Toilettenkontrollen

  • ...letztens kam mal wieder das thema TOILETTENKONTROLLEN auf! :?


    klassisch situation:
    ich bemerke in einer diskothek zwei mann in einer kabine, höre ein symtomatischen "takkern" und/oder "staubsaugen".
    - kloppfen und zum verlassen der kabine aufforderm -außer spesen nix gewesen ?
    - öffnen und gründlich reinigen (inclusive den laden von den "besuchern") ?


    wie handhabt ihr das?
    auf welcher rechtlichen grundlage kann das direkte öffnen der kabine erfolgen?
    was sollte/muß beachtet werden bei reinigung und entsorgung?
    leibesvisitation oder polizei?


    all so dinge eben...[/b]

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • Wir handhaben dies in einigen Objekten mit jeweiligen Hinweis Schildern wie z.B:


    Wer in den WC-Kabinen zu zweit angetroffen wird, muss umgehend das Haus verlassen und erhält ein Hausverbot.


    Somit bewegst Du Dich auf sicherem Terrain, und kannst ebenso reagieren und agieren bei eventuellen Verstößen!



    In diesem Sinne

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • Grins....Damen pudern doch sowieso ständig Ihre Näschen.... :wink:


    In diesem Sinne

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • Hallo,


    Ich möchte einmal an Paragraph 185 Strafgesetzbuch erinnern........


    Die einzig richtige Handlungsweise ist, anklopfen und zum Verlassen auffordern....


    Ansonsten könnte der Spaß für dich (speziell bei weiblichen Gästen) sehr teuer werden......


    Ich möchte nur daran erinnern,das es gerade bei gewissen Volksgruppen die Regel ist,das dort mehrere Frauen gemeinsam die Toilette
    benutzen.....

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • ich weiß ja nicht, was das Öffnen der Toilette für dich mit einer Beleidigung nach § 185 StGB zu tun hat.
    Meiner Meinung nach macht man sich nicht der Beleidigung schuldig, wenn man zwei Personen in einer Toilette dazu auffordert, diese zu verlassen und falls sie der Aufforderung nicht Folge leisten diese zu öffnen.

  • Hallo Subway07,



    das "spannen" (also fremde Leute bei intimen Handlungen zu beobachten) wird nach § 185 StGB verfolgt.....


    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Deinem Beitrag nach ging es doch darum, dass du zwei Personen auf der Toilette antriffst und diese dazu aufforderst, die
    Toilette zu verlassen. Falls sie dem nicht Folge leisten weist du sie darauf hin, dass die Toilette auch mit Gewalt geöffnet wird.
    Du gibst den Personen auf der Toilette genügend Zeit um sich anzuziehen oder was auch immer, darum glaub ich nicht
    dass du wegen Beleidigung angezeigt werden kannst.

  • ...
    meine frage ging vor allem auch darum, die tür auch schon direkt zu öffnen, wenn "klar" ist, dass auf dem örtchen gezogen wird.
    wenn ich da klopfe und lange reden vor der verschlossenen tür halte werd ich hinterher natürlich nichts mehr vorfinden... :wink:

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • Hallo bambam6666,


    Zitat


    meine frage ging vor allem auch darum, die tür auch schon direkt zu öffnen, wenn "klar" ist, dass auf dem örtchen gezogen wird.


    Wieso ist das "klar" ???..............ich kenne Kiddys (also Jugendliche zwischen 16 und 20) die können dir perfekt das
    Geräusch von einem Furz nachmachen.........also an was willst du dann bitteschön festmachen,das die Betäubungsmittel
    konsumieren???.....


    Sind die nämlich nicht dabei,sich eine "Nase" zu nehmen,sondern beim Liebesspiel kannste schon mal sparen.......
    Aktueller Satz dafür ist 2.500 €............ 8)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • hallo @ all


    meine vorgehensweise : beim herren-wc : breitgrinsend normal hereintreten und dann den spruch : tretet näher ran meine herren, denn er ist wirklich kürzer als ihr denkt.
    99,99 % breites, säuerliches grinsen als reaktion


    :beim damen-wc : anklopfen, normal hereintreten, an der tür stehen bleiben und lächeln, dann den spruch : mann auf brücke
    99,99 % breites, teils erschrockenes lächeln als reaktion


    den restlichen, uneinsichtigen 0,01 % erkläre ich auf nachfrage : sicherheitskontrolle um verstöße gegen das btm/g zu unterbinden und um eventuelle "schnapsleichen" nicht in ihrem eigen ....... verrecken zu lassen.


    bis heute hat noch niemand dafür kein verständnis und/oder einsehen gehabt. im gegenteil: es wurde zu 100% begrüßt und bei einem vorfall sogar, sofort und ohne weitere ansagen erste hilfe mitgeleistet.


    bei geschlossenen kabinen, wird ebenfalls angeklopft. 1.x bitte öffnen sicherheitsdienst;
    2.x bitte sofort auf machen, hier ist der sicherheitsdienst, sie zwingen mich sonst über den sichtschutz zu begeben
    3.x gab es bis dato (glücklicherweise) noch nicht.
    würde aber den sichschutz überwinden, es könnte bei keiner reaktion von der gegenseite sich ja wirklich um einen notfall handeln


    sollten mehr als 1 person angetroffen werden : erteilung von hausverbot, begleitung zur kasse, verweißen vom grundstück. einzige ausnahme für mehr als 1 person/stilles örtchen : hilfeleistung unter gleichgeschlechtigen

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