Verbot von Quarzsandhandschuhen???

  • Hi ich hätte mal ne Frage
    da ich auf vielen Veranstaltung bin wie Jahrmarkt ABI Partys Konzerte und zurzeit alles was rund um Weihnachten anfällt und das auch vorraussichtlich so bleiben wird wollte ich mir wohl nen paar ordentliche Handschuhe zulegen. Ich hatte jetzt an Quarzsandhandschuhe gedacht, allerdings wurde mir bei unserem örtliche BW Shop die Frage nach den Handschuhen verneint da diese VERBOTEN wären.


    Bei uns inner Firma haben einige Kollegen die Handschuhe und ich würde jetzt gerne wissen wie es darum steht.


    Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

  • Aber nicht vergessen, die Dinger haben die gleiche Wirkung, als würdest Du jemanden mit einem Pflasterstein was auf den Kiefer geben. Dementspreched wird auch der Richter gegen Dich entscheiden

  • ja klar würd der richter mich bestrafen aber das wär ja auch der aller letzte weg jemandem damit ein auffe nuss zu geben
    das rechts schreiben vom bka ist ja vom 12.06.2006 ist das denn noch aktuell???
    was für handschuhe könnt ihr mir denn sonst noch empfehlen????

  • Ganz normale Lederhandschuhe, wenns bei Dir nicht weiter reicht.
    Ach ja, Dein Einsatzgebiet unterliegt noch weitere Beschränkungen betreffend der Ausrüstung, aber das solltest Du beim 34a eigentlich auch gelernt haben.

  • Hallo noch mal was von mir.
    Quartssandhandschuhe ??? omg wen willst du umbrigen ?
    Es gibt welche die gestattet sind aber ich rate generell davon ab, da sich der Quartssand bei einem Schlag verdichtet und es die Wirkung hat als würdest du jemandem mit einem Stein eine Hauen. Fester Schlag auf den Kiefer = Kiefer weg !!!
    Wenn du wegen dem Kram mal vor Gericht kommen solltest hast du auf jeden fall ne gefährlich Körperferletzung am Hacken (da Quartssandhandschuh) und die Strafe fällt bei verurteilung deutlich höher aus.


    Ich empfehle dir gerade für den VS schnittfeste Handschuhe, da kannst du auch mal nach nem Messer greifen ohne dich zu verletzen.


    LG
    olli

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Zitat von klaus

    Ganz normale Lederhandschuhe, wenns bei Dir nicht weiter reicht.


    Schnitthemmende Handschuhe. Schau' mal bei COP nach. Die haben dort mehrere, zertifizierte Modelle die zivil aussehen und trotzdem einen vernünftige Schnitthemmung haben.

  • Zitat von oliver7

    da kannst du auch mal nach nem Messer greifen ohne dich zu verletzen.


    Nicht wirklich, der Unterschied liegt immer noch darin, dass solche Handschuhe schnitthemmend und nicht schnittfest sind, d.h.
    ein dünner Handschuh mit Einlage erzielt die Schutzwirkung eines sehr viel dickeren Lederhandschuhs.
    Schnittfest ist nur Metallringgeflecht.


    Was du erzielst ist eine signifikante Verminderung der Verletzungsschwere


    Dazu: http://www.securitytreff.de/vi…s=0&postorder=asc&start=0


    Lang und breit das Thema ausdikutiert, ich empfehle Seite 3 :D



    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zitat von oliver7

    da kannst du auch mal nach nem Messer greifen ohne dich zu verletzen


    Also DAS würd ich lassen :wink:

    I stay, I pray,
    I see you in heaven - far away


    I stay, I pray,
    I see you in heaven - one day

  • Ich denke der Sinn und Zweck sollte bei der Nachschau sein.


    Nicht gleich eine Spritze im Finger zu haben oder in eine Klinge zu greifen.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • so Jungs diesmal könnt ihr mir keinen pinnen ich hatte schnittfeste Handschuhe geschrieben und damit kannst du nach nem Messer packen :lol:


    Aber ich habe mich bergriffen im Wort denn ich habe noch keinen Türsteher mit Rüssihandschuh gesehen.


    MFG
    Olli

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • ich hasse beamtendeutsch...
    aber steht nicht in dem feststellungsbescheid, dass die handschuhe NICHT unter das waffengesetzt fallen?
    wieso sollte man dann somit zu höheren strafen verurteilt werden?

  • Denk mal dran wie Richter die Lage peilen wenn man "verstärktes" Schuhwerk trägt...und "einsetzt".

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • muss gestehen, dass ich das nicht weiss. zum einen war ich noch nie in der situation und zu anderen fang ich meine ausbildung erst im september an und hab daher noch keine kenntnisse...

  • Zitat von Fabian

    muss gestehen, dass ich das nicht weiss. zum einen war ich noch nie in der situation und zu anderen fang ich meine ausbildung erst im september an und hab daher noch keine kenntnisse...


    Du kannst z.B. wenn du jemanden mit Stahlkappen in den Schuhen verletzt schnell in den Verdacht der vorsätzlichen Körperverletzung geraten.
    Altes Türsteherproblem, wie man so liest.
    Ählich wie mit dem berühmten Pfefferspray. Warum sollte man es wohl dabei haben, wenn man keinen Menschen damit verletzen will?....so würde jedenfalls die Staatsanwaltschaft argumentieren.


    Vielleicht hat grade jemand nen passenden link dazu...?

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  • ich hab leider keinen Link dazu aber ne recht simple erklärung :-)


    mit Turnschuhen jemanden treten ---> tut verdammt weh
    mit Stahlkappen schuhen jemanden treten ---> tut noch 100 mal mehr weh und die möglichen Verletzungen sind höher


    mit Handschuhen zuhauen ---> tut verdammt weh
    mit Quartssandhandschuhen ---> tut noch 100 mal mehr weh und die möglichen Verletzungen sind höher ( da der quartssand bei apruptem abremsen der beschleunigung sich so sehr verdichtet als währe es beton)


    anderes Beispiel spring aus 1 m Höhe in den Sand tut das nicht weh Sand schön weich
    springst du aber aus 3 m Höhe in den Sand merkst du das der Sand deutlich härter ist.

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
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  • @ fabian


    Wer fragt, soll auch eine Antwort bekommen.


    Ich gehe mal davon aus, dass § 223 StGB Körperverlezung einigermaßen bekannt ist (Andere Person körperlich misshandeln oder an der Gesundheit schädigen. Diese "einfache" KV wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Hier reden wir aber über den § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung, die mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft wird (Qualifikation zur KV).


    Dabei kommt es nicht auf die Schwere der Verletzung an, sondern nur darauf, wie die KV begangen wurde. Eine der Qualifikationen ist "wer die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht".


    Gefährliches Werkzeug ist alles, was nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art der Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen.


    Die Rechtsprechung hat u.a in besonderen Fällen dazu gezählt:
    - Federhalter
    - Zigarette
    - Schwerer, fester Schuh
    - Kleiderbügel
    - Knüppel, Eisenstange


    Am letzten Beispiel wird es vielleicht klarer:


    - Faust auf Nase, Nase kaputt = § 223 KV
    - Schlagstock auf Nase, Nase kaputt = § 224 Gef. KV mittels Waffe
    - Knüppel auf Nase, Nase kaputt = § 224 Gef. KV mittels gefährlichem Werkzeug

  • ja is ja ok aber in dem feststellungsbescheid vom bka steht doch auch drin
    "Die Verletzungsgefahr ist durch die Verstärkung mit der Füllung NICHT signifikant erhöht,
    vielmehr dient die Füllung dem Schutz vor eigenen Verletzungen"


    Also wie ich meine sollte ein Richter auch danach handeln oder nicht????

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