Frage an die Gefahrgut-Profis:
Hat sich die Prüfzeit für Feuerlöscher auf Gefahrguttransporten verringert?
Frage an die Gefahrgut-Profis:
Hat sich die Prüfzeit für Feuerlöscher auf Gefahrguttransporten verringert?
Hallo,
nein aber die Feuerlöscher müssen nun der neuen EN 3 entsprechen.Die Übergangsfrist für "Altgeräte" ist 2006 abgelaufen.
Deine Firma soll sich dir mal die neue "Checkliste" eines Geräteherstellers besorgen.......
Es gibt eine Regelung, kommt aber auf die Behörde an.
Normal Prüfung der Feuerlöscher alle 2 Jahre !
Bei Gefahrgut und Buse etc. jährliche Überprüfung.
Je nach kann auch die Aufsichtsbehörde und Versicherung eine halbjährige Überprüfung anordnen.
Wende Dich mal an die Fa. Minimax in Bad Urach Schulungsleiter Herr Witsch !
Danke, haui.
Also nach dem aktuellen stand habe ich mich heute kurz schlau gemacht einmahl im Jahr das recht..
Zur Gewährleistung der Funktionssicherheit müssen RWA's und Löschwasserleitungsanlagen jährlich überprüft werden. Feuerlöscher spätestens alle 2 Jahre!
Steigleitung "nass" und "nass/trocken" nach DIN 14461-1: mind. jährlich
Steigleitung "trocken" nach DIN 14462-2: mind. alle 2 Jahre
Feuerlöschgeräten nach DIN 14406-4: mind. alle 2 Jahre
Füll- und Entleerungsstation, Druckerhöhungsanlagen: mind. jährlich
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach DIN 18232-2: mind. jährlich
Brandschutztüren und Türfeststellanlagen nach DIN 18089: mind. jährlich
Brandmeldeanlagen nach VDE 0833-1: mind. jährlich
Über- und Unterfüllhydranten: mind. jährlich
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