Allgemeingültiger Tarifvertrag

  • Hallo, ich wende mich heute mal an die Gewrkschatler unter euch.


    In einigen wenigen Bundesländern ist der Tarifvertrag zwischen BDWU und Verdi ja "ALLGEMEINGÜLTIG"
    Meinen nachforschungen nach bedeutet das nichts anderes, als das alle Leute die im Bereich Sicherheit im Gebiet dieser Bundesländer tätig sind nach den entsprechenden Tarifen entlohnt werden MÜSSEN, egal ob deren Arbeitgeber im BDWU ist oder Sitz in einem anderen Bundesland hat.
    Ist das so richtig, und wenn ja... an wen wendet man sich wenn man NICHT nach dem Tarif bezahlt wird ?

  • Bin zwar kein Gewerkschafter...darf ich trotzdem versuchen, eine Antwort zu geben? 8)


    Also, zunächst ist es der BDWS, mit dem die Arbeitnehmervertretungen die Tarifverträge aushandeln...


    ...und ja, wenn die Allgemeinverbindlichkeit gegeben ist, dann gilt das für alle Sicherheitsdienstleister (egal ob dieser nun dem BDWS angeschlossen ist oder nicht), die im Gültigkeitsgebiet des Tarifvertrages ihren Sitz haben und dort Sicherheitsmitarbeiter beschäftigen.


    An wen du dich wenden kannst, wenn du unter Tarif bezahlt wirst? Tja... Als ver.di-Mitglied würde ich mich an die wenden. Die kümmern sich dann eigentlich um den Rest...
    Oder du kannst selbst den Gang zum Arbeitsgericht antreten, mit einem guten Rechtschutzversicherer wäre das kein Problem. Allerdings würde ich mir dann gleichzeitig einen neuen Job suchen...


    Ansonsten wäre da noch das zuständige Gewerbeamt als Aufsichtsbehörde - die Allgemeinverbindlichkeit wird in der Regel bei der Landesregierung beantragt und festgestellt, und somit wären deren verlängerte Arme auch für die Überwachung zuständig.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Das war doch mal ne gute Antwort.
    Soweit habe ich mir das auch schon gedacht.


    Ich selbst bin guterdings nicht davon betroffen, aber ich kenne so einige die recht schlecht abschneiden.
    Bekommen 10-30 cent mehr pro Stunde, aber ohne irgendwelche Zuschläge was dann unter dem Strich ca. 300.- € weniger macht pro Monat.
    Wenn da mal einer vor gericht ziehen würde müßte er ja auch nicht eine Kündigung befürchten. Arbeitgeber auf Recht verklagen ist kein Kündigungsgrund. Und einen schlechteren Arbeitsplatz zugewiesen bekommen... nö... von denen die ich kenne muß sich davor auch niemand fürchten... die machen alle schon scheiß Jobs. Schlechter geht das nicht.


    Ich glaube es liegt eher daran, das tatsächlich jeder das bekommt, was er verdient... ;)

  • Bitte beachten:


    Tarifvertraglich vereinbarte Löhne und Gehälter stehen auch nur Gewerkschaftsmitgliedern zu. Allgemeinverbindlichkeit hin oder her.
    Ergo, wer nicht in der Gewerkschaft ist, hat auch keinen Rechtsanspruch auf das was die Gewerkschaft aushandelt.


    Gruß
    trainer

  • Zitat von trainer

    Bitte beachten:


    Tarifvertraglich vereinbarte Löhne und Gehälter stehen auch nur Gewerkschaftsmitgliedern zu. Allgemeinverbindlichkeit hin oder her.
    Ergo, wer nicht in der Gewerkschaft ist, hat auch keinen Rechtsanspruch auf das was die Gewerkschaft aushandelt.


    Das ist falsch. Wurde die Allgemeinverbindlichkeit erklärt, erfassen die Rechtsnormen des Tarifvertrages auch alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.



    Zitat von KpIxD

    Wenn da mal einer vor gericht ziehen würde müßte er ja auch nicht eine Kündigung befürchten. Arbeitgeber auf Recht verklagen ist kein Kündigungsgrund.


    Das mag richtig sein, dass speziell dieses Verhalten kein Kündigungsgrund ist...
    Aber was meinst du, wie lange braucht der Arbeitgeber, um einen Grund zu finden? Wach auf!

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    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • @ trainer


    Die Ausführung von guardian_bw wurde gerade von meinem Anwalt bestätigt.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Sorry, nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.


    Bei der Allgemeinverbindlichkeit trifft es alle AN in dem Gebiet zu.
    Oben geschriebenes zählt nur, wenn TV nicht allgemeinverbindlich ist.


    Gruß


    trainer

  • Wie sieht es aus wenn ein Arbeitgeber in die Stellenausschreibung schreibt, zahle nach Tariv, dies im ersten Jahr auch macht die Tariverhöhung aber nicht weiter giebt, der Arbeitgeber nicht im Arbeitgeberverband ist und der Arbeitnehmer nicht in der Gewerkschaft

  • ist der Tarifvertrag in diesem BL allgemeinverbindlich, so spielt es keine Rolle, ob der AG im Verband ist oder nicht und es spielt auch keine Rolle ob der AN organisiert ist oder nicht.


    Ist der TV nicht allgemeinverbindlich so würde ich den Gang zu einem Guten Arbeitsrechtler empfehlen, wenn man nachweisen kann, dass die Stelle mit Tarif beworben wurde.




    Gruss


    ricon

  • du meinst wenn der TV nicht sllgemeinverbindlich ist, aber der AN gewerkschaftlich organisiert ist?


    Ist uninteressant, da hier der Arbeitsvertrag gehaltlich frei verhandelbar ist(so weit mein Kenntnisstand)




    Gruß ricon

  • hmmm.. soweit ich weiss (was weiss ich schon :) ) ist das nicht egal.
    Wenn der AG nicht im AG Verband ist aber dafür der AN Gewerkschaftsmitglied ist, muss der AG den Tarif zahlen.
    So hab ich das noch in Erinnerung, kann mich aber auch irren.



    mfg

  • neueste Info für Bayern:


    der Lohntarifvertrag wurde für allgemeinverbindlich erklärt, ebenfalls der bayerische Manteltarifvertrag.



    Ruhige Schicht.



    hmoerser

  • Das mit der Allgemeinverbindlichkeit dürfte ja jetzt klar sein, was bei Arbeitsverträgen
    die einem Flächentarifvertrag zugeordnet werden können noch interessant ist, ist das
    sog. Günstigkeitsprinzip, Insider wissen was damit gemeint ist.

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