Privatsphäre

    • Erster Beitrag

    Hallöchen zusammen, vielleicht kann mir ja einer von euch mal helfen!
    Bei uns gibts ne Mitarbeiterin die gern ma verschläft, da das unserer Weisungsbefungten zu sehr aufn keks gegangen is hat sie angeordnet das wir an wochenende 1 stunde vor dienstbeginn von unserer Firma geweckt werden.
    Ich muss ganz ehrlich sagen, bin noch nie zu spät gekommen un finde ja eigentlich das das ne frechheit un vor allem ein eingriff in meine Privatsphäre is! Was würdet ihr machen, was kann ich machen...?! ;)
    danke schon mal... Lg Shandra

  • @
    Käm bei mir nicht in die Tüte!
    Telefone aus wäre logische Konsequenz...


    Anders natürlich bei Weckruf auf eigenen Wunsch -> Im Winter zB -> reichlich Neuschnee - Weckruf. nix Schee - nix Anruf
    (... um evtl Zusatzzeit zu haben, das Auto freizubuddeln...)

  • Zitat von Faultier

    @
    Käm bei mir nicht in die Tüte!
    Telefone aus wäre logische Konsequenz...


    Anders natürlich bei Weckruf auf eigenen Wunsch -> Im Winter zB -> reichlich Neuschnee - Weckruf. nix Schee - nix Anruf
    (... um evtl Zusatzzeit zu haben, das Auto freizubuddeln...)


    Ganz meiner Meinung.


    Wenn das Kollegen unter einander absprechen ist das auch OK. Aber von oben runter Angeordnet.


    Also ich würde dann den Obermacker als erstes anrufen und fragen "oh hab ich sie geweckt.. Das tut mir ja Leid. Aber soll ich jemanden wecken."

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • un kann mir dann auch vielleicht einer sagen ob ds jetzt rechtens is oder nicht?
    würde mich schon ma interessieren... ich mein irgendwann hört der spass ja auch echtma auf!

  • Gibt es eine Betriebsvereinbarung oder eine Klausel in Arbeitsvertrag!?

    ICH BIN NICHT ARROGANT...ICH KANN LEDIGLICH SCHLECHT VERBERGEN, WENN ICH JEMANDEN FÜR MÄßIG INTELLIGENT & TALENTIERT HALTE!!

  • Zitat von Shandra

    un kann mir dann auch vielleicht einer sagen ob ds jetzt rechtens is oder nicht?
    würde mich schon ma interessieren... ich mein irgendwann hört der spass ja auch echtma auf!


    Selbstverständlich ist es rechtens, wenn niemand von Euch wiederspricht.

  • Zitat von independence1979

    Gibt es eine Betriebsvereinbarung oder eine Klausel in Arbeitsvertrag!?


    Steht in meiner Dienstanweisung.

  • Ja und die Dienstanweisung ist ja nicht entscheidend dafür! Die regelt ja meinen Dienst und den Ablauf, aber nicht meine Freizeit.
    Bis auf die Sache mit dem Alk vielleicht aber der Rest ist nicht entscheidend für die paar Stunden wo ich nicht arbeite.

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  • Zitat von Shandra

    un kann mir dann auch vielleicht einer sagen ob ds jetzt rechtens is oder nicht?
    würde mich schon ma interessieren... ich mein irgendwann hört der spass ja auch echtma auf!


    Dies hat wie Independence richtig sagte nichts in der Dienstanweisung zu suchen. Meine Privatspähre kann nicht durch eine Dienstanweisung geregelt werden.


    Dieser Quatsch ist über eine Feststellungsklage zu klären. Oder Du kannst zu deinem Arbeitsgericht gehen und dort eine Rechtseratung in Anspruch nehmen. DIese ist auch Kostenlos. Wenn Du Mitglied bei Ver.di bist kannste ja mal dor anfragen.

    Gruss
    Ghost


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  • Jetzt hackt doch nicht alle auf dwight rum...


    Wenn es in seiner Firma üblich ist und sie damit auch gute Erfahrungen gemacht haben - warum nicht?
    Den Sinn kann ich durchaus nachvollziehen, und sofern mir da keine Telefonkosten entstehen, why not? (Allerdings würde ich sicherlich nicht 1h vor Frühdienstbeginn meine Dienstbereitschaft melden wollen - da schlafe ich noch 8) )


    Zum Topic:
    Was soll der Quatsch mit Feststellungsklage? Hallo? Wie wäre es zunächst mit dem Versuch, das einfach in einem Gespräch mit der GL, sofern vorhanden auch unter Beteiligung des BR, zu klären?
    Das wäre ein klassischer Fall für den BR - wegen eines Fehlverhaltens einzelner MA werden nun alle dort beschäftigten MA geweckt? Nun, abgesehen vom Mehraufwand für die Kollegen, die wecken müssen: Soo schlimm finde ich das nicht, wenn ich geweckt werde. Ist aber eben nicht jedermanns Sache, daher sollte das allgemein im Unternehmen geregelt werden.
    Der BR hat da durchaus ein Mitspracherecht und sollte sich da auch einmischen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
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  • Soweit würde ich gar nicht gehen! 8)


    Also in meiner Ausbildung zur FSS haben wir das Thema Dienstanweisung rauf und runter durch genommen. Mit allem was da so rein kommt und was nicht bei der Einfachen und der Besondern.


    ABER MIT KEINEM WORT WURDE DA AUCH NUR ERWÄHNT DAS DIE DIENSTANWEISUNG MEIN PRIVATLEBEN REGELT!!! :twisted:


    Gut um mich da gegen aufzulehnen brauche ich viel Rückrat und werde wahrscheinlich nicht mehr alt in der Firma. :roll:

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  • Zitat von independence1979


    ABER MIT KEINEM WORT WURDE DA AUCH NUR ERWÄHNT DAS DIE DIENSTANWEISUNG MEIN PRIVATLEBEN REGELT!!! :twisted:


    Richtig - Privatleben kann keine DA regeln (allerdings einschränken, was gewisse Sachen angeht, z.B. den Genuss berauschender Mittel in der Freizeit vor Dienstbeginn).


    Da aber laut dwight diese eine Stunde vor Dienstbeginn bei ihm im Unternehmen bereits in irgendeiner Art und Weise vergütet wird (Stichwort Dienstbereitschaft melden), ist das de facto kein Privatleben mehr, sondern bereits bezahlte Bereitschaftszeit.
    Die DA regelt also, dass eine Stunde vor Dienstbeginn die Meldung zur Dienstbereitschaft zu erfolgen hat. Also ist das keine Freizeit mehr, sondern Bereitschaftszeit. Ergo: Nix Privatleben, das da geregelt werden soll.

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  • Das ist auch was anders, wenn der Arbeitgeber dafür zahlen will das er mich 1 Stunde vorher anruft. BITTE
    Dann darf er mich am Telefon auch Herrin nennen! Und ich sage im Schmutzige Sachen..... :wink:



    Aber wie zu beginn von der jungen Dame angesprochen das die Vögel anrufen und dafür gibt es nix! Muhahaha gelächter


    Also Soldat oder Beamter einer Sicherheitsbehörde ist man 24 Stunden verfügbar aber als Arbeitnehmer für 7,20 die Stunde.... :lol: :lol: :lol:


    Gut wenn der Block brennt und vor dem Werkstor stehen viele verwirrte Leute in Wollpullovern und fordern " Stoppt Tierversuche ". Das man dann zu jeder Zeit alarmiert wird kein Thema oder wenn jemand in einer Schicht flach fällt.


    Aber es soll ja auch noch Leute in der Sicherheit geben die trotz 260 Stunden noch ein privat Leben haben und sogar Beischlaf mit ihrer Frau/Freundin/Mann/Freund/Katze/Hund was auch immer. Und wenn ich mir vorstelle dabei klingelt das Telefon und die Frühschicht blöckt mir ins Ohr: "Guten Morgen Sie wollten geweckt werden"!


    Das ist je ein Grund zum Heiligenkrieg. :evil:

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  • Zitat von independence1979

    Das ist auch was anders, wenn der Arbeitgeber dafür zahlen will das er mich 1 Stunde vorher anruft.



    Ähm - mein Beitrag zum Thema DA war eigentlich nicht auf den Weckruf bezogen als vielmehr auf dwight's Bereitschaftsmeldung...


    Der Weckruf ist hier was völlig anderes... Könnte allerdings z.B. in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.

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  • Zitat von guardian_bw

    Die besagt eben nur dass ich nüchtern zum Dienst zu erscheinen habe und aus diesem Grunde eben eine angemessene Zeit vorher keinerlei Berauschende Mittel zu mir nehmen darf um eben die Nüchternheit zu gewährleisten.




    Wenn ich zum 12 Std. Dienst muss und werde 1 Stunde vorher geweckt oder wie ím Fall von Shandra 2 Stunden vorher. Was ist denn da mit meiner gesetzlichen Ruhezeit?


    Eine Stunde vorher befinde ich mich ganz sicher noch in meiner Privatspähre. Anders sieht das aus wenn ich mich auf dem Weg zur arbeit befinde. Oder aber ein entsprechender Passus im Arbeitsvertrag steht und ich diesen Unterschreibe.

    Gruss
    Ghost


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  • @ guardian


    Habe Deinen Beitrag auch so verstanden!


    Nur könnte ich mich Stunden lang über das Hauptthema aufregen....... :oops:


    Und mit diesem Ärger fahre ich jetzt zum Vorstellungsgespräch und wehe die fragen ob sie mich vorher anrufen dürfen!!!!!!!!!!!! :lol: 8) :shock:

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  • Zitat

    Wenn ich zum 12 Std. Dienst muss und werde 1 Stunde vorher geweckt oder wie ím Fall von Shandra 2 Stunden vorher. Was ist denn da mit meiner gesetzlichen Ruhezeit?


    Deshalb ist es ja auch keine Arbeitszeit, sondern Bereitschaftszeit...


    (wie gesagt gilt das nicht für den Weckruf, sondern ausschließlich für die dwight'sche Version)

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  • Zitat

    Eine Stunde vorher befinde ich mich ganz sicher noch in meiner Privatspähre. Anders sieht das aus wenn ich mich auf dem Weg zur arbeit befinde. Oder aber ein entsprechender Passus im Arbeitsvertrag steht und ich diesen Unterschreibe.


    Trennen wir mal die beiden Versionen.


    Zur Dienstbereitschaftsmeldung a la dwight habe ich ja bereits was geschrieben.


    Zum Weckruf:
    Wird der Weckruf z.B. durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so ist dies ebenso vertraglich geregelt, als würde dies im Arbeitsvertrag stehen.
    In den meisten Arbeitsverträgen findet sich ein Passus, die bestehende oder künftige Betriebsvereinbarungen als Teil des AV deklarieren.
    Voraussetzung ist dann allerdings, dass der Neu-MA die bestehenden Betriebsvereinbarungen vor Unterschrift des AV zur Kenntnis nehmen kann. Bestenfalls bekommt er die bestehenden BV ausgehändigt.


    Wie gesagt, sollte lediglich eine Anweisung der EL/GL vorliegen, dass MA 1h vor Dienstbeginn geweckt werden müssen, muss dies auf alle Fälle anderweitig geregelt werden. Eine BV wäre hier ein gangbarer Weg.

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  • Zitat von guardian_bw

    Gut dann sollten wir doch mal auf Shandra zurückkommen.


    @ independence1979


    Dann wünsche ich mal viel Glück und Erfolg bei Gespräch

    Gruss
    Ghost


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  • @ ghostguard
    Danke schön!


    Wie gut es verlaufen ist werde ich wohl in den nächsten 48 Stunden erfahren! :(


    Aber bei 13,33 die Stunde ist es hoffentlich sehr gut für mich verlaufen, das wäre sogar mehr als ich im Moment im Justizdienst bekomme.


    Also werde ich jetzt mal 48 Stunden den Lieben Gott anrufen...... :D

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  • also im vertrag steht nichts der gleichen, das thema is ja erst aufgekommen als eine kollegin den dienst verpennt hat un somit das objetkt erst zu spät geöffnet hat! Deshalb un auch wirklich nur deshalb werden wir wochenends geweckt!
    was für mich auch bissi schwer nachvollziehen zu is, weil ich komme ansonsten von montag bis freitag auch auf die arbeit un werde nicht vorher geweckt! Wenn ses richtig machen wollen müsstense ja jeden tag anrufen, oder?
    ich mein unter der woche sehen sie ja auch das es klappt!!!

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