleichterungen durch...


    Tja, ich meinte eigentlich wie in meinem Beitrag beschrieben, ehemalige von der BW. Und nicht jetzt kommen mit Erfahrungsberichten vom Nachschub- oder Sanitätsbatalion!
    Ich behaupte für mich Persönlich, vor allem im Bezug auf der Sicherheit an der Waffe, beim Bund das Fundament vermittelt bekommen zu haben.
    Wenn einer im Knast arbeitet, ist die Hauptaufgabe sicherlich nicht die, eine perfekte Handhabung an der MP5 beherschen zu können?!


    Aber was solls, ich werde zu gern und zu leicht Falsch verstanden, aber damit kann ich leben.....

  • Wer mit der MP5 im öffentlichen Raum tätig ist sollte meines Erachtens an der Waffe sehr sicher sein....


    Zudem ist sie tagtäglich im Einsatz, z.B. bei Sammeltransporten.


    In den 90ern war das Risiko im Vollzug mal ernsthaft auf Menschen schiessen zu müssen wahrscheinlich auch grösser als bei der Bundeswehr....


    ..und wenn du dich falsch verstanden fühlst....tja, ich war staatlicher Waffenträger, also bei mir ist da kein Raum für Missinterpretation... :D


    Nichtsdestotrotz sehe ich es wie du, das es in der BRD den Leuten eigentlich im Privatem Gewerbe eigentlich zu einfach gemacht wird, gemessen an den Anforderungen die der Staat an sein eigenes Personal stellt jedenfalls....

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Lieber Kollege von der SAH


    Das alte Waffengesetz bzw. die (alte) AWaffV. sahen die Möglichkeit einer Anerkennung der praktischen Kenntnisse von Polizeibeamten (nach ihrer Ausbildung) und Berufssoldaten vor. In meiner Praxis haben ca. 15 Polizeibeamte und ein Major der BW den praktischen Teil (Waffentechnik/Umgang und Sicherheitsbestimmungen) nicht mehr erneut nachweisen müssen. Da jedoch das zivile Waffenrecht bei diesen Personen nicht oder nicht ausreichend unterrichtet wurde (BW „ZDV“ – Polizei PDV) wurde die Ausbildung und die Prüfung im Waffen- und Beschußrecht von der Ordnungsbehörde gefordert.
    Diese Möglichkeit der Anerkennung von Prüfungsteilen sieht das neue Waffenrecht (WaffNeuRegG) nicht mehr vor, bzw. der Ermessensspielraum des Beamten bei der Waffenbehörde ist durch die neue AwaffV eingeschränkt.

  • Obwohl ich bis zum kotzen an Waffen ausgebidet worden bin, habe ich meine Sachkunde bei Euch gemacht.
    Hatte ich auch kein Problem damit.
    Ist aber auch so, dass in meiner Firma ein aktiver Soldat aus der Infantrie arbeitet(400€, SAZ 12), der hat mit meiner Hilfe die Sachkunde beim Amt anerkannt bekommen, was ich ebenfalls gut finde, was kann man dem in 2 Tagen beibringen was er täglich anderen vermittelt?

  • Sehr geehrter Landgraf.


    Meine Erfahrung mit Justizvollzugsbeamten (Stammheim / Hohenasperg und mit der Sicherungsgruppe in Bruchsal (BW) haben für mich einen ernüchternden Eindruck hinterlassen.
    Die Schießausbildung innerhalb der zweijährigen Ausbildung ist nach meiner Erfahrung alles andere als Vorbildlich. Mit den Schießausbildern der oben genannten JVA´s hatte ich zu tun. Am Standort Hohenasperg und Bruchsal wurde nach meinem Ausbildungskonzept in Theorie und Praxis geschult.
    Leider musste ich erleben, wie ein JVA Ausbilder zweimal während eines Lehrgangs sein Können durch unbeabsichtigte Schussabgaben (direkt vor uns in den Boden und einmal beim Wegstecken in das Holster) unter Beweis stellte.
    Die MP5 ist in vielen Situationen präziser einzusetzen wie die alte Walther P5 (früher) oder heute die H&K P10. Die Magazinkapazität (20 oder 30 Schuss) sind ein weiter Vorteil. Dass die Waffe nur halbauto benutzt wird setze ich voraus.

  • Zum Glück ist Justiz ja Ländersache...und bei uns in der JVA sind ja auch nicht alle Bediensten Waffenträger...das geht schon streng nach Einsatz / Fachbereich...und ein wenig auch nach Interesse und Vorkenntnissen. Wir habe ja auch viele SAZ 8er / 12er bei uns in den Reihen.
    Das Schiessen in den Grund und Fachlehrgängen ist ja aber auch nicht das Ende der Fahnenstange sondern halt die absolute Grundvoraussetzung...und nein, ich denke nicht das es da nicht auch besser gehen würde und weiss auch andere bessere Ausbildungen gibt!!


    Die MP5 selbstverständlich nicht vollautomatisch, wir sind ja doch in Friedenszeiten ^^


    Ein Ausbilder der die Ackerkrume penetriert ist bei uns aber mit Sicherheit längst Zeit Ausbilder gewesen.....



    ..übrigens nette Anrede, bin ich im Forum gar nicht gewöhnt !! :D



    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


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