Servicekraft für Schutz und Sicherheit

  • Zitat von Eugene Vidoq

    Hab' ich dir schon mal erklärt:


    § 6 (4) und § 7 (2) 5. Atomgesetz


    http://www.securitytreff.de/viewtopic.php?p=14444#14444


    Ich gebe es auf :roll:
    Es ging um die Übertragung hoheitlicher Aufgaben. Der SD in KKW kann höchstens die Ausweise von Personen verlangen die das KKW betreten wollen aber keine "Identität feststellen" so wie die Polizei.
    Dann ist es wie im Kino oder im Schnapsladen, wer sich nicht ausweisen kann, bleibt draußen.
    Wird eine Verkäuferin im Schnapsladen dann auch hoheitlich tätig in dem sie lt. Jugendschutzgesetz die Berechtigung zum Kauf von Alkohol prüft?


    Aber Du hast Recht und ich meine Ruhe :roll:

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Ich halte diesen neuen Lehrberuf für absoluten Schwachsinn!!! :muell:


    Es wertet die eindeutig FSS ab! Was hat man den "Ersten" für Aufstiegschancen versprochen, Führungskräfte von Morgen usw. ... :todlachen:


    Und das Ende vom Lied??? *wachmann*


    Der Gesetzgeber hätte reagieren müssen, eine umfangreiche (umfangreicher als WSFK/GSSK) Ausbildung für Seiteneinsteiger und der Lehrberuf für Berufsanfänger. Und als Qualifikation in Richtung Führungskraft den Meister, Punkt!
    Würde aus meiner Sicht vollkommen reichen... :idea:

  • Ich finde den neuen Beruf sehr sinnvoll, ich versteh das nicht als Abwertung der WSFK oder FSS sondern als Aufwertung der 34a´ler und SKP´ler

  • Nee, nee! Die 34a ist doch nur ne Minimalvoraussetzung und so wird auch bezahlt... Guck dir mal das Verhältnis zwischen 34a und IHK-Stellen an! :roll:


    Glaub mir, dass ist ein Schuss in den Ofen...

  • Naja, viele WSFK´s werden genauso bezahlt wie die 34a´ler. wenn man die Ausbildung zur Servicekraft evtl. auch noch verkürzen könnte oder diese als Umschulung angeboten würde könnte ich mir gut vorstellen, dass 34a und SKP wegfällt (was allerhöchste Zeit wird, da das nur Geldmacherei ist und nichts bringt)

  • Zitat von Kirk5

    wenn man die Ausbildung zur Servicekraft evtl. auch noch verkürzen könnte oder diese als Umschulung angeboten würde könnte ich mir gut vorstellen, dass 34a und SKP wegfällt


    Sowas ähnliches hat man doch mit der GSSK geschaffen - und weggefallen ist da nichts.


    Es wird auch nichts wegfallen, denn ansonsten werden einige Dienste nicht mehr erbracht werden können.
    Eine Aushilfskraft für Veranstaltungen hat garantiert was besseres zu tun, als eine Umschulung zu machen um danach für sieben Euro an irgendeinem Zelteingang zu stehen.


    Zitat von Kirk5

    was allerhöchste Zeit wird, da das nur Geldmacherei ist und nichts bringt


    Aber auch einige GSSK sind nicht wirklich fit.
    Zwar besser als viele Unterwiesene, aber wirklich Ahnung haben die auch nicht.
    Und ja, ich sehe es auch als Geldmacherei.


    Vor ein paar Jahren konnte man mit der Unterweisung noch "alles" machen - und es funktionierte.
    Mit der Sachkundeprüfung hat es keine Verbesserungen gegeben, eher das Gegenteil wurde erreicht.

  • Wobei die SKP ja nicht dafür gedacht war eine höhere Qualifikation zu erreichen, sondern es ging ja hauptsächlich darum einen Unterrichtungsnachweis zum Eröffnen einer Firma in der Branche zu erbringen.
    Ich könnte mir gut vorstellen, das das arbeitsamt so eine Umschulung bezahlen würde, sozusagen ein FSS light kostenlos vom Arbeitsamt...das man danach trotzdem nicht als Staatsanwalt oder Mentaltrainer seine brötchen verdient ist klar, nur mal ehrlich frag mal nen alten Schlosser was er da macht und wieso, da kommen die wunderlichsten antworten (fachlich unkorrekt) und trotzdem kann es ein super Mann sein.
    Ich bin grundsätzlich für jede Abschaffung der 34a und SKP Lehrgänge und Einführung eines Umschulungsberufes, obs dann so gemacht wird steht ja auf nem anderen Papier, aber wünschenswert wärs, da im wachgewerbe eine natürliche Auslese von untauglichen MA´s zur zeit nicht stattfindet

  • 1. Tarifverträge sind bindend wenn a) der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband oder b) der Mitarbeiter in der Gewerkschaft oder c) der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist.


    Richtigstellung: Bei nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträgen reicht es nicht aus wenn nur Arbeitgeber oder Arbeitnehmer organisiert sind, da muss der Arbeitgeber im BDWS sein UND der AN muss Gewerkschaftsmitglied
    sein.

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