Hi...
ich will demnächst die sachkundeprüfung ablegen....
Habe heute gehört das man danach vom Amt auf Vertrauenswürdigkeit geprüft wird...
Stimmt das..?
Falls Ja...
Ich bin vorbestraft wegen Handeltreiben mit BTM und habe eine Jugendstrafe im Gefängnis dafür abgesessen....
Werde ich dann nach der Prüfung überhaupt zugelassen um an der Tür zu arbeiten..?
Grüße Hushur