Waffensachkunde!!!

  • Hallo Leute


    Wer kann mir sagen wer im Heidelberger/Mannheimer Raum
    Unterrichtung und Prüfung in Waffensachkunde anbietet,Preise,Termine usw...Bin über jede Info dankbar!



    Gruss Max

  • Jeder Schützenverein.
    Landratsamt Karlsruhe.


    Wenn Du was gewerbliches suchst, frage einfach mal im nächsten Waffengeschäft nach. Die werden es wissen

  • Danke Klaus


    Ich bin schon den ganzen Mittag am stöbern im Internet,da kommen ja ganz unterschiedliche Preise raus.die Schützenvereine verlangen so ab 20Euro und die Sicherheitsfirmen bis zu 600Euro...ist schon komisch!
    Gibt es da einen Unterschied zwischen den Prüfungen?



    Gruss Max


  • Hallo,


    schaue bitte mal im Forum "RECHT" nach, dort ist langer und großer Thread zu dem Thema vorhanden..... Sachkundeprüfung in einem Schützenverein bringt Dir NICHTS da dieser für das Bewachungsgewerbe NICHT anerkannt ist....


    Waffensachkundeprüfung in RLP wird offiziell nur durch die ADD abgenommen (ehemalige Bezirksregierung, es gibt nur wenige Ausnahmen). Am günstigsten und effektivsten kommst Du hin, wenn Du die Waffensachkunde beim VSW (Verband für die Sicherheit in der Wirtschaft) machst. Dort hast Du volle Woche Unterrichtung nebst Prüfung. Kostenpunkt je nach VSW (jedesBundesland hat eigenen Unterverband) zwischen 400,- und 500,-- Euro.


    ABER:


    Die Prüfung beim VSW ist BUNDESWEIT anerkannt und zugelassen. Alle anderen Prüfungen sind meisst nur innerhalb des jeweiligen Bundeslandes, teilweise sogar nur innerhalb des Kreises zugelassen....


    Einfach mal unter http://www.vsw-service.com nachschauen...


    Gruß


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Hallo WSD,


    schau mal im Forum von WaffenOnline nach.
    Die Unterscheidung zwischen Gewerblicher und Sportschützen ist laut Sachbearbeiter Waffenbehörde abgeschafft

  • Zitat von klaus

    Hallo WSD,


    schau mal im Forum von WaffenOnline nach.
    Die Unterscheidung zwischen Gewerblicher und Sportschützen ist laut Sachbearbeiter Waffenbehörde abgeschafft



    Das ist NICHT richtig. Der Sachbearbeiter hat seine Hausaufgaben nicht gemacht und die Allgemeine WaffVO nicht intus.....


    Für das Bewachungsgewerbe zählt bundesweit KEINE Sportschützensachkunde. Es wird hier klar unterschieden zwischen sportlichen Schützen und Bewachungsunternehmen. Die beiden Prüfungen basieren auf vollkommen unterschiedlichen Paragraphen des WaffG und der Allgemeinen Verordnung zum WaffG... Und da der basierende Paragraph in der Sachkunde eingetragen ist, schließt dieses automatisch für Sportschützen die Anerkennung für Bewachungsunternehmen (und deren Mitarbeiter) aus...


    Nicht jeder "Sachbearbeiter" weiss was er tut und was Sache ist. Da ich selber Ausbilder für Waffensachkunde und Sprengstoffe / USBV bin (für gewerblichen Bereich "Bewachung"), weiss ich das entsprechend sicher :wink:



    WSD

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  • Zitat von klaus

    Interessante Info.
    In diesem Forum wurde ich für genau Deine Aussage ziemlich zusammengeschissen.... :-(


    ich vermute Du meinst das Du im Waffenforum zusammengesch... wurdest?
    Hier ja wohl eher nicht.


    Bitte bedenke, das im Waffenforum sich annähernd zu 99% ausschliesslich Sportschützen und Sammler tummeln und weniger sachkundige Leute aus dem Bewachungsgewerbe.


    Dort wird auch oft und viel (sorry, mal so sagen muß) Müll geschrieben, bestehend aus Halbwahrheiten und eigenen Interpretationen. Dort gibt es eine Menge Leute die als echte Waffenfanatiker und Waffennarren zu Dingen postings setzen die nicht richtig sind. Sprich, es gibt eine Menge Möchtegern Waffenkenner die sich berufen fühlen Artikel zu schreiben.


    Wenn es um den Bereich Bewachung geht, dann sollte man sich besser nicht auf das Waffenforum verlassen, sondern ein Fachforum wie dieses hier nutzen um Infos zu erhalten. Hier gibt es eindeutig mehr Leute mit echter Ahnung in DIESEM Bereich.


    Das Waffenforum ist sehr gut.....für.... Sportschützen.... nicht für zivile Waffenträger aus dem PSD.


    TIP @ ALL:


    Solltet Ihr mal echte Unklarheiten aus dem Bereich Waffen in der Bewachungsbranche haben und auch das für Euch zuständige Amt (Stadt/Kreis/Polizei je nach Bundesland) auch mit ungenauen oder "komischen" Aussagen rüberkommen, dann wendet Euch an das INNENMINISTERIUM DIREKT! Einfach im jeweiligen Bundesland das IM anrufen und sich den Leiter geben lassen der für Waffen zuständig ist.


    Von diesem bekommt ihr garantiert richtige und korrekte Infos und Antworten. Dieser ist vor alem auch wesentlich detaillierter und besser informiert wie jede darunter stehende Waffenbehörde, da immer die aktuellsten Infos parat haben :wink:


    Wir handhaben das seit 2003 regelmäßig so mit unserem IM RLP in Mainz. Zuständige Mann (Hr. Römer) ist kompetent, sachlich und sehr hilfsbereit. Sollte es Probleme in irgend einer Form geben, so unterstützt er sogar den Betreffenden (in berechtigten Fällen natürlich nur, klaro).



    WSD

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  • Hallo, mal eine Frage zum Bestandsschutz, haben Waffensachkundeprüfungen nach § 31 WaffG. eigentlich einen Bestandsschutz oder verfallen die irgendwann, jetzt liest man überall
    nur noch von § 7 WaffG oder WaffV. ??

  • Zitat von Diagolos

    Hallo, mal eine Frage zum Bestandsschutz, haben Waffensachkundeprüfungen nach § 31 WaffG. eigentlich einen Bestandsschutz oder verfallen die irgendwann, jetzt liest man überall
    nur noch von § 7 WaffG oder WaffV. ??


    Hallo,


    Prüfungen die nach § 31 WaffG für gewerblichen Bereich Anerkennung hatten nach altem WaffG, haben ihre Gültigkeit auch unter dem neuen WaffG nach §7.


    Lediglich die anerkannten Ausbildungsstätten müssen sich nun neue Anerkennung ausstellen lassen nach §7 WaffG durch zuständige Behörde.


    Wer alte Sachkunde hat, der hat sie auch im Rahmen des neuen WaffGs


    WSD

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  • Zitat von wombel

    WSD
    Mal ne kleine Frage: Kann jeder diese "Waffensachkundeprüfung" machen oder nur wenn er von der Firma irgendwie dazu gemeldet wird?


    Gruß,
    Wombel


    Bei den privaten Ausbildungseinrichtungen in der Regel jeder.


    Sofern die Waffensachkundeprüfung vor der ADD gemacht wird (Ausgleichs- und Dienstleistungsdirektion = neuer Name für Bezirksregierung = obere Waffenbehörde), wird die Prüfung nur abgenommen über Anmeldung durch den Arbeitgeber über die untere Waffenbehörde. Ohne Nachweis das tatsächlich auch bewaffnete Tätigkeiten durchgeführt werden, nimmt die ADD keine Prüfungen (mehr) ab...


    Also besser eine der privaten Einrichtungen nutzen hierfür.


    WSD

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  • Kann mir jemand ein geeignetes Buch zu Vorbereitung für die W.Sachkundeprüfung nennen?


    Vielen Dank schon jetzt!
    Grüßle

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

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