Urlaubsentgeld zahlt der AG nicht, was kann man unternehmen

  • Es geht um das Bundesurlaubsgesetz § 11 (Urlaubsentgelt), Land Brandenburg, bei einem Std.lohn von 4,20 € brutto.

    Wenn ein Arbeitgeber das Urlaubsentgelt nicht den Angestellten vergütet/auszahlt (sich dagegen sträubt, obwohl es ihm eindeutig zusteht) und der AG sogar den Arbeitnehmer anfängt zu erpressen in dem er ihn nur noch 8 Std. täglich arbeiten lassen will (obwohl er bisher 12 Std.tägl., arbeitete und auch weiterhin arbeiten will, ansonsten er bedeutend weniger Geld verdienen würde).

    Gibt es nicht ein Amt was dies überprüft, das auch Gesetze eingehalten werden?

    Was unternimmt hier der Gesetzesgeber? Oder sind es etwa Organisationen oder Verbände (WELCHE ?)?

    Betriebsräte gibt es i.d.R. nicht in diesen Betrieben, obwohl oftmals gleich mehrere 100 Angestellte dort tätig sind.

    Aus guter Quelle ist mir bekannt, dass davon mehrere 1.000sende von Arbeitnehmer in Deutschland, im Wachschutz, betroffen sind und denen auch das Urlaubsentgelt nicht bezahlt wird.

    Dann noch der Arbeitgeber äußerte: „……wenn Geld fehlt, kann ja jeder zum Arbeitsamt gehen und sich die Differenz holen, die einem zusteht zum Leben…...".

    Wo sind denn hier die Rechte geblieben? Muss nicht Recht, Recht bleiben?

    Nun bitte nicht den Hinweis: Rechtsanwalt nehmen. Was könnte denn der Rechtsanwalt schon machen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur noch 8 Std. täglich arbeiten läßt und dieser dann noch einen geringeren Lohn hätte (zum überleben dann gar nicht mehr reichen würde)?
    Es ist doch schon Erpressung?

    Warum soll man denn das Arbeitsamt noch zusätzlich belasten?

    Oder war das das Denken beim Gesetzesentwurf, das die Arbeitsämter dann ja die Differenz zahlen können/sollen?

  • Es gibt jede Menge Institutionen und Verbände, die man einschalten kann. Teilweise muss man aber Mitglied sein, außerdem ist immer die Frage, wie die Interessenlage und die Möglichkeiten aussehen.
    Einen Rechtsanwalt kann man einschalten, halte ich aber in diesem Zusammenhang für unnötig.
    Es gibt eine Institution, die sich definitiv darum kümmert, nichts kostet und außerdem richtig Druck machen kann (z.B. Bussgelder in wirklich beträchtlicher Höhe, Schließung eines Betriebes), nämlich das "Gewerbeaufsichtsamt".
    Link für Brandenburg:
    http://www.nichtraucherschutz.…ae-ndern.html#Brandenburg


    Einfach aus der Liste das passende Amt raussuchen und dort anrufen oder eine EMail schreiben.

  • @


    Ist die betreffende Firma im BDWS?
    Aber wohl eher nicht...
    Brandenburg hat meines Wissens einen MTV & LTV...
    (sollte auf den Seiten vom BDWS gefunden werden!, & auch ob dieser als allgemeinverbindlich erklärt wurde, bin mir da nicht sicher)


    Ich würde es mal bei der BG versuchen

  • Reden wir hier vom Urlaubsentgelt (also der "Ersatzleistung" für den Arbeitslohn), oder dem Urlaubsgeld, das nach Tarifvertrag zusteht und nicht bezahlt wird?

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat

    Ich würde es mal bei der BG versuchen


    Faultier


    BG? Berufsgenossenschaft oder was meinst du? Was anderes kommt mir bei dieser Abkürzung grad nicht in den Sinn.
    Falls ich richtig liege: Was haben die mit dieser Problematik zu tun?

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo !


    Natürlich muß Recht auch Recht bleiben.


    Der Hinweis auf das Gewerbeaufsichtsamt ist sehr gut, denn die können wirklich etwas bewegen.
    Ansonsten wäre auch noch ein Hinweis an die Steuerfahndung in Betracht zu ziehen.
    Warum ?
    Sollte der AG nämlich an den AN zwar kein Urlaubsentgeld zahlen, aber hinter verschlossenen Türen ganz anders mit dem Finanzamt abrechnen, dann wäre da ein Ansatzpunkt für die Steuerbehörde.
    Es könnte ja sein, dass er mehr Ausgaben (nämlich das Urlaubsentgeld) beim FA geltend macht, aber diese ja tatsächlich nicht zahlt und somit ein Mehr an Plus in der eigenen Kasse hat.


    Ein Rechtsanwalt wäre ggfs. auch hilfreich.
    Nach dem Gesetz hat eine Berechnung des Urlaubentgeldes nach dem Lohn der davor liegenden 13 Wochen zu erfolgen.
    Hier kann der RA ansetzen und eine ordentliche Abrechnung und Auszahlung erwirken.
    Sollte der AG sich weigern, so hat man gem. den geltenden Arbeitsgesetzen einen Anspriuch darauf und kann diese einklagen.
    Sollte der AN schon längere Zeit (z.B. ein Jahr lang oder mehr) in 12 Std. Schichten arbeiten und aus (vorgeschobenen) Gründen der Anspruchstellung auf 8 Std. Schichten herabgesetzt werden, so hat man auch gem. Arbeitsrecht einen Anspruch auf weitere Beschäftigung von 12 Std. oder Ausgleich der verlorenen Zeiten durch finanzielle Zahlungen.
    Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn am Objekt nicht sowieso auf 8 Std. Schichten umgestellt wurde.


    Den Anspruch der Zahlung des Unterschiedbetrages zw. 8 Std. Schichten und 12 Std. Schichten ergibt sich aus dem Recht der Besitzstandswahrung.


    Viele Grüße
    sniper050

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

  • Bedanke mich ganz herzlichst für die Hinweise.
    Es gibt nicht schlimmeres, als vom Arbeitgeber noch erpresst zu werden, und dagegen wird man sich wehren (nicht wie viele andere Kollegen: "...ich habe Angst..., ich wage es nicht... etc.").
    Hoffentlich ist dann noch für mich eine andere Anstellung zu finden (Festbewachung) im Land Brandenburg, wenn der AG mich (vermutlich) eines Tages kündigen wird. Nur WO?

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