blitz security

  • hallo zusammen,
    heute möchte ich gerne mich und die firma vorstellen wo ich beschäftigt bin. zu mir ich bin 24 jahre alt und mache begleitschutz/personenschutz und bin tür steher. erfahrungen habe ich auch in streifendienste / alarmverfolgung, kaufhaus detektiv, veranstalltungs schutz, objektschutz. ich bin seit 6 jahren in wachgewerbe beschäftigt. zu der firma, es ist ein super arbeitsklima bei uns, man wird nicht verarscht und immer pünktlich bezahlt. die erfahrungen die ich bisher gemacht habe ich andere firmen sei es große bekannte firmen oder nicht, muss ich sagen hier bin ich gut aufgehoben :D okey so viel zu mir (uns).


    dann auf freundliches unterhalten.

  • Ihr habt seit der letzten Vorstellung eure Homepage "renoviert"..... :D


    Lesbarkeit wurde enorm gesteigert



    Aber das Impressum ist immer noch nicht vollständig.... :


    §6
    [Allgemeine Informationspflichten]


    Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
    1.den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
    2.Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
    3.soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
    4.das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
    5.soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr.L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über


    a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
    b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

    6.in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.


    Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.


    siehe Punkt 3 ff


    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zitat von Landgraf


    §6
    [Allgemeine Informationspflichten]


    (...)
    4.das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer
    (...)


    Sind eigentlich alle Firmen im Handelsregister eingetragen, bzw. muss eine Firma dort eingetragen sein?

    "da trifft der podolski gleich zwei mal gegen polen und macht danach trotzdem ein gesicht wie der franjo pooth am geldautomaten"

  • @ ricon


    aha, danke.


    was genau ist denn besser daran ?

    "da trifft der podolski gleich zwei mal gegen polen und macht danach trotzdem ein gesicht wie der franjo pooth am geldautomaten"

  • sagen wirs mal so, wenn man wächst und sich z.B. zertifizieren lassen will ob ISO oder AZWV da wirds dann zur Voraussetzung :!:

  • ..uuups, wollte eigentlich noch was tippen in der anderen mail.....was solls....nein ist einfach auch professioneller, aber wie gesagt zwingend erforderlich ists am Anfang nicht....aber man sollte die Investition tätigen, Kostet mit allem drum und dran so ca. 200€....wenn ich mich recht erinnere......

  • danke für die infos...

    "da trifft der podolski gleich zwei mal gegen polen und macht danach trotzdem ein gesicht wie der franjo pooth am geldautomaten"

  • Zitat von ricon

    sagen wirs mal so, wenn man wächst und sich z.B. zertifizieren lassen will ob ISO oder AZWV da wirds dann zur Voraussetzung :!:


    Hierbei muss ich dir wiedersprechen. Ich bin zwar im Handelsregister eingetragen. War damals eine Grundvoraussetzung um einen Auftrag zu erhalten. Für die Zertifizierung spielt es aber keine Rolle. Zumindest nicht bei VDS

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • bei VDS stimmts, da ists keine Voraussetzung, bei der ISO und der AZWV Zertifizierung ist es Voraussetzung


    Gruss ricon

  • @ ricon


    ISO??? Weis zwar nicht was Du damit meinst....aber ich habe mich über VDS nach EN ISO 9001:2000 zertificieren lassen


    Europäische Norm (EN) Internationale Organisation für Normung, internationale Vereinigung der Standardisierungsgremien (ISO)

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker