Hallo zusammen.
Mich würde interessieren, welche der großen Firmen im Bereich Sicherheit über einen Betriebsrat verfügen.
Kann mir da jemand einen Tipp geben ?
Gruß und Dank
Hallo zusammen.
Mich würde interessieren, welche der großen Firmen im Bereich Sicherheit über einen Betriebsrat verfügen.
Kann mir da jemand einen Tipp geben ?
Gruß und Dank
Was verstehst du unter "große Firmen"?
Ich kann dir sagen, dass z.B. Securitas einen BR hat, G4S ebenso...
Sogar die Fa.Pond hat einen,wenn auch manchmal als Makulatur :wink:
Die Fa.Dussmann oder Pedus hat auch einen.usw,etc.,pp.
Welche Firmen meinst du denn explizit
Gruß Wolfman.
..aus Recht & Co. mal hierher geschoben...
Gruss L.
Genauso das was ihr schreibt interessiert mich. Wie ist es mit Kötter und WIS ?
Danke
darf man fragen, warum dich das interessiert?
@
mal ganz blöd geantwortet..
Jede Firma, mit mehr als 11 fest angestellten MA kann BR gründen...
Ergo fast jeder Aldi...
faultier...11? Sind das nicht 6 zuviel...? :wink:
@
incl. der widerspenstigen Chefs...
wow...5 Arbeitnehmer und 6 Chefs... das Unternehmen braucht keinen BR, lebt nicht lange genug
Im Ernst... 5 ständige wahlberechtigte AN, davon mindestens 3 wählbar...
@
werde nachlesen... trotzdem ...n8
jo - schlaf gut. Hab noch 4h, dann darf ich auch...
Kötter betont in Vorstellungsgesprächen, dass sie keinen BR benötigen. Es wird eh immer Fair mit den MA umgegangen.
Kann aber nur für München sprechen. Sieht in anderen "Kötter-Firmen" vielleicht anders aus.
Gruß
trainer
In der Tat reichen 5 MA aus von denen 3 über 18 und wählbar sein müssen
§ 20 Wahlschutz und Wahlkosten
(1) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern. Insbesondere darf kein
Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden.
(2) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen
oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.
(3) Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber. Versäumnis von Arbeitszeit, die
zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung im Wahlvorstand oder zur Tätigkeit als
Vermittler (§ 18a) erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des
Arbeitsentgelts.
Ich
Mußt du ja auch net :lol: ,bist ja ne Ein-Mann-Armee. :wink:
Nee,Spaß beiseite,wie viele schon geschrieben haben,haben die Firmen in der Regel einen so ab 50 MA s aufwärts.
Kleine mittelständische Unternehmen hingegen haben eben oftmals keinen,weils bei denen meistens auch so klappt.
Aber je größer der Verein,desto besser isses :wink:
Wolfman
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