Ein Polizeiboot stellt in eine ausgewiesene Sicherheitszone eindringende Boote. Wie, das ist aus beiliegende Link ersichtlich:
http://www.n-tv.de/811933.html
Ob das wohl eine angemessene Notwehrhandlung zum Schutze der G8-Teilnehmer war oder eine angemessene Besitzschutzhandlung zum Schutze der deutlich ausgewiesenen Sicherheitszone war ???
Meine Meinung dazu steht ... Ob wir das auch so hätten dürfen, wenn wir diesen G8-Gipfel oder den "Gipfel" einer privaten Institution schützen würden ??? Ich denke, wir säßen jetzt alle vor dem Richter ...