• Erster Beitrag

    Es is so langweilig hier geworden, da dacht ich, ich schenk den jenigen die überhaupt noch was von sich geben, ein paar lustige Zeilen:


    Kommt ein 94-jähriger, in heller Aufregung, zum Arzt:
    "Herr Doktor, ich raff' et net, ich raff' et net. Ich bin 94, meine Frau ist 30 und kriegt ein Kind. Ich raff' et net, ich raff' et einfach net!" Da sagt der Arzt:
    "Nun mal ganz ruhig. Stellen Sie sich vor, sie gehen sonntags im Wald spazieren und sehen einen Hasen. Sie legen ihren Spazierstock an, zielen und rufen PENG - und der Hase fällt tot um."
    "Ja, ist doch klar!" sagt der alte Mann, "da hat jemand anders geschossen."
    "Sehn se, sie raff'n et doch..."


    Arzt: OK, schaun wir mal in unserm schlauen Buch nach.
    ...grüner Penis - muß amputiert werden... lila Penis - muß amputiert werden... blau-gestreifter Penis - auch amputiert werden...
    ahh da haben wir's: silberner Penis - muß NICHT amputiert werden ...
    Patient: Gott sei dank!
    Arzt: ...fällt von selbst ab!


    Fragt die alte, sehr reiche Dame den Schönheitschirurgen:
    "Könnten Sie bei mir auch einige Eingriffe vornehmen?"
    Der Arzt betrachtet sie einige Zeit und meint dann:
    "Leider nein, Enthauptungen sind in unserem Lande verboten."


    Auf dem Friedhof wird ein Herzspezialist beerdigt.
    Der Sarg steht vor einem riesigen, überdimensionalem Herz.
    Der Pfarrer hält seine Rede. Als er fertig ist und alle Abschied genommen haben, klappt das Herz auf, der Sarg rollt hinein und das Herz klappt zu.
    In diesem Augenblick fängt ein Trauergast laut an zu lachen.
    Fragt ihn sein Nachbar:
    "Warum lachen denn Sie?"
    "Ich mußte an meine Beerdigung denken..."
    "Was gibt es da zu lachen?"
    "Ich bin Gynäkologe..."


    Eine Weisheit der Dakota-Indianer sagt: "Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab."


    Doch im Berufsleben versuchen wir oft anderer Strategien, nach denen wir in dieser Situation handeln:


    Wir besorgen eine stärkere Peitsche.
    Wir wechseln die Reiter.
    Wir sagen:"So haben wir das Pferd doch immer geritten."
    Wir gründen einen Arbeitskreis, um das Pferd zu analysieren.
    Wir besuchen andere Orte, um zu sehen, wie man dort tote Pferde reitet.
    Wir erhöhen die Qualitätsstandards für den Beritt toter Pferde.
    Wir bilden eine Task Force, um das tote Pferd wiederzubeleben.
    Wir schieben eine Trainingseinheit ein, um besser reiten zu lernen.
    Wir stellen Vergleiche unterschiedlich toter Pferde an.
    Wir ändern die Kriterien, die besagen, ob ein Pferd tot ist.
    Wir kaufen Leute von außerhalb ein, um das tote Pferd zu reiten.
    Wir schirren mehrere tote Pferde zusammen, damit sie schneller werden.
    Wir erklären: "Kein Pferd kann so tot sein, dass man es nicht noch schlagen könnte."
    Wir machen zusätzliche Mittel locker, um die Leistung des Pferdes zu erhöhen.
    Wir machen eine Studie, um zu sehen, ob es billigere Berater gibt.
    Wir kaufen etwas zu, das tote Pferde schneller laufen lässt.
    Wir erklären, dass unser Pferd "besser, schneller und billiger" tot ist.
    Wir bilden einen Qualitätszirkel, um eine Verwendung für tote Pferde zu finden.
    Wir überarbeiten die Leistungsbedingungen für tote Pferde.
    Wir richten eine unabhängige Kostenstelle für tote Pferde ein.
    (*wiewahrwiewahr*)


    Greetz die blue
    :twisted:


    Ps: Das is nicht nur die Aufforderung dies hier zu lesen, sonder eventuell macht es Sinn auch was darunter zu schreiben ????
    OMG was is hier bloß los.... *kopfschüttel*

    "Geh und lackier dir die Nägel!"
    "Alles klar Baby, aber dann kratz ich wem anders den Rücken!"

  • In der Schule streiten sich drei Kinder darum, wessen Vater das höhere Ansehen in der Gesellschaft genießt.


    Kind A sagt. Mein Papi arbeitet in ner Werkstatt - der wird dort von allen Meister genannt.


    Kind B meint dazu: Das ist doch gar nix! Mein Vater arbeitet beim Gericht, er wird immer mit "Euer Ehren" angesprochen!


    Kind C schaut ganz gelanweilt drein und sagt: Mein Papa wiegt 300 Kilo, auf der Straße sagt jeder "Oh Gott"!

    Jedes Schiff was dampft und segelt, braucht einen der die Sache regelt!

  • Einer steinalten Burgdame erscheint eine gute Fee.
    Diese offenbart der Burgdame dass diese drei Wünsche frei habe.
    Als erstes wünscht sie sich, dass sie 25 Jahre jünger ist - die Fee schnippt mit den Fingern - die Burgdame ist nun wieder eine bildschöne junge Frau. Als zweiten Wunsch gesteht die nunmehr junge Frau, dass sie sich ein richtig tolles, teures, zu ihrem jungen Antlitz passendes Kleid wünscht - kein Problem für die Fee!
    Der dritte Wunsch ist, dass der Kater dort auf der Fensterbank ein knackiger, holder, stattlicher und junger Prinz sein soll. Auch das erfüllt die Fee im Nu!


    Überwältigt von ihrem Glück schmiegt sich nun die junge Frau an ihren Prinzen mit den breiten Schultern, und haucht ihm lüstern ins Ohr:
    "Liebling, was machen wir nun?"
    Darauf entgegnet der Prinz: "nix, Du hast mich vor ner Woche kastrieren lassen!"


    :todlachen:

    Jedes Schiff was dampft und segelt, braucht einen der die Sache regelt!

  • Mein Kollege hat beim Stöbern im Internet eine überaus lustige Seite gefunden. Ich komme nicht daran vorbei, diese "Dienstanweisung" hier einzustellen. Aber bitte - NICHT ZU ERNST NEHMEN UND NICHT NACHMACHEN!!!!



    "Wie einige meiner Leser wissen, bin ich beruflich im Werkschutz tätig. Eine Dienstanweisung, also ein Leitfaden für die Arbeit als Werkschützer, wird für jede Dienststelle selbst erstellt, wobei es diverse Grundregeln gibt, die immer mehr oder weniger die gleichen sind.
    Das Problem ist nur immer, der Werkschützer hat nicht genug Macht und Entscheidungsgewalt.
    Aus diesem Grunde habe ich einmal eine perfekte Dienstanweisung geschrieben, die dem Mann im Wachhaus endlich all die Befugnisse zusichert, die er für seine Pflichterfüllung braucht.
    Es folgt:


    DIE PERFEKTE DIENSTANWEISUNG FÜR DEN WACHDIENST


    1. Weisungsbefugnis
    Der Mitarbeiter untersteht fachlich und disziplinarisch der
    Fa. Wachdienst Mustermann
    Sicherheitsweg 13
    54321 Sicher
    Zuständiger Einsatzleiter : Herr Wergrad Daist
    Ausschließlich oben genannte Personen sind dem Mitarbeiter der Firma Wachdienst Mustermann (im Folgenden „Werkschutz“ genannt) weisungsbefugt. Andere haben ihnen nichts zu sagen, außer der Tageszeit. Wer die Tageszeit nicht oder unfreundlich meldet wird mit einer Tracht Prügel (mindestens 20 Hiebe) bestraft.
    Weisungen, die den Dienstablauf betreffen, sind von anderen Personen nicht entgegenzunehmen. Insbesondere nicht von Menschen die keine Ahnung haben wie der Dienstablauf aussieht oder wie man „Dienstablauf“ buchstabiert.
    Im Zweifelsfall sollte immer ein Rückruf unter
    01Z8/Yq73z87o
    oder
    010i3/jU25g9“6.
    erfolgen. Wenn dort niemand zu erreichen ist, dann ist nach eigenem Ermessen zu verfahren.
    Vom Auftraggeber sind im Ereignisfall bei Gefahr im Verzug folgende Personen weisungsberechtigt:
    Herr Niemand
    Frau Nimmermehr
    Herr Kann-Garnichtsein
    Gefahr im Verzug ist dann gegeben wenn der Werkschutzmitarbeiter tot oder handlungsunfähig ist. NUR DANN!
    2. Mit geltende Anweisungen
    Die Allgemeine Dienstanweisung des BDWS ist von den Mitarbeitern der Fa. Wachdienst Mustermann ohne Ausnahme zu missachten, da sie nur für den Allgemeinen, ungeschulten Werkschützer gültig sind. Für die hochqualifizierten Mitarbeiter der Fa. Wachdienst Mustermann gelten höchstens die hier abgedruckten B-Versionen der Gesetzestexte.
    Besonders hervorzuheben:
    • Die Grenze des Handelns und der zu treffenden Maßnahmen ergeben sich aus den ungeschriebenen Gesetzen der eigenen Willkür.
    • In diesem Zusammenhang ist besonders darauf hinzuweisen, dass der Mitarbeiter nicht die Eigenschaften und Befugnisse eines Polizeibeamten, eines Hilfspolizeibeamten oder eines sonstigen Bediensteten einer Behörde besitzt, sondern (da er sowohl Fachlich als auch Menschlich als kompetenter anzusehen ist) über ihnen steht und somit diesen Personen gegenüber in vollem Umfange weisungsbefugt ist.
    3. Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Unfallverhütung
    Der Werkschutz ist verpflichtet, die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften bei den Mitarbeitern des Objektes in dem er eingesetzt ist durchzusetzen. Der Werkschutz ist befugt bei Nichtbeachtung nach eigenem Ermessen Geld- und/oder Haftstrafen zu verhängen und einzutreiben.
    § 5 UVV BGV C 7 (Version B) „Berauschenden und betäubende Mittel“
    Der Genuss von alkoholischen Getränken und die Einnahme anderer berauschender und betäubender Mittel sind für die Mitarbeiter des Werkschutzes unumgänglich. Bei Dienstantritt hat der Blutalkoholspiegel auf einem Niveau von nicht weniger als 0,5 Promille zu sein, damit das klare Sehen, die Auffassungsgabe und die Gewaltbereitschaft in einem für den Werkschutz angemessenem Grat verstärkt sind. Bei Streifengängen in Regen, Kälte, Hitze oder klarer Luft ist ein mit Schnaps gefüllter Flachmann mitzuführen, um der Gefahr vorzubeugen das der Blutalkoholspiegel auf weniger als 0,5 Promille fällt.
    § 19 UVV BGV C 7 (Erweiterung) „Verbot von Scheinwaffen“
    Das Bereithalten und führen von Schreck- oder Gas-Schusswaffen ist bei der
    Durchführung von Wach- und Sicherheitsaufgaben unzulässig, da sie ein falsches Gefühl von Sicherheit vermitteln.
    Besser geeignete Waffen sind: Schrotflinten, Halb- sowie Vollautomatische Handfeuerwaffen mit einem Kaliber von nicht weniger als 9mm, Raketenwerfer, Kettensägen (Benzinbetrieben), Flammenwerfer, Reizstoffsprühgeräte, Viehtreiber (nur bei Tagdienst zur Kontrolle von Mitarbeitern) und sämtliche Gegenstände die zum „Herbeiführen einer Explosion“ dienlich sind. Im Ausnahmefall kann auch ein Baseballschläger als geeignete Waffe angesehen werden, vorausgesetzt es befinden sich mindestens drei (3) rostige Nägel auf der Schlagfläche.
    Laserschwerter sind nur nachts einzusetzen.
    § 32 StGB „Notwehr“ (Version B)
    Notwehr ist die Verteidigung gegen einen Angriff, die Provokation eines Angriffs oder einen Akt der als Provokation angesehen werden könnte. Der Mitarbeiter des Werkschutzes ist in diesem Falle berechtigt jedwede Maßnahmen zu ergreifen die zur Beendigung des Angriffes führen.
    Merke: Mit den Lebensfunktionen des Angreifers endet in der Regel auch der Angriff
    § 127 StPO „Vorläufige Festnahme“ (Version B)
    Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt oder nimmt sich dem Werkschutz gegenüber „Freiheiten“ heraus, so ist er auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Dies gilt im Übrigen auch für verdächtige Personen auf dem Betriebsgelände. Achtung: Den Begriff „Misshandlung“ gibt es bei einer vorläufigen Festnahme nicht! Widersetzt sich die verdächtige Person der Festnahme (was nach eigenem Ermessen abzuschätzen ist) ist von unnötiger Gewalt Gebrauch zu machen. Hierzu zählt auch der Einsatz von Reizstoffsprühgeräten und Reizstromgeräten.
    Verdächtige Personen werden folgendermaßen deklariert:
    Verdächtig ist jeder der merkwürdig aussieht, eine merkwürdige Aussprache, Gangart, Kleidung, Hautfarbe oder Gesinnung hat oder dessen Nase dem Werkschutzmitarbeiter nicht gefällt.
    Kinder dürfen nach § 127 nicht festgenommen werden, sondern werden mit einer Tracht Prügel nach Hause geschickt. Kinder sind im Sinne dieser Regel Menschen unter 4 Jahren.
    Umgang mit Schusswaffen:
    Personen die sich nach Betriebsschluss auf dem Gelände befinden gelten als gefährlich und müssen sich der Gefahr erschossen zu werden bewusst sein. Widersetzt sich die verdächtige Person der Verhaftung ist aus Gründen des Selbstschutzes unverzüglich von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.
    Da Seitens des Gesetzgebers ein Warnschuss in die Luft vorgeschrieben wurde, ist es nach der Erschießung unumgänglich diesen abzufeuern.
    Beim Abfeuern einer Feuerwaffe ist darauf zu achten dass der erste Schuss ins Bein (Jochbein, Schambein, Steißbein, Nasenbein etc.) der verdächtigen Person erfolgt. Widersetzt sich die Person anschließend immer noch der Verhaftung, oder Blutet auf provokative Weise, ist ein zweiter Schuss in die letalen Zonen vorzunehmen.
    Beim Streifengang ist darauf zu achten das aus Gründen des Selbstschutzes der Lauf der Waffe immer vom Körper weg gerichtet ist.
    Bei Gefahr im Verzug (Angst, Geräusche, verdächtige, nicht sofort identifizierbare Personen) ist laut „HALT!“ zu rufen und dann sofort gezielt zu feuern. Achtung: Es besteht die Gefahr, dass der Angreifer ebenfalls im Besitz einer Waffe ist, daher ist es unumgänglich für den guten Wachmann nicht zu zögern.


    4. Bewachungsverordnung
    BewachV § 10 (Version B)
    Das Führen einer Schuss-, Hieb- und Stoßwaffe sowie Reizstoffsprühgeräte sind für den Werkschützer im Pforten- und Tordienst unentbehrlich, da im Ereignisfall jeder Gebrauch dieser Waffen unverzüglich stattfinden muss. Auf die Gefahren der Belagerung durch Zombies ist hier besonders hinzuweisen. Im Zweifelsfalle wird angenommen dass es sich bei merkwürdig aussehenden, sprechenden oder bewegenden Individuen um Zombies handelt. Es sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
    In besonderen Einzelfällen kann auch die Mag-Lite oder ein geeignetes Stahlrohr zur Hiebwaffe umfunktioniert werden, vorausgesetzt dass sie zum Angriff auf die Lebensnotwendigen Organe geeignet ist und die Fähigkeit besitzt den Schädelknochen zu brechen.
    5. Umgang mit Fundsachen
    Fundsachen
    Fundsachen sind Gegenstände, die auf dem Betriebsgelände gefunden wurden oder nach gründlicher Durchsuchung der Spinde und Umzugsräume der Mitarbeiter sichergestellt werden konnten. Fundsachen werden vom Werkschutz ersatzlos konfisziert.
    Fundsachen die der Werkschutz nicht für den persönlichen Gebrauch benötigt können im Einzelfall beim Internet-Auktionshaus E-Bay vom Vorbesitzer zurückersteigert werden. Hierbei fällt automatisch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € an.
    6. Dienstleistungsbeschreibung
    Allgemeines:
    - Das Wachhaus ist Aufenthaltsraum für den Werkschutz und befreundete Personen.
    - Es ist dem Werkschutz untersagt, artfremde Tätigkeiten auszuführen. Ausgenommen hiervon sind Tätigkeiten die zur persönlichen Bereicherung oder zum Wohle des Werkschutzmitarbeiters beitragen.
    - Das Parken im Bereich des Wachhauses ist fremden Personen nicht gestattet, damit Platz für die Fahrzeuge des Werkschutzes ist.
    - Da der Werkschutzmitarbeiter das Wachhaus in der Regel nicht verlassen kann, sind die von ihm selbstgewählten Pausenzeiten zu respektieren. In dieser Zeit ist er weder anzusprechen noch zu belästigen.
    Meldepflicht:
    Grundsätzlich sind alle Schäden nach den betrieblichen Anweisungen an den Werkschutz zu melden, damit dieser bei seinen Rundgängen darauf vorbereitet ist, bzw. den Rundgang wegen Eigengefährdung aussetzen kann.
    Zur Räumung oder Teilräumung des Betriebs im Gefahrenfall liegt ein Einsatzplan vor. Die Mitarbeiter haben umgehend festgelegte Stellen aufzusuchen; die jeweiligen Abteilungsleiter melden Vollzähligkeit. Den Anweisungen des Werkschutzes ist hier insbesondere Folge zu leisten, so sinnlos und zweckfremd sie auch erscheinen mögen. Für Verbrennungen oder Todesfälle durch mangelnde Koordination bei der Räumung kann der Werkschutz nicht haftbar gemacht werden. Jeder ist für sich selbst verantwortlich!
    Niemand kann vom Werkschutz erwarten dass er über alles informiert wird. Im Zweifelsfall ist die gewünschte Information beim Werkschutz einzuholen.
    Tätigkeiten des Werkschutzmitarbeiters:
    Der Werkschutzmitarbeiter hat ein sehr breit gefächertes Aufgabengebiet. Hier sind lediglich die allgemeinen Tätigkeiten, differenziert nach Tag- und Nachtdienst aufgeführt. Die Aufgaben des Einzelnen Mitarbeiters sind stark von dessen Neigungen und Interessen abhängig.
    Tagesdienst:
    - Studie der einschlägigen Tageszeitungen und Wochenmagazine oder anderer Printmedien.
    - Annahme und Durchsicht von Paketsendungen (zum Eigennutz)
    - Leibesvisitation von weiblichen Mitarbeitern (Ausnahmen möglich)
    - Schikanieren von Betriebsangehörigen
    - Den „großen Mann“ raushängen lassen
    - Zeigen „wer-hier-der-Boss“ ist
    - Verkostung sämtlicher Kantinenprodukte (Ausnahmen möglich)
    - Vernichtung von gefährlichen, koffeinhaltigen Heißgetränken
    Nachtdienst:
    - Werkverschluss nach Betriebsschluss des Objektes
    - Entfernung von verdächtigen Personen mittels geeigneter Waffe
    - Kontrollgänge zur Sicherstellung von Fundsachen
    - Überprüfung des Nachtprogramms
    - Ausruhen der Augen und des restlichen Körpers
    - Kontrolle der Büros und Schreibtische der Geschäftsleitung
    - Verkostung der Kantinenprodukte vom nachfolgenden Tag
    - Testung der neuesten Computerspiele
    - Sichtung der aktuellsten DVDs
    - Überprüfung der Downloadgeschwindigkeiten der Rechner in der Geschäftsleitung
    Betreten/Verlassen des Betriebsgeländes:
    1. Mitarbeiter
    Mitarbeiter der zu bewachenden Firma haben das Werksgelände einzeln zu betreten. Hierbei ist die Identität der eintretenden Person sicherzustellen. Der Werkschutz ist befugt zu diesem Zweck eine Strichcode-Tätowierung auf der Stirn des Mitarbeiters anzubringen, um den Identifikationsvorgang zu beschleunigen.
    Mitarbeiter zahlen bei Betreten des Betriebsgeländes eine tägliche „Werkschutzgebühr“ in Höhe von 5€, die wöchentlich oder monatlich im Voraus zu entrichten ist. Sie stellt sicher, dass der Werkschutzmitarbeiter „nach bestem Wissen“ Schäden von dem Betriebsmitarbeiter fern hält.
    2. Zutritt von Behörden
    Mitarbeiter folgender Behörden dürfen das Betriebsgelände zum ermäßigten Preis von 2,50€ betreten:
    a) Polizei und Feuerwehr im Einsatz
    b) Veterinärbehörde
    c) Gewerbeaufsichtsbehörden
    d) Zollfahndung
    Außer a) ist das Befahren des Betriebsgeländes nicht erlaubt. Fahrzeuge müssen auf dem Besucherparkplatz abgestellt werden. Für sie gilt die Parkplatzgebühr für Nicht-Firmenangehörige: 2,50 pro Angefangene Stunde.
    3. Sonderzugangsregelung
    Folgende Personen sind zum Betreten des Betriebsgeländes außerhalb der Geschäftszeiten berechtigt:
    - Mitarbeiterinnen von Escort-Services
    - Pizzalieferanten (auch andere Schnellimbissfahrer)
    - Mitarbeiter der Fa. Video-Taxi
    - Freunde des diensthabenden Werkschutzmitarbeiters
    Torkontrolle:
    - Firmenangehörige müssen die Kontrollstelle einzeln passieren.
    - Attraktive Weibliche Mitarbeiter haben sich vor der Kontrollstelle sämtlicher Kleidung zu entledigen und unaufgefordert im Wachhaus zur Leibes- und Körperhöhlenvisitation zu erscheinen.
    - Es erfolgt eine Auswahl der Personen durch Zufallsgenerator. Bei begründetem oder unbegründetem Verdacht kann eine Auswahl willkürlich erfolgen.
    - Die Leibesvisitation kann im Pförtnerhaus stattfinden, da es rundherum mit durchsichtigen Glasscheiben versehen ist.
    - Mitgeführte Wertgegenstände werden vom Werkschutz ersatzlos konfisziert.
    7 .Betriebsordnung für Mitarbeiter und Besucher
    Gültigkeitsbereich:
    Die Betriebsordnung gilt für alle Personen die sich vorübergehend oder dauerhaft auf dem Firmengelände sowie in einem Umkreis von 5 km aufhalten.
    Der Betriebsordnung unterstehen alle Mitarbeiter und Besucher, inklusive Geschäfts- und Betriebsleitung, Betriebsratsangehörige und Mitarbeiter von öffentlichen Ämtern die sich auf dem Werksgelände aufhalten. Ausgenommen sind lediglich Mitarbeiter des Werkschutzes als ausführende Kraft.
    Richtlinien:
    Den Anweisungen der Mitarbeiter des Werkschutzes ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt für die Zeitdauer des Aufenthaltes auf dem Betriebsgelände, sowie in einem angemessenen Zeitraum (48 Stunden) nach Verlassen des Geländes.
    Der Mitarbeiter des Werkschutzes ist ausschließlich mit „Sir“ anzureden. Die Anrede hat das erste sowie das letzte Wort eines Satzes zu bilden.
    1. Gefahrenbereiche/Kleiderordnung
    Personen welche die Zonen "Hohes Risiko", „Niedriges Risiko“ oder "Kein Risiko" betreten (Achtung; Zone „Kein Risiko“ ist nicht Ausgeschildert!), müssen saubere Schutzkleidung (Kittel), Kopfbedeckung, Leinen, elektroschockunterstützte Peilsender und Ganzgesichtsmasken tragen. Kittel und Kopfbedeckung werden vom Betrieb kostenpflichtig zur Verfügung gestellt, Masken sind selbst mitzubringen. Die Überwachungseinheiten werden gegen ein Pfand in Höhe von 150€ vom Werkschutz angebracht. ACHTUNG: Pfand wird nicht zurückerstattet!
    Die Kittel müssen geschlossen sein. Das Haupthaar wird mittels Brandrodung durch den Werkschutz vorsorglich entfernt. Die Maske muss das Gesicht vollständig und blickdicht bedecken. Die elektroschockunterstützten Peilsender werden von fachkundigen Mitarbeitern des Werkschutzes angebracht. Der Werkschutz hält für ein geringes Entgelt Unterhosen aus Wasserfestem Polyethylen bereit, welches sich in Zusammenarbeit mit den elektroschockunterstützten Peilsendern als äußerst praktisch erwiesen hat. Ferner ist auf Anordnung des Werkschutzes ein Knebel zu tragen. ACHTUNG: Das Tragen der Schutzkleidung befreit nicht von der Tragepflicht allgemeiner Kleidung!
    Vor Betreten der Zonen "Hohes Risiko" und „Niedriges Risiko“ sind Schmuck und Uhren beim Werkschutz zwecks Versteigerung bei "E-Bay" abzugeben. Der Erlös kommt den Flutopfern in Mogambishusitaneski zugute. Sollte dort kein Bedarf bestehen verfährt der Werkschützer nach eigenem Ermessen.
    2. Krankheiten
    Personen, die an einer Krankheit leiden, eine Krankheit überstanden haben oder die im Verdacht stehen an einer Krankheit zu leiden, gelitten zu haben oder irgendwann einmal leiden könnten (eingeschlossen Wahnsinn und Hässlichkeit), die durch Lebensmittel, sexuellen Kontakt oder sonstige Perverse Aktivitäten (Sport, Diät, Atmen etc.) übertragen werden kann, sowie Personen die Ausscheider von Krankheitserregern sind (wobei auch Ausscheidungen gemeint sind die bei Verzehr krankheitserregend sein könnten), dürfen die Hygienezonen nicht betreten und werden vorsorglich vom Werkschutz erschossen.
    Das gesamte Hab und Gut des Erschossenen geht in den Besitz des Werkschutzes über. Die Beseitigungs- und Reinigungskosten, sowie Kosten für Erschießung und Mühe (pauschal 2500€), tragen die Hinterbliebenen. Ferner stehen diese in einer über 3 Generationen vererbbaren Lehnschuld bei dem Werkschützer der die Erschießung vornahm.
    3. Pausen
    In den Pausenzeiten sind Essen, Trinken Rauchen, Atmen und Leben nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (Kantine, Bereich B, Tische 2 und 5, nur mit Antragsschein – erhältlich beim Werkschutz) erlaubt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe in Höhe von 100€ geahndet, welche beim Werkschutz zu zahlen ist, keine Quittung!
    8. Maßregeln für Fremdfirmen
    1. Zutrittsregelung
    Vor Betreten des Geländes durch Fremdfirmen wird grundsätzlich unaufgefordert ein Bestechungsgeld an den Werkschutz gezahlt. Bestechungsgelder die unter 50€ liegen gelten als unverschämt und werden mit einer Tracht Prügel (mindestens 20 Hiebe) bestraft. Die Hiebe entbinden nicht von der Zahlungspflicht des Bestechungsgeldes.
    2. Bestechungsversuche
    Bestechungsversuche jedweder Art werden mit einer Strafe in Höhe von 500€ geahndet. Zahlbar beim Werkschutz, keine Quittung!
    3. Montagearbeiten
    Bauarbeiten, Montage und Demontage von Anlagen, sowie insbesondere die Benutzung von Schweißgeräten, Trennscheiben, Steinbohrern, Hämmern, Schraubern sowie Händen und Füßen sind während des Betriebszeitraums von 05:00-22:00 Uhr, sowie im Zeitraum der Nachtruhe (22:00-05:00) nicht gestattet. In unvermeidlichen Ausnahmefällen muss eine Abtrennung des Arbeitsbereiches (mind. 1 km) durchgeführt werden, die sicherstellt, dass keine Stäube, Gerüche oder Fremdkörper die Umgebung nachteilig beeinflussen. Zuwiderhandlungen, wie gehabt, 100€ an den Werkschutz, keine Quittung!
    4. Schweißarbeiten
    Bei Schweißarbeiten ist vorher die Werkstatt, die Feuerwehr, die Polizei, der Werkschutz sowie die unmittelbaren Anwohner in einem Umkreis von 12km zu informieren. Schweißarbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn mindestens 12 Personen als Schaulustige und Ratgeber anwesend sind. Es sind Bild- und Tondokumente von der Durchführung der Arbeiten zu erstellen.
    5. Bild- und Tonaufnahmen
    Das Filmen und Fotografieren ist auf und in Sichtweite des Geländes strengstens verboten und wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 70€ geahndet. Zahlbar beim Werkschutz, keine Quittung! Ferner werden sämtliche Gerätschaften die zur Aufzeichnung von Bild oder Tondokumenten geeignet sind ersatzlos vom Werkschutz konfisziert.
    6. Verlassen des Betriebsgeländes
    Nach Beendigung der Arbeiten durch Fremdfirmenmonteure sind der Arbeitsplatz, das Betriebsgelände, der Parkplatz sowie sämtliche darauf befindlichen Fahrzeuge gründlich von diesen zu reinigen und zu desinfizieren.
    Bei Verlassen des Geländes sind die Taschen und mitgeführten Behältnisse beim Werkschutz zur Kontrolle abzugeben. Wertgegenstände, Rauchwaren, Süßigkeiten, Bargeld, Medikamente, Drogen, Handys, Laptops, CDs und DVDs werden ersatzlos konfisziert. Keine Quittung!
    Fahrzeuge werden stichprobenartig bei der Ausfahrt auf illegal Mitgeführte Wahre durchsucht. Hierbei werden zusätzlich zu den bei der Taschenkontrolle genannten Gegenstände konfisziert: Autoradios, Freisprecheinrichtungen, Kühltaschen und Navigationsgeräte. "

  • schwatz, garstig böse...dennoch brennts auf der Seele...


    Wenn die NPD mal pleite ist, wird die dann auch verstaatlicht??? :shock:

    Jedes Schiff was dampft und segelt, braucht einen der die Sache regelt!

  • Nee nee..... der Typ der gerade im Telekom-Shop war, hat sich wohl echt verlaufen.....


    Da kommt der rein, und meint :


    "Ja tach, ich such dat allerneuste, Sie wissen schon... *zwinker* "
    - " Sie meinen das High-Speed T-DS..."
    "Pssssscccccht....... net so laut.... muss ja nicht jeder mitkriegen, wenn et net mehr so klappt"
    - "Das braucht Ihnen wirklich nicht peinlich sein...... also bei diesem Produkt, wird Ihre Leitung stabilisiert, so dass Sie wirklich das letzte aus der Dose rausholen können. Und das Beste: Sie können bis zu fünf Nummern gleichzeitig haben"
    " *leuchtende Augen* ...jooa..... dit nehm isch..... :) "

  • Eine Straßenmarkierungsfirma braucht einen neuen Mitarbeiter. Nachdem einige Leute vorstellig wurden, suchen sie sich den Besten aus.
    An seinem ersten Arbeitstag schafft er auch direkt 30 schön gerade weiße Striche. am zweiten Tag schafft er allerdings nur noch 15.
    Der Chef denkt sich "Naja, ist auch noch in Ordnung."
    An seinem dritten Arbeitstag schafft der neue Mitarbeiter jedoch nur noch einen einzigen Strich.
    Der Chef beauftragt den Vorarbeiter mit dem Mitarbeiter zu reden, was denn los sei.
    Vorarbeiter zu Arbeiter: "Sag mal was ist denn los mit Dir? Am ersten Tag schaffst du 30 Striche, gestern nur noch 15 und heute grad mal einen!?"
    Der neue Mitarbeiter entschuldigend: "Ja schau mal, wo der Farbeimer steht!"

  • "Chef, ich habe morgen meinen Scheidungstermin, ich hätte gern einen Tag frei."
    "Kommt überhaupt nicht in Frage, für Vergnügungen gibt es bei mir keinen Urlaub."

  • "Wie wollen sie beweisen, dass Sie eine Verkaufskanone sind?"


    "Ich habe eine Melkmaschine an einen Bauern verkauft, der nur eine Kuh hatte. Die Kuh habe ich als Anzahlung genommen."

    Das Leben ist wie ein Puzzle. Du musst es nur zusammensetzen, damit etwas daraus wird.

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