Azubis verpflichtet SAMSTAGS arbeiten zugehen? WICHTIG!!!!

  • Hallo,


    ich möchte gerne wissen ob ich als Azubi verpflichtet bin am Wochenende bzw. am Samstag arbeiten zugehen.
    Als ich letzes Jahr im 1. Lehrjahr war, war es selten das wir mal Samstags arbeiten mussten und wenn dann haben wir das zusätzlich bezahlt bekommen oder Urlaub.


    Dieses Jahr sind neue Azubis gekommen, leider alle Minderjährig und können so gut wie niergendswo arbeiten :(
    Die Arbeit fällt also auf uns Azubis aus dem 2.ten Lehrjahr ab und wir sollen Samstag arbeiten kommen.
    Zwar weiss ich das ich mit Geld oder Urlaub dafür entschädigt werden muss, aber bin ich auch verpflichet Samstag arbeiten zugehen, vorallem wenn ich immer die erste Wahl bin weil ich eine billige Arbeitskraft für das Unternehmen bin?


    Ich musste die letze Woche jeden Tag 11 Stunden arbeiten bis Samstag und habe dafür Montag und Freitag frei bekommen.
    Diese Woche habe ich Mittwochs meine 8 Std. gemacht, heute (DO) 12 Stunden und morgen (FR) von 18-02 Uhr nochmal 8 Stunden.
    Jetzt soll ich auch noch Samstag und Sonntag zum arbeiten kommen, obwohl mein Wochenende verplant ist.
    Unsere Einsatzleitung wollte nochmal nachschauen ob jemand anders arbeiten gehen könnte und meinem Dienstplan bis meinem Dienstende am heutigen Tage einschicken, leider geschah dies nicht und als ich anrief hatte die EL schon feierabend gemacht.


    Jetzt weiss ich nicht ob ich verpflichet bin am kommenden Samstag arbeiten zugehen, vorallem wenn mir das morgen erst mittgeteilt wird und ich noch morgens nach der Arbeit vereisen wollte.


    Wäre lieb wenn mir jmd. weiterhelfen könnte!

  • Wenn ich mich recht erinnere muss/sollte ein Wochenende (Samstag+Sonntag) im Monat frei sein, die restlichen Samstage/Sonntage darfst du gerne "buckeln" gehen. Secu's haben halt rechnerisch eine 7 Tage Woche, da ist jeder Tag ein Werktag.


    Anders wenn du noch nicht 18 bist: §16 JArbSchG Samstagsruhe; Jugendliche dürfen am Samstag nicht beschäftigt werden.


    Im ArbZG müsstest du fündiger werden, guckst du.

  • Zitat von qexco

    Secu's haben halt rechnerisch eine 7 Tage Woche, da ist jeder Tag ein Werktag.


    Nein. Rechnerisch haben wir eine 5-Tage-Woche... zumindest berechnet sich aufgrund dieser Rechenbasis auch unser Urlaub ;-)
    Wir haben vielleicht faktisch eine 7-Tage-Woche, aber mehr auch nicht...


    Zitat von qexco

    Anders wenn du noch nicht 18 bist: §16 JArbSchG Samstagsruhe; Jugendliche dürfen am Samstag nicht beschäftigt werden.
    Im ArbZG müsstest du fündiger werden, guckst du.


    Richtig, jugendlicher Azubi wäre da geschützt...
    Laut ArbZG ist der Samstag ein Werktag... nicht sonderlich geschützt.


    Ich habe noch keinen rechtlich/tarifvertraglich fundierten Ausweg gefunden, um die zusätzliche Samstagsarbeit herumzukommen.
    Die Wochenarbeitszeit wird auch nicht überschritten, wenn die zusätzliche Arbeitszeit auch vergütet wird, sehe ich momentan noch keinen wirklichen Grund, mit dem eine Verweigerung zu begründen wäre...



    Mal böse gesagt: So gehts uns Secus doch dauernd... daran kann sich also auch schon mal der Azubi gewöhnen...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Ich sehe das Problem weniger in der Samstagsarbeit. Ist ja dann auch Teil des Berufes, als mehr darin, dass eine solch kurzfristige Planung ohne Berücksichtigung deiner privaten Planung gemacht wird. Unabhängig davon ob Mo, Di, Sa, So oder Weihnachten.


    Es kann natürlich vorkommen, dass einer ausfällt, man sollte dem Ersatzmann aber auch die Möglichkeit geben "Nein" zu sagen. Es gibt immer extreme Situationen (Für AG und für AN) und da zählt doch "Eine Hand wäscht die andere!"


    Gruß
    trainer

  • Ich habe gestern noch eine Seite gefunden, die in einem anderen Thread gestellt wurde.


    Hier ein kleiner Auszug:



    Arbeitszeit für Volljährige


    Aber auch für Azubis über 18 gibt es Beschränkungen. Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bei acht Stunden. Sie kann aber zeitweise auf zehn Stunden verlängert werden. Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im ArbZG ein ganz normaler Werktag.


    Du kannst also nach dem ArbZG an sechs Tagen die Woche insgesamt bis zu 48 Stunden, zeitweise sogar bis zu 60 Stunden die Woche arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die Fünf-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist.


    Auch bei Azubis über 18 Jahren muss die Arbeitszeit durch im voraus feststehende Pausen unterbrochen sein. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Du darfst nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden.


    (Quelle:http://www.dgb-jugend.de)



    Überstunden ohne Ende?


    Das mag sich jetzt für viele Azubis seltsam anhören, aber: Überstunden kannst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern – nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen – und die normal vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, d.h. dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person muss anwesend sein, wenn du Überstunden leistest!


    Wenn du Überstunden freiwillig machst, gilt: Minderjährige dürfen nicht mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten, Volljährige normalerweise nicht mehr als 48 Stunden und nur in Ausnahmefällen bis zu 60 Stunden!



    Ich habe gestern meine Stunden für den Monat September ausgerechnet. Sonst habe ich mir meine Stunden nie aufgeschrieben, weil es keinen Anlass zur Beschwerde gab.
    Urlaubstage hatte ich September auch, diese darf man aber auch mitrechnen, mit 8 Std. pro Tag, sprich ich habe bis zum heutigen Tage 139 Stunden gemacht und 160 darf ich machen.
    WAs mich auch noch stutzig macht ist, das ich für diese Woche bereits 44 Stunden gemacht habe. Als Azubi (sowie es oben im Text stand), darf aber in der Woche nur 48 Stunden in der Woche machen, diese würde ich aber mit einer Arbeit am Samstag überschreiten.


    Ws mich auch sehr stutzig macht, ist die Sache das unser Ausbilder gesagt hat das wir Azubis Samstags nicht arbeiten müssen, dafür wird er sorgen. Jetzt ist er aber leider im Urlaub und schon macht das die EL zu Ihrem Nutzen.


    Ich werde aus den ganzen Texten und Gesetzen nicht schlau, weil immer was anderes dort drin steht und aus dem Manteltarifvertrag für NRW, werde ich auch nicht wirklich schlau weil der zu allgemein verfasst ist.
    Ich habe mir schon überlegt meinem Betriebsrat zufragen, jedoch wirkt dieser nicht gerade Vertrauensvoll da alle untereinander befreundet sind und in unserem Unternehmen viel erzählt wird.

  • Samstag ist ein ganz normaler Arbeitstag. 15 Sonntage im Jahr müssen frei sein. Ansonsten richte dich nach deinen Stunden auf deinen Ausbildungsvertrag. Überstunden machst du freiwillig und müssen dir entweder vergütet werden oder in Freizeit ausgelichen werden.
    Wenn du mit den ganzen Gesetzestexten nicht klarkommt, ruf doch einfach mal bei verdi an 8)

    „Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.“

  • Ich bin in keiner Gewerkschaft, da kann ich doch einfach nicht dort anrufen oder?
    Also soweit ich weiss, müssen Azubis 160 Stunden im Monat machen und ich habe bereit 140 Stunden und der Monat ist noch nicht ganz rum. DAzu kann ich mir nicht vorstellen das Azubis verpflichtet sind jeden Samstag 12 Stunden arbeiten zugehen.
    Azubis stehen docha uch noch unter besonderen Schutz.
    Im Manteltarifvertrag wird nur vom Vollzeitmitarbeiter gesprochen, auf Azubis wird dort nicht eingegangen
    Echt schade, das mir hier nicht wirklich jemand helfen kann.
    Bleibt mir keine andere Wahl als morgen beim Bundesministerium für Arbeit anzurufen.

  • Na klar,kannst du bei Verdi anrufen,die fressen dich nicht :lol:
    Ich bin da Mitglied,daraus dürfen dir im Beruf keine Nachteile erwachsen.
    Natürlich werden die versuchen dich gleich zu werben,brauchste ja net drauf einzugehen.
    Dort Mitglied zu sein ist aber nicht verkehrt und ich meine als Azubi bezahlst du 3 oder 3,50 Euro im Monat,daß sind
    ja wohl keine Reichtümer.
    Achso: Für uns zuständig Fachbereich 13;Bewachungsgewerbe.
    Hoffe ich konnte dir helfen?


    Beste Grüße vom Wolfman.

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.



  • Danke, das ist echt nett von dir.
    Ja die paar Euros sind wirklich nicht viel, aber bis jetzt brauchte ich ja noch keine Gewerkschaft.
    Werde aber wohl demnächst eintreten, da ich im Betriebsrat tätig sein werde als Jugendsprecherin.
    Das Bundesministerium für Arbeitsrecht hat mir heute gesagt das ich nicht mehr als 48 Std. in der woche machen darf. Aber Samstag arbeiten schon.
    Die Frau war komisch, also habe ich nach 19 Std. nochmals dort angerufen.
    Diesmal war sich eine andere Frau nicht mehr so sicher mit den Samstags arbeiten, da in meinem Lehrvertrag folgendes stand: die tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Std.
    Die Frau war sich nicht sicher ob nun auch der Samstag gemeint ist und gab mir den Tip, bei meiner zuständigen IHK anzurufen, da diese mir ja meinen Tarifvertrag erläutern können.
    bin mal gespannt ;)

  • Na da bin ich auch gespannt.
    Aber ich denke schon,daß der Sa. dazugehört,weiß es allerdings nicht genau.
    Ist aber in unsrer Branche ein stinknormaler Arbeitstag,leider :twisted:


    Gruß Wolfman :wink:

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • ich glaube nicht, das wenn in deinem arbeitsvertrag werktags 8 stunden drinsteh, der samstag dazugehört


    und die freien sonnstag zählen auch nur für festangestellte, IMHO


    und ich sage es auch immer wieder gerne:


    ich muss mich nicht in der ausbildung auf die normalen arbeitszeiten eines werkschutzmitarbeiters gewöhnen


    bin ich nämlich noch nicht


    ich darf nicht, was ein normaler angestellter darf, wenn es darum geht, mal den mund aufzumachen, warum soll ich dann mehr (ja, mehr) arbeiten, als jemand, der damit seine mite bezahlen muss?

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • Samstag = Werktag !!!


    Ich bin selbst Azubi FSS und kann nicht verstehen warum hier darüber diskutiert wird Samstags, Sonntags oder gar an Feiertagen zu arbeiten.
    Private Sicherheit arbeitet an JEDEM Tag des Jahres und das rund um die Uhr !!!
    Auch in anderen Berufen die das ganze Jahr 24 Stunden am Tag im Einsatz sind (Polizei, Rettungsdienst u.s.w.) wird während der praktischen Ausbildung zu jeder Tages und Nachtzeit gearbeitet, egal ob Weihnachten, Sylverster oder ganz normaler Montag.


    Dafür hat man dann halt an anderen Tagen frei.
    Wenn ich nur EINMAL im Monat ein Wochenende frei habe, dann ist das halt so. DAS ist DAS was mein Beruf mit sich bringt !!!
    Und als Azubi habe ich da keinen Freifahrtschein...


    Schaut in euren Ausbildungsvertrag. Wenn ihr eine 40 Stunden Woche habt und mit dem Samstag 48 Stunden rumkommen, dann bleibt am Samstag Zuhause. DAS Recht habt ihr. Aber Recht haben und Recht bekommen muß nicht immer von Vorteil sein.
    Lehrjahre sind keine Herrenjahre... alter Spruch... stimmt aber.


    Ich für meinen Teil werde mir mein Zeugnis, welches vom Arbeitgeber am Ende der Ausbildung ausgestellt wird selber schreiben... und mein Cheff unterschreibt es dann... aber das würde wohl nicht funzen wenn ich mich ständig quer stellen würde !

  • :mecker: :mecker: :mecker: :mecker:


    aber nicht der azubi :!::!::!:


    du hast recht mit recht haben und recht bekommen, sind 2 paar schuhe


    es geht aber um die frage und die war, ob man mit einem azubi vertrag samstags arbeiten MUSS :!::!:


    und das es einem altgedienten nichts ausmacht, samstags zu arbeiten ist klar


    aber man muss bedenken, das es immer noch kollegen gibt, die stunden brauchen, sich beschweren, das der azubi ihnen die stunden wegnimmt und im selben atemzug sich beschweren, das der azubi wochenende nicht arbeitet


    ich hab es ein jahr lang gemacht, aber jetzt ist es endgültig gut, ich lasse mich nicht für irgendjemand verheizen, nur um dann am ende irgendwelche beschwerden zu hören


    ich habe recht, der rest, das habe ich auch meinem geliebten el schon gesagt, interessiert mich nicht mehr


    klar, er hat möglichkeiten mich zu trietzen, aber dann gibt es noch andere möglichkeiten, deren sich die altgedienten auch immer SEHR GERNE bedienen, warum also nicht ich?

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • @ KpIxD Dein Chef lässt dich also dein Arbeitszeugnis selbst schreiben?
    Finde ich etwas dumm, aber naja was solls. Warum will er es den nicht selber schreiben?
    Du bist doch gar nicht in der Lage Dir ein Arbeitszegnis selbst zuerstellen.
    Frag mich nachdem SINN ????



    Jedenfalls habe ich heute bei der IHK angerufen und dort meinte man, das ich eigentlich auch Samstag arbeiten gehen müsste. Dafür aber einen anderen Tag in der Woche freibekomme.
    Grund dafür, das ich diesen Thread hier erstellt habe, war das ich meine Rechte, aber auch meine Pflichten wissen wollte.
    Es war im 1. Lehrjahr bei uns so, das wir nicht am Wochenende arbeiten musste & falls mal doch, dann wurden wir gefragt und wer keine Zeit hatte der musste auch nicht.


    Jetzt aber, seitdem mein Ausbilder im Urlaub ist müssen wir Azubis nur noch arbeiten, das ganze Wochenende durch und jeden Tag 12 STD. Das kam ein natürlich komisch rüber, vorallem weil ich letzens noch bei den neuen Azubis mitbekam, das mein Ausbilder auf die Frage: " Sagen Sie mal, bekommen wir eigentlich Geld dafür wenn wir am Wochenende arbeiten müssen?" und er sofort mit " Nein ! Ich werde dafür sorgen, dass niemand von euch am Wochenende arbeiten muss. Soweit wird es nicht kommen und falls doch meldet mir das"! antwortete.


    Und als ich meinem Ausbildungsvertrag unterschrieben habe, hieß es auch das ich nur in Ausnahmefällen mal am Wochenende arbeiten müsste. Also tu hier nicht so als wenn das alles so Selbstverständlich ist!!!!!
    Da krieg ich echt nen Hals!

  • @ KpIxD:


    na gut, wieder mal der gleiche sch..., also AZUBI bedeutet AUSZUBILDENDER nicht ARBEITNEHMER so weit mein Hinweis:


    Aufgabe: Erstelle eine Ausarbeitung zu den Rechten und Pflichten eines Auszubildenden:


    a) hinsichtlich Wochenarbeitszeit, Monatsarbeitszeit und Ausnahmeregelungen
    b) Unterschied zwischen der Leistungerbringungspflicht eines AN und der Verpflichtung zum Lernen bei einem AZUBI.


    Danach kannsz du die gestellte Frage im Ausgangspost sicher richtig beantworten und den anderen im Unterforum berichten


    Weil: Deine Aussage ist gar fürchterlich unrichtig :wink:


    Gruss ricon


    P.S.nein mir mußt du es nicht beibringen, ich kanns, habs sogar schriftlich

  • @ M@yBe@tz: Das ich mir mein Arbeitszeugnis selber schreibe bringt mir den klaren Vorteil das nur DAS im Zeugnis steht, was ich dort auch drinnen stehen haben will. Ist sogar eher üblich das der Cheff einem guten Mitarbeiter der die Firma verläßt anbietet, das dieser sich sein Zeugnis selber schreibt.


    Wie schon mal gesagt, Recht haben und Recht bekommen... oder sich Recht nehmen, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
    Als Azubi, grade in unserem Beruf, sollte man schon sehr genau seine Rechte (und Pflichten) kennen.
    Aber diese Rechte dann auf Teufel komm raus auch durchzusetzen würde ich nur dann empfehlen, wenn es nicht anders geht.
    Ausnutzen lassen darf man sich auf keinen Fall. Aber man sollte auch dazu bereit sein... auch kurzfristig, mal einen Sonntag oder Feiertag zu arbeiten. Gerade in kleineren Firmen kommt es vor das "aus heiterem Himmel" zwei Leute Krank sind... dann springt man eben ein.
    Ausgleich muß aber sein... und wenn dieser Ausgleich nicht erfolgt, trotzdem man dieses beim Cheffe anmahnt, dann bleibt man eben nach der 40. Stunde in der Woch (vorher ankündigen) zu hause (auf Teufel komm raus ;) )... vorraussetzung, Dein Ausbildungsvertrag regelt Dir eine 40 Stunden Woche !


    Mir persöhnlich ist es wichtiger nach der Ausbildung mit einem Top Arbeitszeugnis da zu stehen als darauf zu bestehen nur ja nicht mehr zu tun als ich muß.


    Das ihr in eurem Betrieb bisher kaum oder garnicht am Wochenende gearbeitet habt ist wohl eher darauf zurück zu führen das ihr einen Ausbilder habt der seinen Job gut macht. Aber das ändert nichts an der Tatsache das der Samstag für volljährige Azubis ein ganz normaler Werktag ist an dem man "ausgebildet" werden kann.




    Zitat von ricon

    @ KpIxD:
    Weil: Deine Aussage ist gar fürchterlich unrichtig


    soso... Samstag = Werktag ist fürchterlich unrichtig...


    tz tz...
    wie schon an anderer Stelle nur unkonstruktives bla bla von Dir

  • für AZUBIS ist das auch unrichtig


    AZUBIS sind keine normalen arbeiter


    und selbst bei "normalen" mitarbeitern, kann sich der chef manchmal auf den kopf stellen (bawü)


    unsere leute haben auch eine 5 tage woche, alles andere wird mit zuschlägen bezahlt

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • Volljährige Azubis können Samstags genauso wie an jedem anderen Werktag der Woche auch beschäftigt werden.
    Die Arbeitszeit von volljährigen Auszubildenden muss den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes entsprechen. Das Arbeitszeitgesetz lässt den Samstag als regulären Arbeitstag zu

  • KÖNNEN


    du kannst auch von der brücke springen


    ich bin VERPFLICHTET werktags (mo - fr) 8 stunden täglich zu arbeiten


    mein vertrag, gewerkschaftskonform


    deshalb muss ich auch nach der 5ten schulstunde nicht mehr in den betrieb, ob das meinem chef nun pipi in die augen macht oder nicht


    weil ich AZUBI bin. ich arbeite auch freiwillig sa und so und auch nachts, dafür hab ich eben mal ne komplette woche frei und muss nicht wie der rest krankmachen

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • Sorry...


    hier mal n paar schöne Infos:


    Gemäß § 3 BUrlG gelten als Werktage alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzlicher Feiertag sind. Das heisst auch der Samstag ist ein Werktag in diesem Sinne.





    Die Arbeitszeit von volljährigen Auszubildenden muss den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG entsprechen.


    Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitszeitgesetz beachten, dass grundsätzlich 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit nicht überschritten werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 bis zu 10 Stunden täglich dürfen innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Sonn- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich verboten. Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten bestehen aber nach dem ArbZG Ausnahmeregelungen


    § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung


    (1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden 1. in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr,
    2. zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden und für Zwecke der Verteidigung,
    3. in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,
    4. in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung sowie im Haushalt,
    5. bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltungen,
    6. bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgesellschaften, Verbände, Vereine, Parteien und anderer ähnlicher Vereinigungen,
    7. beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken,
    8. beim Rundfunk, bei der Tages- und Sportpresse, bei Nachrichtenagenturen sowie bei den der Tagesaktualität dienenden Tätigkeiten für andere Presseerzeugnisse einschließlich des Austragens, bei der Herstellung von Satz, Filmen und Druckformen für tagesaktuelle Nachrichten und Bilder, bei tagesaktuellen Aufnahmen auf Ton- und Bildträger sowie beim Transport und Kommissionieren von Presseerzeugnissen, deren Ersterscheinungstag am Montag oder am Tag nach einem Feiertag liegt,
    9. bei Messen, Ausstellungen und Märkten im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung sowie bei Volksfesten,
    10. in Verkehrsbetrieben sowie beim Transport und Kommissionieren von leichtverderblichen Waren im Sinne des § 30 Abs. 3 Nr. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung,
    11. in den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben,
    12. in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung sowie in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren,
    13. im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen,




    AZUBI nicht = Arbeitnehmer ABER Arbeitszeitbestimmung für erwachsene Azubis = Arbeitsgesetz :(
    Stehen in einem AUsbildungsvertrag irgendwelche Regelungen die NICHT mit dem Arbeitsgesetz konform gehen und zum NACHTEIL das Azubis sind, so sind diese Regelungen ungültig.
    GLÜCK hat, in wesen Vertrag Regelungen stehen die einem zum Vorteil gereichen.


    Wenn also im Vertrag steht das die Ausbildungen NUR in der Zeit von Montag - Freitag statfindet... Glückwunsch.
    Steht aber drinn das sie an Werktagen statfindet, so ist damit nicht Mo. - Fr. sondern Mo. - Sa. gemeint.


    Ich möchte aber nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, das die Möglichkeit an Samstage oder gar Sonn- und Feiertagen zur Arbeit/Ausbildung gerufen zu werden nichts daran ändert, das Überstunden von Azubis immer nur freiwillig geleistet werden müßen und diese mit Freizeit ausgeglichen oder einer angemessenen finanziellen Entschädigung vergütet werden müßen.

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