Mitarbeiterkontrollen welche Erlaubnis ist nötig ????

  • Wie sieht eine Erlaubnis vom Auftraggeber aus um Mitarbeiterkontrollen durchführen zu dürfen ?
    Was sollte drin stehen ?
    Soll als Beleg dafür dienen , dass wir dazu berechtigt sind , laut Auftraggeber.
    Oder reicht dafür der Dienstausweis ????

  • Viel wichtiger ist ob das im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist! Sonst wäre ich da sehr vorsichtig wenn ich über die Angestellten herfalle. :roll:

    ICH BIN NICHT ARROGANT...ICH KANN LEDIGLICH SCHLECHT VERBERGEN, WENN ICH JEMANDEN FÜR MÄßIG INTELLIGENT & TALENTIERT HALTE!!

  • Ja klar, mit dem Betriebsrat wurde es abgesprochen und genehmigt.
    Nur eben die Frage wie Ausweisen.
    Hab mal irgentwo gelesen das man da ne Extra Erlaubnis oder so was vom Auftraggeber vorlegen sollte.
    Aber wie soll die aussehen.

  • Also klingt irgendwie nach Einzelhandel!?
    Aber wenn der Betriebsrat das Ok gegeben hat und der Auftrageber Euch/Dich damit beauftragt hat diese durchzuführen. Warum willst Du Dich dann ausweisen? Dann sollte es Doch im Betrieb bekannt sein….

    ICH BIN NICHT ARROGANT...ICH KANN LEDIGLICH SCHLECHT VERBERGEN, WENN ICH JEMANDEN FÜR MÄßIG INTELLIGENT & TALENTIERT HALTE!!

  • Ja , Einzelhandel mit 4 Filialen.
    Die Mitarbeiterkontrollen sollen zum Feierabend sein,Taschenkontrollen.
    Und sie werden natürlich nicht vorher drauf hingewiesen oder sonst bekannt gemacht.Selbst die Filialenstellenleitungen wissen davon nichts
    Da der Verdacht besteht das da ordentlich gemopst wird.Es sollen möglichts alle erwischt werden, das es sich unter den Mitarbeitern schnell rumspricht ist leider klar.
    Es geht mir um diese komische Erlaubnis,die wir den Mitarbeitern vorlegen können.
    Was sollte der Auftraggeber drauf schreiben ???

  • Also wenn der Betriebsrat zugestimmt hat, ist das ja recht einfach. Ein kurzes Schreiben des Arbeitgebers mit dem Hinweis auf die Betriebsvereinbarung und Euch als Unternehmen das diese durchführt. Dazu noch der Dienstausweis damit die Mitarbeiter auch wissen woher Ihr kommt.


    Das sollte reichen.... :wink:

    ICH BIN NICHT ARROGANT...ICH KANN LEDIGLICH SCHLECHT VERBERGEN, WENN ICH JEMANDEN FÜR MÄßIG INTELLIGENT & TALENTIERT HALTE!!

  • @
    Sorry... Unverständnis...
    Wir machen das hier für einen Supermarkt auch... dazu kommen noch "Testkäufe"
    mit geklemmter (Vom Kunden vorgegebenem Warenkorb) Ware
    Was für eine Legimitation, außer dem Auftrag vom Kunden noch?
    BR hat abgesegnet, Euer Personal ist "zertifiziert"
    Zu jedem Secu gehört, wie schon gepostet, ein Dienstausweis.
    Sollte also null Prob an der Kette geben!
    Wollt Ihr Euch bei jeder "Kassentante" entschuldigen?


    Aber so wie ich die Frage verstehe, gibt es Probleme...??

  • Danke für die Antworten.
    Nein keine Probleme aber bevor die kommen , wollte ich mich schlau machen.
    Es ist so, bei Personalkontrollen Testkauf und Testklau`s.Ist eine kurze Unmissverständliche Extra Erlaubnis Vom Auftraggeber
    nötig.Ansonsten könnte sich das Personal zu recht weigern , und es erspart uns lästige Diskusstiererein.
    Also doch, mir war so das ich sowas schon mal irgentwie gehört hatte.Ich muss zugeben Testklau´s auch schon ohne gemacht zu haben ohne Schwierigkeiten allerdings
    in großen Baumärkten , da sind die wohl abgehärtet.Aber egal,hoffen jedenfalls einen dicken Fisch ziehen zu können.

  • Hallo,es ist eigentlich schon alles gesagt worden.
    Da Ihr ja erstmal anfangt und keiner da Bescheid weiss ist Ärger ja erstmal vorprogramiert (Watt will der denn Taschenkontrolle müßen wir doch sonst auch nicht blablabla) Um auf Nummer sicher zu gehen sollte ein Mitglied des Betriebsrates dabei sein (Erfahrungswert) bei solchen gravierenden Änderungen nicht verkehrt.Ich verstehe nur eins nicht jeder Mitarbeiter sollte die Betriebsvereinbahrungen doch kennen und Unterschrieben haben da steht oder besser sollte drin stehen das Taschenkontrollen durchgeführt werden.Die Mitarbeiter müßen also eingewilligt haben nur weil der Betriebsrat sagt OK darf noch lange keiner mein Eigentum gegen meinen Willen beglotzen,Firma ist nicht gleich Rechtsfreier Raum.Ohne Einwilligung keine Kontrolle sonst rechtswiedrig.
    Gruß
    Markus

    der eine sagt :"ich kann." der andere sagt :"ich kann nicht." und beide haben recht.

  • @
    Deeskalierend für uns steht in jedem Fall ein "Treff" im Büro vom Marktchef...
    Also vorher die Bewegungsabläufe festlegen... und für die ersten Tage ist die o.g. Idee mit BR - vor Ort sehr gut.
    Danach hat sich "unsere" Legitimation im Haus eh bis zur Klofrau durchgeschwiegen..


  • Dem kann ich einfach nur zustimmen. Auftrag vom Auftraggeber. Dienstausweis. Und natürlich die § 34a.

  • Bei uns gabs immer ein Kasten... mit einem grünen und einem roten Lämpchen. Nach Feierabend musste jeder auf den Knopf drücken (Zufallsprinzip) und hoffen das, dass grüne Lämpchen aufleuchtet... denn beim roten gabs Taschenkontrolle. Auf der Rückseite meines Ausweises stand drauf das ich das Hausrecht habe und bei jeden Mitarbeiter Kontrollen durchführen kann.
    Und das die Kassiererinnen mit uns rumdisskutieren.... soweit kommt es wohl noch.... AUSSER UNS kontrolliert die doch keiner, die würden machen was sie wollen. Wenn der Fillialleiter die Anweisung gibt, ist man immer auf der sicheren Seite... und gerade die Mitarbeiter die sich darüber beschweren, haben eh ein schlechtes Gewissen :twisted:

  • Zitat von Friday84m

    und gerade die Mitarbeiter die sich darüber beschweren, haben eh ein schlechtes Gewissen :twisted:


    das kannste ja so auch nicht verallgemeinern!!!
    also ich muss ganz ehrlich sagen das ich da auch net so mit zufrieden bin wenn mir wer in die tasche gucken will!
    Wenn ichs aber in der Vereibarung unterschrieben habe,
    bleibt mir wohl nix anderes übrig! Ganz einfacher fall!

  • meines erachtens wird mit der kontrolle der privaten taschen in den privatrechtlichen bereich der angestellten ohne konkretten verdachtsmoment eingegriffen. was also heißen soll wen jemand nein sagt sagt er nein und ihr müßt wen ihr reinschauen wollt die polizei hinzuziehen. für diese kontrolle unterstellt ihr jedem ma des hauses eine straftat (diebstahl, unterschlagung) begangen zu haben. wie wollt ihr das begründen? welches recht wollt ihr anwenden? der ag kann euch kein recht einräumen eine verdachtskontrolle fremden eigentums durchzuführen.


    punktum:


    keine rechtsgrundlage --> kein recht für den sdl


    wer jedoch nichts zu verbergen hat zeigt es freiwillig, so sollte es sein. nur wen das betriebsklima angespannt ist kann es ärger geben.


    noch was: auch wen im arbeitsvertrag eine klausel enthalten ist mit einer taschenkontrolle so ist diese rechtsunwirksam und gilt somit als nicht existent. (salvatorische klausel)

  • Pande
    Die Eingangsfrage ist zwar schon über zwei Jahre alt, nichtsdestotrotz bringst du es aber auf den Punkt. Das Zauberwort hier heißt Zufallsgenerator. Ansonsten pauschal ALLE zu kontrollieren ... der Schuß geht nach hinten los. Der Einzelhändler ist hier wieder mal schlecht beraten.

  • Mal davon abgesehen, das sich keiner Kontrollieren lassen muss. Wenn die Person nicht will bei bei einer Verdachsunabhändigen Kontrolle, dann guckst Du nicht da rein und lässt die Person Ziehen. Aber Du schreibst Deine Meldung und das Arbeitsrechtliche ist nicht mehr Dein Problem.

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