Schriftlicher Prüfungsteil...ich habe (nicht) bestanden....

  • Hey Leute....seit heute scheinen die Prüfungsergebnisse des schriftlichen TEils online zu sein.Ich habe natürlich gleich mit nem


    ziemlich mulmigen Gefühl nachgeschaut und musste mit Entsetzen folgendes feststellen...


    Schutz und Sicherheit 45,0 Note 5
    Situationsgerechtes Verhalten und Handeln 51,0 Note 4
    Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste 50,0 Note 4
    Wirtschafts- und Sozialkunde 59,0 Note 4


    Kann mir einer sagen, ob es da ne chance zur Nachprüfung gibt, oder kann ich es gleich vergessen und es in nem halben Jahr


    erneut versuchen....Desweiteren wollt ich eig mit meiner Freundin zusammenziehen, was ja nun zwecks Geldmangels


    schwierig werden könnte...von daher möchte ich noch ganz gern wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Prüfung selber zu


    bezahlen und schon fest zu arbeiten?


    LG RoB

  • Mach dir nicht zu viel Gedanken. Da du nur die eine 5 hast, wirst du bei der Mündlichen Prüfung in diesem Fach eine Wiederholung bekommen. Das bekommst du aber in den nächsten tagen schriftlich. Wenn du dich dabei ein wenig ansträngst ist immer noch ne gute 3 drin. Bei mir war es ähnlich, aber mit einer 1 im mündlichen hab ich sogar noch ne 2 als Abschlussnote geschafft. :o

  • @ Börser


    Eine gefährliche Antwort!


    @ doR_RoB


    Nachfolgend der § 8 Abs. 5 der Ausbildungsverordnung (bezgl. der schriftlichen Prüfung):


    (5) Sind im Teil A die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von höchstens 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.


    Das bedeutet, der Prüfungsausschuss kann eine Ergänzungsprüfung ansetzen, er kann es aber auch lassen!!!
    In diesem Fall muss der Prüfling die Ergänzungsprüfung beantragen!!!
    Einfach bei der IHK nachfragen.


    Da in diesem Fall SuS mit 45% gewertet wurde, muss die Ergänzungsprüfung in diesem Sperrfach durchgeführt werden. Die Rechnung ist dann ganz einfach: 60% in der Ergänzungsprüfung müssen es mindestens sein.

  • @ Lehrer51
    Ich wollte damit nur sagen er soll sich lieber auf die mündlich konzentrieren und sich keine Gedanken machen wo er das Geld für später herbekommt.
    In die mündliche kommt er so oder so, auch wenn er später noch mal ran muss.
    Die Mündliche Note hat er dann schon mal, so war es jedenfalls bei uns. :!:


    @ doR_RoB
    Was meinst du mit Bezahlen :!:
    Die meisten lassen sich bestimmt nicht Bestechen. :lol:
    Oder meinst du den 34a :?::?:

  • Tut mir leid, aber das ist zumindest immer noch missverständlich.


    Die mündliche Prüfung (Teil B) hat mit der schriftlichen Prüfung (Teil A) nichts zu tun.


    Die mündliche Ergänzungsprüfung gehört zur schriftlichen Prüfung (Teil A), dauert höchstens 15 Minuten und ist schlicht und ergreifend eine Chance, eine eigentlich nicht bestandene schriftliche Prüfung zu bestehen, in diesem Fall, mit 45% in SuS, sollte es relativ einfach sein.


    Noch mal: Die Ergänzungsprüfung kann der PA ansetzen, sonst muss der Prüfling sie beantragen.


    Der Prüfling hat übrigens einen Rechtsanspruch auf diese Ergänzungsprüfung, wenn
    - in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ bewertet wurden,
    - diese Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.


    Das bedeutet, eine Ergänzungsprüfung ist nicht zulässig, um z.B. aus einer 3 eine 2 zu machen.

  • Unsinn, genau das Gegenteil sollte der Fall sein.


    Ich habe schon Prüflinge erlebt, die mit schlechteren "Vornoten" noch bestanden haben. In einem Fall ist es gelungen, aus 37%, war übrigens auch SuS, mit 90% in der mdl. Ergänzungsprüfung noch zu bestehen. Nach meinen Erfahrungen sind 45% als Vorwert gar nicht so schlecht, daher auch von mir:


    Viel Glück

  • hmm, ist natürlich ärgerlich doR_RoB
    aber du schaffst das schon. ich vermute, aufgabe 2 wird dir die 45% verpasst haben, oder? ich fand die so verwirrend, dass ich mich nicht auf die eigentliche fragestellung eingelassen habe, sondern mehr oder minder, fast einen tätigkeitsbericht draus gemacht habe.
    die hauptpunkte von meinen 67 werd ich sicher mit aufgabe 1 (revier) und 3 (observation) rausgeholt haben und den 12 "geschenkten" mit dem markieren der sicherheits MA.


    mach aufjedenfall mit aller ruhe erstmal deine mündliche.
    dann entweder die ergänzungsprüfung, oder halt den kompletten schriftlichen teil nochmal. inmeiner schule sagte der lehrer immer, wenn man SuS versemmelt, muss man alles neu machen. aber da scheint jeder was andres zu erzählen.
    ist ja auch einerlei...du schaffst das schon :wink:
    meine erste gesellenprüfung damals (1995) zum kfz.-mechaniker hab ich auch erst beim zweiten mal geschafft

  • @ lehrer51:
    bei allem respekt. ich denke das (fast) alle verstanden haben was böser sagen wollte.
    Nochmal zum verständnis (allso nicht missverständlich):
    dor_rob wird an der mündlichen ergänzungsprüfung teilnehmen um (ebenso wie Börser) sein ergbnis zu verbessern.
    Und ja! Auch dor_rob wird m fachgespräch teilnehmen, bei dem er sein bestes geben wird um einen guten abschluss zu erlangen (und jeder hat verstanden das es einen unterschied zwischen der Ergänzungsprüfung und dem fachgespräch gibt).


    doR_RoB und alle anderen Prüflige:
    Viel Glück


    PS: Das Fachgespräch für den geprüften meister für schutz und sicherheit steht am 12.06.07 an. Vielleicht weis lehrer51 darüber ja auch schon was näheres.

  • Danke für die große Resonanz...


    also seh ich doch noch ein Licht am Ende des Tunnels :D


    Is hallt alles nen bissl schwer verständlich zumal bei der Beschreibung der Nachprüfung immer nur von 3 Prüfungsteilen gesprochen wird, dass man nur in max 2 von 3 Prüfungsteilen ne 5 haben darf...



    Börser


    Mit bezahlen meinte ich, ob es möglich wäre den Prüfungsteil sebst zu finanzieren und schon als voller MA eingesetzt werden könnte...zwecks GEldmangels in der Ausbildung...die soll ja um die 200€ kosten...

  • da du ja nur in die ergänzungsprüfung gehst ist es nicht notwendig deine prüfungsgebühr selbst zu zahlen. darüber würde ich mir nur gedanken machen wenn du durchfällst und in 6 monaten zur wiederholungsprüfung musst. Dann kannst du dir evtl. überlegen ob du die ausbildung abbrichst um voll zu arbeiten. ob dann allerdings zur prüfung zugelassen wirst kann ich die nicht sagen.


    fragen wir doch mal lehrer51!

  • @ doR_RoB


    Zunächst würde ich mich auf die mündliche Prüfung und die Ergänzungsprüfung konzentrieren, denn wenn das hinhaut, hat sich das Problem von selbst erledigt.


    Sollte es schief gehen, gibt es 2 Möglichkeiten:


    1. Der durchgefallene Azubi kann gem. § 21 BBiG von seinem Ausbildungsbetrieb eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses verlangen und das kann der Ausbildende auch nicht ablehnen (nichts Falsches erzählen lassen). Die Verlängerung läuft bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, längstens 1 Jahr.
    2. Der durchgefallene Azubi kann das Ausbildungsverhältnis auslaufen lassen, Endtermin steht im Vertrag, und sich dann selbst privat bei der IHK zur Wiederholungsprüfung anmelden, die Kosten für die Wiederholungsprüfung muss er dann aber selbst bezahlen (Höhe bei der IHK erfragen), auch hier besteht ein Rechtsanspruch.


    @ thule


    Der mdl. Prüfungsteil beim "Meister für Schutz und Sicherheit" ist ein ganz anderes Problem. Die Verordnung sagt dazu in § 5 Abs. 6:
    Im situationsbezogenen Fachgespräch soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Aufgabenstellungen analysieren, strukturieren und einer begründeten Lösung zuführen zu können. Der Lösungsvorschlag soll möglichst unter Einbeziehung von Präsentationstechniken erläutert und erörtert werden. Das Fachgespräch hat die gleiche Struktur wie eine schriftliche Situationsaufgabe. Es ist dabei der Handlungsbereich in den Mittelpunkt zu stellen, der nicht Kern einer schriftlichen Situationsaufgabe ist, es integriert insbesondere die Qualifikationsschwerpunkte, die nicht schriftlich geprüft werden. Das Fachgespräch soll für jeden Prüfungsteilnehmer und jede Prüfungsteilnehmerin mindestens 45 Minuten und höchstens 60 Minuten dauern.
    Einen verbindlichen "Fragen- oder Aufgabenkatalog" gibt es in diesem Bereich nicht, allerdings gibt es auch hier, wie in vielen anderen Bereichen, von einer Arbeitsgruppe erarbeitete Aufgabenstellungen, die von den PA`s i.d.R. verwendet werden. Unterschiedlich ist auch die Vorgehensweise bei den IHK`s/PA`s, teilweise muss der Prüfling mit einer ausgearbeiteten Präsentation erscheinen, teilweise wird letztlich nur ein mündliches Prüfungsgespräch geführt. Diese beiden Extreme, und alles dazwischen, sind schon vorgekommen.

  • Danke nochmal an alle für die ganzen Antworten...


    und jetzt bitte ich den Rest hier weiter zu posten wer noch bestanden hat bzw wer nicht und an was es lag?!

  • @ thule


    Da habe ich aber schon eindeutigere und bessere Angebote gehabt...


    Aber mal Spass beiseite. Die mdl. Prüfung zum "Meister" ist nach allen mir vorliegenden Informationen der leichteste Teil der Prüfung. Also schön die Nervosität verarbeiten (nicht bekämpfen!), dann wird es schon klappen.


    Viel Glück!!!


    PS. Ich hoffe, wir erfahren das Ergebnis.

  • Versucht doch mal folgende Rechnung.


    Schutz und Sicherheit 80 Punkte x 2 (doppelte Gewichtung des Sperrfachs) = 160 Punkte
    Rechtliche Grundlagen für Sicherheitsdienste = 30 Punkte
    Situastionsgerechtes Handeln und Verhalten = 30 Punkte
    WISO = 30 Punkte
    Gesamt schriftliche Prüfung: = 250 Punkte ./. 2 = 50 Punkte im Gesamtwert


    Ergebnis: Prüfung mit drei Fünfer bestanden!!!!


    Sorry Leute, aber laut Prüfungsordnung und Rückantwort nach schriftlicher Beschwerde eines Prüfungsausschuss vom DIHK in Berlin vollkommen OK.


    Gruß


    Luckyboy :wink:

  • Nun würde mich ja auch mal Interessieren wie die Prüfungen ausgegangen sind.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Also ich habe trotz Nachprüfung mit 67% bestanden...aber nach nun dreijähriger Ausbildung hat sich in meiner Firma zwecks Einsatzes nix geändert, werde zZ als Kurierfahrer abgefertig *grml* hab mich von daher entschlossen zur BW zu gehen, hab ne Stelle als Feldjägerfeldwebel bekommen in meiner Heimatstadt, jetzt heisst es nur noch bis zum Juli die Zeit irgendwie rumbekommen...


    MfG

  • Na dann auch mal herzlichen Glückwunsch.


    Ruder nochmals rumgerissen..... :respekt:

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

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